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Firmenkundenhilfe – öffentliche Förderkredite

Um Ihnen schnellstmöglich zu helfen, haben wir für Sie verschiedene Alternativen zur Wahl. Wählen Sie die für Sie passende Variante aus und beantragen Ihre liquiditätssichernden Mittel schnell und unbürokratisch. Bitte beachten Sie, dass die Sparkassen-Soforthilfe und der KfW-Schnellkredit nicht miteinander kombinierbar sind. Das Kreditangebot NRW.BANK Infrastruktur Corona eignet sich nur für Kundinnen und Kunden, die für die Sparkasse-Soforthilfe und den KfW-Schnellkredit nicht antragsberechtigt sind.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung für die KfW-Sonderprogramme und für den Schnellkredit nur noch bis 14.04.2022 möglich sind!

Sparkassen-Soforthilfe / KfW-Sonderprogramme 2020

  • Kredite ab 10.000 Euro basierend auf Ihrem Liquiditätsbedarf
  • Zinssatz ab 1,00 %
  • Keine kostenlosen Sondertilgungsmöglichkeiten
  • Laufzeit 2 bzw. 6 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren / Laufzeit 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren (max. 2.300.000 Euro)

KfW-Schnellkredit

  • Kreditbedarf bis maximal 25% des Jahresumsatzes einer Unternehmensgruppe aus 2019
  • Kredithöchstbetrag abhängig von der Mitarbeiterzahl
  • Zinssatz risikounabhängig 3,00%
  • Kostenlose Rückzahlungsmöglichkeit – auch in Teilbeträgen
  • Laufzeit 6 Jahre bzw. 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren

Vergleich der Antragsbedingungen im Überblick

Das Kreditangebot der NRW.BANK zu den Programmen Infrastruktur Corona und Gemeinnützige Organisationen sind insbesondere für Kunden und Kundinnen geeignet, die in den Programmen KfW-Soforthilfe und KfW-Schnellkredit nicht antragsberechtigt sind.

  Sparkassen-Soforthilfe
KfW-Sonderprogramme 2020
KfW-Schnellkredit
Höchstbetrag aktueller Liquiditätsbedarf gem. Planrechnung (i.d.R. für die nächsten 12 Monate) unabhängig von der Anzahl an Beschäftigten 25% des Jahresumsatzes 2019:

  • Max 850.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit max. 10 Beschäftigten
  • Max. 1.500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit 11 bis 50 Beschäftigten
  • Max. 2.300.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten
 
Hinweis: Der / Die Unternehmer/in selbst ist / sind mitzuzählen
Sondertilgung kostenfrei möglich
Unternehmensalter mindestens 3 Jahre am Markt mindestens seit 1.1.2019 am Markt
Weiterer Antrag möglich

Insgesamt max. 3 Anträge (diese müssen bei der gleichen Bank gestellt werden)

 

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