Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung
Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit unseren Karten und auch mit Apple Pay bestens abgesichert.
Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungsart abgestimmt. Egal, ob Sie mit Ihrer Sparkassen-Card1, Kreditkarte oder Mastercard® Basis (Debitkarte)1 bezahlen. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware
Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.
Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card1 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.
Folgende Leistungen sind enthalten
Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.
Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten wurde. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sachmangel aufweist. Ferner besteht Versicherungsschutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rücksendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten hat.
Sie erhalten einen Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kaufvertrag) als Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card1 einen wirksamen Kartenvertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.
Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card1 den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card1 vollständig bezahlt haben.
Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card1 gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karten- und Kontoinhaberin oder als berechtigter Karten- und Kontoinhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.
Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).
Hinweis: Der maximale Transaktionsbetrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungsrahmen des Girokontos und dem für die Sparkassen-Card1 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card1 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungsschutz für den einzelnen Wareneinkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card1 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppenversicherungsvertrag.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich die Rechte, die ihr oder ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadensmeldung bei dem Versicherungsunternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen der Kundin oder des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).
Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV) bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV).
Die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ – egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ sind Sie vollumfänglich abgesichert.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich in den Fragen und Antworten zum Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹.
Der Online-Käuferschutz* ist eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit diesen Karten im Internet absichert. Der Online-Käuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket. Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe gemäß den Vorgaben der Kartengesellschaft Mastercard/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.
Sofern über die erste Stufe beziehungsweise die Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greifen in der zweiten Stufe die Internet-Lieferschutz-Versicherung und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz gemäß ihren jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.
*ehemals Sparkassen Internet-Käuferschutz
Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹.
Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.
Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Online-Käuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.
Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.
Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigter Karteninhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.
Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.
Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versandkosten erstattet.
Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler.
Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unternehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.
Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern.
Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kartenvertrags der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Kartenvertrags der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹.
Im Falle einer Reklamation prüft der Karteninhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkartengesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rückbuchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Online-Käuferschutz übergeben.
Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch einen in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kundinnen und -kunden mit Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹.
Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.
Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karteninhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹ gezahlt und deren Rechnungsbetrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karteninhaber belastet wurde.
Der Versicherungsschutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechtsberatung.
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