Ab dem 1. Januar 2027 wird es ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben: das Altersvorsorgedepot. Damit können Sie Schritt für Schritt Vermögen für Ihren Ruhestand aufbauen und der Rentenlücke vorbeugen – flexibel, transparent und mit verbesserten Renditechancen.
Das Prinzip ist simpel: Je mehr Sie einzahlen, desto höher ist die staatliche Zusatzleistung. Diese förderungsbezogene Unterstützung ist beitragsabhängig und unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der bisherigen einkommensabhängigen staatlichen Zulage beim Riester‑Produkt.
Für die ersten 360 Euro, die Sie jährlich selbst einzahlen, ist die staatliche Förderung besonders großzügig. Das stärkt vor allem die private Altersvorsorge von Personen mit niedrigerem Einkommen und von Familien mit Kindern.
Anders als bei der alten Riester‑Rente besteht beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht zur 100‑prozentigen Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Ihr Geld verstärkt in ETFs und Fonds fließen kann. Dadurch steigen zwar die kurzfristigen Schwankungen, doch langfristig bietet der Kapitalmarkt deutlich höhere Ertragschancen als klassische Zinsprodukte.
Gleichzeitig gibt es Produktvarianten, die mit einer 80‑ bzw. 100‑Prozent‑Garantie weiterhin auch für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden geeignet sind. Darüber hinaus wird das neue Altersvorsorgedepot kostengünstiger sein als bisherige Riester‑Verträge.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag – was muss ich jetzt tun?
Im Moment müssen Sie nichts tun!
Wichtige Punkte für Sie:
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir unterstützen Sie gern dabei, die für Ihre Lebenssituation optimal passende Lösung zu finden.
Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.
Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile beim Altersvorsorgedepot stehen unter anderem den folgenden Personengruppen nicht zu:
Wer bereits einen Riester‑Vertrag besitzt, muss nicht zwingend etwas ändern. Die bestehenden Verträge genießen Bestandsschutz und laufen wie gewohnt weiter. Wer möchte, kann jedoch zum neuen Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bislang erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Dabei können jedoch Wechsel‑, Abschluss‑ und Vertriebskosten entstehen, die gesetzlich begrenzt sein sollen.
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Ob die neue Förderung für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und von den Details Ihres bestehenden Vertrags ab.
Wesentliche Einflussfaktoren können sein:
Deshalb sollte ein Wechsel stets individuell geprüft werden. Wir arbeiten gerade an einem Fördervergleichs‑Rechner, den wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen. Mit diesem Tool können Sie schnell erkennen, welche Förderung für Sie günstiger ist.
Schon heute für morgen vorsorgen
Ab 2027 steht das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot zur Verfügung – aber Sie können schon heute erste Schritte für Ihre Altersvorsorge gehen.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen auf dieser Seite beruhen auf dem geltenden Rechtsstand (Stand: Mai 2026). Gesetzesänderungen im parlamentarischen Verfahren bleiben möglich. Fondsanlagen bergen Risiken. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und sogar unter die eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie für die Beitragshöhe. Frühere Wertentwicklungen geben keinen sicheren Aufschluss über zukünftige Ergebnisse.
Die dargestellten Rechenbeispiele dienen ausschließlich zur Veranschaulichung und stellen keine Zusage zukünftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Konsequenzen hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.
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