Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (LkSG)
Das LkSG ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um menschenrechtliche- oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.
Die Sparkasse KölnBonn unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, einen Hinweis oder eine Beschwerde einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, einen Hinweis oder eine Beschwerde 24 Stunden am Tag auf Deutsch und Englisch, wenn gewünscht anonym, abzugeben.
Hinweise oder Beschwerden, bezogen auf menschenrechtliche- und umweltbezogene Risiken im Sinne des LkSG, sind zum Beispiel:
Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens im Rahmen des LkSG kann unserer Verfahrensordnung entnommen werden:
Falls Sie einen Hinweis oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten möchten, bitten wir Sie, uns diese online über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Hinweis/Beschwerde auch über den E-Mail Postkorb menschenrechte@sparkasse-koelnbonn.de abgeben.
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