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Wann und wie Sie Ihre ETFs verkaufen können

Wann und wie Sie Ihre ETFs verkaufen können

Wann der richtige Zeitpunkt für den Verkauf Ihrer ETFs ist, wie und wo Sie Ihr Portfolio entsparen können und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Gründe für den Verkauf

Mögliche Gründe für den Verkauf von ETF-Anteilen

Wer Anteile an ETFs per Einmalzahlung oder Sparplan kauft, plant die Investitionen häufig als langfristige Geldanlage. Aber selbst dann, wenn Sie eine „Buy-and-Hold-Strategie“ fahren, werden Sie irgendwann Ihre ETFs verkaufen wollen. In welcher Lebenssituation das sinnvoll ist, hängt von Ihnen und Ihrem Anlage-Ziel ab. Es gibt verschiedene Gründe, in Wertpapiere zu investieren – und damit auch, Anteile an einem ETF an der Börse zu verkaufen.

ETFs als Altersvorsorge

Häufig investieren Anlegerinnen und Anleger in Wertpapiere wie ETFs, um für den Ruhestand zu sparen. Die daraus entstehende Rendite soll dann beispielsweise die Rente aufbessern. Wenn Sie also Ihrem Anlage-Ziel Ruhestand näherkommen, können Sie Anteile an Ihrem ETF verkaufen.

ETF als Kapitalanlage für Investitionen

Sie haben neben einer Baufinanzierung in ETFs investiert, um den Traum vom Eigenheim zu realisieren? Der Verkaufsumsatz und mögliche Renditen Ihrer ETF-Anteile können dabei helfen, das nötige Kapital für größere Investitionen bereitzustellen. Wenn Sie vor diesem Hintergrund mithilfe von ETFs Geld angespart haben, kann ein Verkauf vor der Investition nötig sein.

Positive Kursentwicklungen

Ein weiterer möglicher Grund für den Verkauf von ETF-Anteilen kann in der Börsen-Performance der Wertpapiere liegen. Im Gegensatz zur Altersvorsorge oder Kapitalanschaffung handelt es sich hier nicht um ein langfristig vorausgeplantes Spar-Ziel. Stattdessen hängt der Verkauf eben von der Entwicklung des jeweiligen ETF-Kurses  ab. Sie können Anteile an einem ETF verkaufen, wenn dessen Entwicklung an den Börsen aktuell sehr gut ist, und mit dem Handel dann im besten Fall Gewinne erzielen.

Negative Kursentwicklung

Andersherum kann es sein, dass Sie Ihre Anteile an einem ETF verkaufen möchten, weil der Kurs des ETFs an den Börsen über einen längeren Zeitraum hinweg fällt und keine Besserung in Aussicht ist. Ziel des kurzfristigen Verkaufs ist es dann, den Verlust durch die ETF-Investition einzugrenzen.

Manchmal kann es sich jedoch lohnen, eine negative Kursentwicklung auszusitzen. Das ist in der Regel auch Ziel einer Buy-and-Hold-Strategie. Die Idee dahinter: Auf schlechte Zeiten folgen bestimmt wieder gute Zeiten. Allerdings kann sich ein ETF-Kurs auch langfristig negativ entwickeln. Bevor Sie Ihre ETF-Anteile voreilig verkaufen, können Sie dies näher untersuchen. Ein Anhaltspunkt kann zum Beispiel die langfristige Kurshistorie sein. 

Sie benötigen Experten-Rat?
Timing-Tipps

ETF verkaufen oder halten? Drei Timing-Tipps für den ETF-Verkauf


Nicht nur das Sparziel bedingt den optimalen Verkaufszeitpunkt. Folgende drei Tipps helfen Ihnen, den richtigen Zeitpunkt zu finden, wenn Sie Ihre Anteile an einem ETF verkaufen möchten:

Tipp 1: Investitionen

Sie sparen für den Hausbau, Ihr Traum-Boot oder eine andere große Investition? Dann sollten Sie die Verkaufsphase Ihrer ETF-Anteile danach ausrichten, wann Sie das Kapital für die Investition benötigen. Je nach Verkaufsstrategie ist eine unterschiedlich lange Vorlaufphase nötig.

Tipp 2: Spread

Sie planen, in naher Zukunft Ihre Anteile an einem ETF zu verkaufen? Um den optimalen Moment für den Verkauf zu bestimmen, hilft ein Vergleich der aktuellen Kauf- und Verkaufspreise des ETFs. Die Differenz zwischen beiden Werten bezeichnet man auch als „Geld-Brief-Spanne“ oder „Spread“. Fällt diese Differenz vergleichsweise gering aus, kann sich der ETF-Verkauf besonders lohnen.

Tipp 3: Börsenöffnungszeiten

Sie haben entschieden, ETF-Anteile zu verkaufen? Achten Sie beim ETF-Handel auf die Uhrzeit und die Öffnungszeiten der jeweiligen Börse. Denn diese können zu einem erfolgreichen Verkauf beitragen: Handeln zum Verkaufszeitpunkt viele Menschen an der gewählten Börse, kann das den Verkaufskurs verbessern.

Verkauf im Depot

Anteile an einem ETF verkaufen – So geht’s


Anteile an ETFs verkaufen Sie ganz einfach über Ihr Sparkassen-Depot – egal, ob Sie Ihre Investition per Einmalzahlung oder Sparplan getätigt haben. Online können Sie jederzeit alle nötigen Details für den ETF-Verkauf bestimmen und eine entsprechende Order aufgeben.

Machen Sie Vorgaben für den gewünschten ETF-Verkauf, wie:

  • Wertpapier
  • Menge der zu verkaufenden ETF-Anteile
  • Limit der Verkaufsorder
  • Gültigkeitsdauer der Order

Dazu melden Sie sich in Ihrem Flexdepot an. In der Depot-Übersicht sehen Sie eine Liste mit Ihrem Wertpapierbestand – darunter auch alle ETFs, in die Sie investiert haben. Direkt unter dem ETF-Namen können Sie auf „Verkauf“ klicken. Wie beim Kauf von ETFs können Sie dann Ihren Verkaufsauftrag im Detail ausfüllen. Abschließend bestätigen Sie die Order mit Ihrer pushTAN App oder per ChipTAN.

Ansicht Depot-Übersicht

Unsere 2 Tipps für die Verkaufsorder:

1. Der Börsen-Check

Egal, ob Sie Anteile an einem ETF kaufen oder verkaufen: Die Wahl der Börse kann einen Unterschied im Preis machen. Auch beim ETF-Verkauf können Sie im Flexdepot den Handelsplatz auswählen.

2. Thesaurierend oder ausschüttend?

Während thesaurierende ETFs mögliche Dividenden direkt reinvestieren, werden sie bei ausschüttenden ETFs regelmäßig an Ihr Verrechnungskonto überwiesen. Wenn Sie also einen ausschüttenden ETF verkaufen möchten, sollten Sie dies erst nach einer Ausschüttung machen – und nicht kurz davor. So profitieren Sie vor dem Verkauf möglicherweise noch von einer letzten Dividende.

Sie haben noch Fragen?
Preise & Steuern

Kosten und Steuern – Das müssen Sie beachten, wenn Sie ETFs verkaufen
 

Sobald Sie Anteile an einem ETF verkauft haben, erhalten Sie – je nach Fall – Ihren Gewinn. Jedoch wird in der Regel nicht die gesamte Summe ausbezahlt. Denn beim Verkauf von ETFs wird, wie beim Kauf von Wertpapieren, ein Transaktionspreis erhoben. Außerdem müssen Sie unter Umständen Kapitalertragssteuer bezahlen.

Preise für die Transaktionen 

Für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder ETFs erheben Banken in der Regel einen Transaktionspreis. Alle Informationen zu Preisen im Flex- und Starterdepot der Sparkasse KölnBonn finden Sie im ausführlichen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Handelsplatzgebühren

Je nach  Handelsplatz – zumeist also Börse – kann eine Gebühr erhoben werden, sobald Sie dort Anteile an Ihren ETFs verkaufen.

Anfallende Steuern beim Verkauf

Wenn Sie Anteile an ETFs verkaufen, fallen bei der Auszahlung der Erträge zum Teil Steuern an. Erzielen Sie beim ETF-Verkauf nur Verluste, ist die Steuer jedoch hinfällig. 

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer gilt für mögliche Kapitalerträge, die Sie sich nach dem ETF-Verkauf auszahlen lassen, aber auch Dividenden und Zinsen. Sie beträgt 25 % und wird automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt nach wie vor für Kapitalgewinne, etwa aus einem ETF-Verkauf, an. Der Steuersatz wird auf die Abgeltungssteuer erhoben, sodass die Steuern um 1,375 % steigen – sie betragen demnach 26,375 %.

Kirchensteuer

Für Mitglieder der Kirche kommen 8 bis 9 % Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer hinzu. Wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, hängt vom Bundesland ab, in dem Ihr Hauptwohnsitz liegt. In NRW liegt diese bei 9 %. Wird die Kirchensteuer bei Ihnen einbehalten, ermäßigt sich zugleich der Kapitalertragsteuerabzug von 25 % auf 24,45 %.

Gut zu wissen  
Der Prozentsatz der Kapitalerträge, der für die Steuern an das Finanzamt abgeführt werden muss, wird direkt vor der Auszahlung aufs Verrechnungskonto abgezogen.

Sparerpauschbetrag

Bei den Steuern gibt es jedoch eine Ausnahme: Jährlich ist ein gewisser Betrag vorgesehen, der von der Steuer
befreit ist – der sogenannte „Sparerpauschbetrag“:

  • Ledige: 1000 Euro pro Jahr
  • Eheleute bzw. eingetragene Partnerinnen und Partner: 2000 EUR pro Jahr

Stand: 1. Januar 2023

Gut zu wissen  
Wer über mehrere Depots verschiedener Anbieter mit Wertpapieren handelt, kann den Sparerpauschbetrag auf die unterschiedlichen Banken oder Online-Broker aufteilen.

Freistellungsauftrag

Sie planen, Anteile an einem ETF zu verkaufen oder erwarten Abzüge wegen der Vorabpauschalen? Dann können Sie den Sparerpauschbetrag nutzen. Reichen Sie dazu einfach einen Freistellungsauftrag ein – online oder in einer unserer Sparkassen-Filialen.

So stellen Sie sicher, dass nur Steuern auf Kapitalerträge abgeführt werden, die über den Freibetrag hinausgehen. Ohne Freistellungsauftrag werden 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die gesamten Kapitalerträge an das Finanzamt abgeführt.

Das Praktische: Haben Sie den Freistellungsauftrag einmal eingereicht, können Sie ihn einfach weiterlaufen lassen. Natürlich können Sie den Auftrag aber auch jederzeit ändern.

Frau füllt Freistellungsauftrag aus
ETF-Videoreihe
ETF-Videoreihe

Bitte beachten Sie:

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.  

Die Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie können eine selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Die Informationen sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine Rechts- und / oder Steuerberatung.  

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