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Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2023 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden auf Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die Sparkasse KölnBonn unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

 Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (LkSG)

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per online über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland.
  • Welche Handlung der Sparkasse KölnBonn oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Möchten Sie Unterlagen beifügen, senden Sie diese bitte separat an „menschenrechte@sparkasse-koelnbonn.de“. 
  • Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richtlinien, die wir verletzt haben sollen.
  • Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitten der Verfahrensordnung:

Grundsatzerklärung

Bericht zum LkSG

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