Für Minderjährige ist die VL-Depotführung kostenlos. Sonst beträgt der jährlicher Depotpreis nur 12,50 EUR.1
Neue Einkommensgrenzen seit dem 01.01.20242:
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden deutlich angehoben:
VL-Sparen mit Investmentfonds kann sich besonders lohnen. Denn da gibt es zusätzlich eine attraktive VL-Förderung in Höhe von 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage2 vom Staat.
1. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf VL haben.
In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) freiwillig gezahlt. Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten.
2. Legen Sie Ihre VL gleich online an.
Wählen Sie einen Fonds für Ihre Anlage aus und teilen uns die Daten Ihres Arbeitgebers mit.
Wir senden ihm die Unterlagen direkt zu, damit dieser die Zahlungen automatisch in den Deka-FondsSparplan mit Vermögenswirksamen Leistungen überweisen kann.
Tipp: Wenn Sie noch kein DekaBank Depot haben, können Sie das direkt in Einem mit anlegen.
3. Vielleicht ist auch noch eine Zulage drin?
Sie sind gerade in den Beruf gestartet oder haben ein eher geringes Gehalt? Dann können Sie zusätzlich von der der staatlichen Arbeitnehmersparzulage für Geringverdienende profitieren.2 Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulage von bis zu 80 Euro im Jahr.
Wichtig:
Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie über Ihre Steuererklärung beantragen.
4. Die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.
Mit einem Deka-FondsSparplan eröffnen sich zusätzlich interessante Renditeperspektiven indem Sie die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.
Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld für ein Jahr. Anschließend können Sie über Ihr Vermögen verfügen.
Denken Sie an die Risiken
Als Zulagenberechtigte/-r werden Sie vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit 20% Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr (max. 80,00 EUR) auf die jährliche Sparleistung belohnt.
Zulagenberechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Arbeitgeber wechseln, kann der neue Arbeitgeber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.
Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen. Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar.
Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
¹ Kostenfreie Depotführung für minderjährige Depotinhaber (wenn das 18. Lebensjahr bis zum 31. Dezember noch nicht vollendet wird).
Alle Preise finden Sie im Preisverzeichnis.
2 Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmersparzulage auf Antrag und unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
3 Bitte beachten Sie: Die angegebenen Werte sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Die Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie können eine selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Die Informationen sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine Rechts- und / oder Steuerberatung.
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