Liefer­kettensorg­falts­pflichten­gesetz (LkSG)

Liefer­kettensorg­falts­pflichten­gesetz (LkSG)

  Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Das LkSG ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um menschenrechtliche- oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.

Die Sparkasse KölnBonn unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher an dieser Stelle die Möglichkeit eingerichtet, einen Hinweis oder eine Beschwerde einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, einen Hinweis oder eine Beschwerde 24 Stunden am Tag auf Deutsch und Englisch, wenn gewünscht anonym, abzugeben.

Hinweise oder Beschwerden, bezogen auf menschenrechtliche- und umweltbezogene Risiken im Sinne des LkSG, sind zum Beispiel:

  • Kinderarbeit
  • Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Unangemessene Vergütung der Arbeitsleistung
  • Missachtung von Arbeitssicherheit (Sicherheit, Gesundheit, Arbeitsstunden und Ruhezeiten)
  • Missachtung des Rechts auf Bildung einer Koalition, Vereinigung und Kollektivverhandlungen
  • Unrechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften
  • Verletzung von Landrechten
  • Umweltschäden, die die natürlichen Lebensgrundlagen beeinträchtigen (schädliche Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädliche Lärmemission, übermäßiger Wasserverbrauch)
  • Verbotene Verwendung von Quecksilber
  • Verstoß gegen das Verbot bzw. die Einschränkung der Herstellung und des Gebrauchs von sog. persistenten organischen Stoffen
  • Verstoß gegen das Gebot der Minimierung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sonderabfällen und die umweltgerechte Entsorgung

Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens im Rahmen des LkSG kann unserer Verfahrensordnung entnommen werden:

Falls Sie einen Hinweis oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten möchten, bitten wir Sie, uns diese online über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Hinweis/Beschwerde auch über den E-Mail Postkorb menschenrechte@sparkasse-koelnbonn.de abgeben.

Grundsatzerklärung

Berichte zum LkSG

Verhaltenskodex für Zuliefernde

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