Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen in klimafreundliche Projekte investieren sollten. Eine erhöhte Energie- und Ressourceneffizienz kann neben verringerten Kosten dazu beitragen, dass Unternehmen ihr Bild in der Öffentlichkeit stärken.
Die Transformation stellt eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Ihre Sparkasse begleitet und unterstützt Sie aktiv bei Ihrer Transformation. Mit unserem Zuschuss zu Ihrem abgeschlossenen Kredit unterstützen wir Sie bei Ihren Plänen. Beantragen Sie noch heute Ihren S-Energiezuschuss.
Folgende Produkte bezuschussen wir:
Voraussetzungen zur Beantragung des S-Energiezuschuss (es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden)
Mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage machen Sie Ihr Unternehmen unabhängiger von fossilen Energieträgern. Sichern Sie sich jetzt mit dem
„S-Energiezuschuss“ einen attraktiven Zuschuss auf Ihre Investition.
Vorankommen, aber clever! Sie haben ein E-Auto oder eine Ladestation finanziert oder Ihren Beschäftigten E-Bikes zur Verfügung gestellt? Wir fördern Ihre Pläne.
Vom Einbau energiesparender Verglasungen bis hin zur Wärmedämmung: Immobilien haben großes Potenzial für energetische Maßnahmen. Mit dem „S-Energiezuschuss“ fördern wir die Modernisierung Ihrer Immobilie.
Haben Sie eines dieser Vorhaben mit einem der genannten Kredite finanziert? Nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme, können Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen „S-Energiezuschuss“ beantragen. Füllen Sie dafür einfach das Antragsformular aus und schicken Sie die Rechnungen und Belege für Ihr zukunftsfähiges Projekt über diese Seite an uns oder geben Sie Ihre Unterlagen persönlich in Ihrer Sparkassen-Filiale ab. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.
Der „S-Energiezuschuss“ der Sparkasse KölnBonn, Hahnenstraße 57, 50667, Köln fördert zukunftsfähige Investitionen von gewerblichen Kunden in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen der folgenden, abgeschlossenen Kredite:
Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie im Aktionszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 einen der genannten Kredite in Höhe von mindestens ab 10.000 Euro und einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei uns beantragt und vollständig ausgezahlt bekommen haben. Den ausgezahlten Kreditbetrag haben Sie bereits, oder werden Sie perspektivisch für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgeben – dies muss durch das Hochladen von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) auf der Internetseite nachgewiesen werden. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 2 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro.
Gefördert werden zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine abschließende Liste an Verwendungszwecken finden Sie unter: Liste der Verwendungszwecke.
Als Nachweis, dass der ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird, reichen Sie bitte eine Kopie des Rechnungsbeleges (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) ein.
Sie senden Ihren Antrag direkt nach dem Ausfüllen online an uns ab. Die Rechnungskopien senden Sie uns anschließend einfach digital über das Uploadformular in der Internetfiliale zu. Selbstverständlich können Sie die ausgedruckten Unterlagen auch direkt bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater abgeben oder in einer unserer Geschäftsstellen einreichen.
Der Zuschuss kann nur im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit und nicht von Privatkunden beantragt werden. Antragssteller ist der Kreditnehmer des zugrunde liegenden Kreditvertrages. Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Nach vollständiger Auszahlung Ihres Kredites können Sie das Formular zur Beantragung Ihres Zuschusses ganz einfach über diesen Link ausfüllen und absenden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Kopien der Rechnungsbelege (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) bei.
Nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss ausgezahlt – jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites.
Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt, von dem die Raten des Finanzierungsdarlehens eingezogen werden (Referenzkonto).
Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein. Ein Antrag auf Zuschuss ist daher nur mit Rechnung möglich. Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus.
Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.
Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt. Der Antrag auf den Zuschuss muss der Sparkasse bis spätestens 2 Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum zugegangen sein.
Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projektes oder der Investition muss in zeitlichem Zusammenhang zur Kreditvergabe des zugrundeliegenden Kredites und somit auch der Beantragung des Zuschusses stehen.
Die Sparkasse KölnBonn fördert mit dem „S-Energiezuschuss“, einem Zuschuss zu den Produkten S-Investitionskredit, S-Leasing, KfW-Förderkredite, NRW.BANK.Förderdarlehen und S-Baufinanzierung, zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Verwendungszwecke ist unter: sparkasse-koelnbonn.de/zuschuss zu finden. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf die oben genannten Kredit-Produkte.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 2 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags, höchstens jedoch 3.000 €.
Antragsberechtigt für einen Zuschuss ist jede freiberufliche oder gewerbliche natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von Existenzgründern, die im Aktionszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 eines der oben genannten Produkte in Höhe von mindestens 10.000 €, und einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei der Sparkasse KölnBonn beantragt und diesen auch vollständig während des Aktionszeitraums ausgezahlt bekommen hat.
Der Antrag auf den Zuschuss muss, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragformulars, der Sparkasse bis spätestens zwei Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum über das Antragsformular auf der Webseite sparkasse-koelnbonn.de/zuschuss zugegangen sein. Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, wie eingangs erwähnt, dass der Kredit bereits an den Kreditnehmenden vollständig auf das Referenzkonto ausgezahlt wurde. Darüber hinaus muss für die Beantragung des Zuschusses nachgewiesen werden, dass der durch ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird. Dieser Nachweis erfolgt ausschließlich durch Übermittlung von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) über das oben genannte Antragsformular auf der Webseite sparkasse-koelnbonn.de/zuschuss.
Wird der Kreditbetrag nur teilweise für den förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben, wird der Zuschuss unter Zugrundelegung des für die geförderte Investition nachweisbar verwendeten Teils des Kreditbetrags ermittelt.
Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem der Zuschuss unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen (inkl. Bereitstellung des oben beschriebenen Nachweises) beantragt und erfolgreich geprüft wurde, jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Bis zur Veröffentlichung der Beendigung der Aktion eingegangene Anträge auf Gewährung des Zuschusses werden weiterhin berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.
Die Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags für einen förderfähigen Verwendungszweck sind für die gesamte Kreditlaufzeit im Original aufzubewahren und der Sparkasse KölnBonn auf Verlangen vorzulegen.
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