Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei bestehender Kontopfändung oder mit Eingang einer Kontopfändung tritt der Kontopfändungsschutz ein. Der dazu gehörende Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt.
Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.
Weitere Informationen sowie die Musterbescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrages erhalten Sie unter:
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto
Zur Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungskonto nutzen Sie bitte unseren Online-Service.