Um Ihnen schnellstmöglich zu helfen, haben wir für Sie verschiedene Alternativen zur Wahl. Wählen Sie die für Sie passende Variante aus und beantragen Ihre liquiditätssichernden Mittel schnell und unbürokratisch. Bitte beachten Sie, dass die Sparkassen-Soforthilfe und der KfW-Schnellkredit nicht miteinander kombinierbar sind. Das Kreditangebot NRW.BANK Infrastruktur Corona eignet sich nur für Kundinnen und Kunden, die für die Sparkasse-Soforthilfe und den KfW-Schnellkredit nicht antragsberechtigt sind.
++ Neue Informationen zum Schnellkredit: seit dem 09.11.2020 sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt. ++ Beantragungsfrist bis 30.06.2021 verlängert. ++
Vergleich der Antragsbedingungen im Überblick
Das Kreditangebot der NRW.BANK zu den Programmen Infrastruktur Corona und Gemeinnützige Organisationen sind insbesondere für Kunden und Kundinnen geeignet, die in den Programmen KfW-Soforthilfe und KfW-Schnellkredit nicht antragsberechtigt sind.
Sparkassen-Soforthilfe | KfW-Schnellkredit | |
Höchstbetrag | aktueller Liquiditätsbedarf gem. Planrechnung (i.d.R. für die nächsten 12 Monate) unabhängig von der Anzahl an Beschäftigten | 25% des Jahresumsatzes 2019:
Hinweis: Der / Die Unternehmer/in selbst ist / sind mitzuzählen
|
Sondertilgung kostenfrei möglich | ![]() |
![]() |
Unternehmensalter | mindestens 3 Jahre am Markt | mindestens seit 1.1.2019 am Markt |
Weiterer Antrag möglich | ![]() |
Insgesamt max. 2 Anträge (diese müssen beide bei der gleichen Bank gestellt werden) |