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Pfändung

Was bedeutet das für Ihre Finanzen?

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Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie beantwortet – Alle Services zur Pfändung finden Sie hier

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Sie möchten wissen welcher Betrag noch verfügbar ist? Dies können Sie unter Angabe von Konto- und Kartennummer unter 0221 226 58266 telefonisch erfragen.

Pfändung

Die wichtigsten Informationen zur Kontosperrung

Viele Kundinnen und Kunden trifft eine Kontosperrung überraschend. Aber wieso wird ein Konto überhaupt gesperrt und wie lange dauert die Sperre an?

Im Alltag ist ein eigenes Girokonto in vielen Situationen unerlässlich. Sowohl die Miete als auch die Stromrechnung: Um Verträge dieser Art abzuschließen, wird ein Bankkonto benötigt. Und auch Arbeitgeber fordern in der Regel eine Kontoverbindung bei ihren Mitarbeitenden ein, um Gehälter zahlen zu können.
Doch was, wenn das eigene Konto auf einmal nicht mehr nutzbar ist? Vielen Bankkundinnen und -kunden fällt das auf, wenn sie am Geldautomaten kein Geld mehr erhalten. Oder wenn sie eine Überweisung tätigen wollen und dies nicht möglich ist. Gründe dafür gibt es einige.


Gründe für eine Kontosperrung

In den meisten Fällen wird die Sperrung eines Girokontos durch das kontoführende Finanzinstitut selber vorgenommen. Sparkassen und Banken werden beispielsweise dann aktiv, wenn Kundinnen ihr Konto regelmäßig und in hohem Maß überziehen; das gilt z.B. für die eingeräumte Überziehung (Dispo) wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ausgeglichen wird oder wenn über einen gewissen Zeitraum hinaus sogar über den eingeräumten Dispo-Rahmen hinaus sein Konto überzieht (geduldete Überziehung). 
Weitere Gründe: Kontoinhaber nutzen ihr Konto für strafbare Aktivitäten wie Geldwäsche oder andere illegale Geschäfte. Auch als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen kann das Konto gesperrt oder in der Folge auch gekündigt werden. 
Genauso wird ein Konto gesperrt, wenn die kontoführende Sparkasse oder Bank unregelmäßige oder ungewöhnliche Kontobewegungen feststellt. Das könnte bedeuten, dass ein Missbrauch durch Dritte stattgefunden hat. Eine Sperre dient dann dem Schutz der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Eine weitere, harmlose Variante: Ein Girokonto weist kaum Guthaben auf und war schon lange nicht mehr aktiv.
Neben der Sparkasse oder Bank kann auch das Finanzamt eine Sperrung in Auftrag geben. Das passiert unter anderem dann, wenn jemand seine Einkommenssteuer nicht beglichen oder seine Umsatzsteuer nicht ordentlich und fristgerecht bezahlt hat.


Kontosperrung wegen Pfändung

Auch eine Pfändung kann ein Grund dafür sein, dass ein Konto gesperrt wird. Die Sperre wird dann erst aufgehoben, wenn die Schulden beglichen wurden oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Wer sich vor dem Komplettverlust des eigenen Geldes schützen möchte, muss in diesem Fall schnell handeln.
Schuldnerinnen und Schuldner haben die Möglichkeit einer vollständigen Sperrung ihres Kontos zu entgehen. Dazu müssen Sie, entweder die Pfändung direkt bezahlen, oder Ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen.


Dauer einer Kontosperrung

Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie lange Konten gesperrt werden dürfen. In der Regel bleibt das betroffene Girokonto so lange gesperrt, bis die Ursache für die Kontosperrung behoben wurde – zum Beispiel bis Schulden behoben sind. Sind nicht Ausstände Grund für die Kontosperrung, sondern ein vermuteter Missbrauch, kann ein Konto innerhalb kürzester Zeit entsperrt werden. Bei einer Pfändung wird ein Konto erst dann entsperrt, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, die zur Pfändung geführt haben.  

Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

P-Konto Zusatzvereinbarung

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei bestehender Kontopfändung oder mit Eingang einer Kontopfändung tritt der Kontopfändungsschutz ein. Der dazu gehörende Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt.

Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.
Weitere Informationen sowie die Musterbescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrages erhalten Sie unter:
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto

Zur Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungskonto nutzen Sie bitte unseren Online-Service.

Die Besonderheiten eines Pfändungsschutzkontos

Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Geschäften einkaufen oder damit im Ausland Geld abheben (Bargeldauszahlung). Ist der Grundfreibetrag aufgebraucht, ist es jedoch nicht möglich, auch weiterhin auf Ihr Konto zuzugreifen. Auch nicht, wenn weiterhin Guthaben auf dem Konto ist. Dafür ist es jedoch möglich, nicht genutzte Freibeträge vom Vormonat mit in den neuen Monat zu übernehmen.

Beispiel: Sie haben im Mai lediglich 1.000 Euro Ihres Grundfreibetrags genutzt.
Dann stehen Ihnen im Juni 340 Euro mehr, also 1.340,00 Euro + 340,00 Euro zur Verfügung.

Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Weiteres Verschulden ist nicht möglich. Das Konto kann also nicht überzogen werden. Der pfändungsfreie Grundbetrag kann somit nur dann ausgeschöpft werden, wenn dieser auch auf dem Konto ist. Wer sein Konto überzieht, muss es zuerst ausgleichen, um das eigene Existenzminimum wieder zu schützen.


Girokonto in P-Konto umwandeln

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann innerhalb von drei Tagen erfolgen. Der Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.

Pfändung bezahlen

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Wenn Sie einen Teilbetrag oder die gesamte offene Forderung bezahlen wollen, nutzen Sie den online Auftrag.

Informationen anfordern

Sie benötigen weitere Informationen rund um Ihre Pfändung?

Alle Informationen erhalten Sie per Post, sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, können Sie uns mit einer Recherche beauftragen.

Sämtliche Informationen zu Ihrer Pfändung stellt Ihnen Ihr Pfändungsgläubiger zur Verfügung. Bei Bedarf
empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig an anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
zu wenden oder eine anderweitige Rechtsberatung aufzusuchen.

Folgende Informationen können wir Ihnen zum Teil gegen ein Entgelt zur Verfügung stellen.  Die jeweiligen Preise sind dem Preis und Leistungsverzeichnis Punkt 8.2 zu entnehmen.

  • Erstellung einer Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (gebührenpflichtig)
  • Erstellung einer Übersicht der Forderungen und Gläubiger (gebührenpflichtig)
  • individuelle Nachforschungen zu Zahlungen, die über den bestehenden Freibetrag hinausgehen (sog. Auskehrungen) (gebührenpflichtig)
  • Anfrage über die aktuelle Höhe des Freibetrags bei einem P-Konto
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