Die Privat-Haftpflichtversicherung klärt, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht, ersetzt den Schaden, wenn der Anspruch berechtigt ist und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche notfalls auch vor Gericht kostenlos ab. Denn für Schäden, die Sie anderen versehentlich zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Abgesichert sind:
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Die Zusatzoptionen „PlusPaket“, „Angehörige“ und „Hund“ können individuell nach Ihren Bedürfnissen abgeschlossen werden.
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Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände oder Arztkosten bei Personenschäden. Sie übernimmt auch die Kosten für Folgeschäden, wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall und überprüft die Schadensersatzpflicht auch vor Gericht.
* Voraussetzung ist, dass die Personen dauernd mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben (nicht in einer Einliegerwohnung), am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sind und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
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Eine Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz für den Versicherungsnehmer, wenn er für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, die anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt wurden. Insgesamt bietet die Haftpflichtversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung gegen unvorhergesehene Schäden und schützt den Versicherungsnehmer vor potenziellen finanziellen Forderungen.
Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Personen und Berufsgruppen sinnvoll, da sie finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen bietet, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen können. Weitere Informationen finden sie hier.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie selbst oder mitversicherte Personen verursacht werden, sind versichert.
Entschädigt wird also beispielsweise, wenn Sie:
Als Versicherungsnehmer sind Sie der Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die private Haftpflicht schützt aber nicht nur Sie. Mitversichert sind zum Beispiel:
Mitversichert sind auch gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.
Übrigens: Die Single-Haftpflichtversicherung gilt natürlich nur für Sie allein. Änderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation – z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Zusammenziehen mit dem Partner – sollten Sie deshalb immer direkt mitteilen. Der Tarif wird dann an Ihre neue Lebenssituation angepasst.
Ja. Die private Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist dabei ohne zeitliche Begrenzung versichert, außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000 EUR. Des Weiteren ist auch der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland in der Privathaftpflicht mitversichert – die sogenannte Mallorca-Police.
Auch, wenn es sinnvoll wäre: Es ist gesetzlich keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Etwa 20% der Deutschen haben keine Privathaftpflichtversicherung. Bedeutet:
Wiederfährt Ihnen ein Schaden, für den der Verursacher nicht aufkommen kann, weil er zum Beispiel keine Haftpflichtversicherung hat, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, in Ihrer eigenen Privathaftpflicht ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Dann kommt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Ihren Schaden auf.
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