Neue Förderung ab 2027

Das Altersvorsorgedepot

Mehr Förderung für mehr Rente
 

  • Staatlich gefördert ab 1. Januar 2027
  • Jährlich bis zu 540 Euro vom Staat plus bis zu 300 Euro pro Kind
  • Steuervorteile inklusive

 

Ihre Vorteile

Mehr Förderung für mehr Rente – das Altersvorsorgedepot

Ab dem 1. Januar 2027 wird es ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben: das Altersvorsorgedepot. Damit können Sie Schritt für Schritt Vermögen für Ihren Ruhestand aufbauen und der Rentenlücke vorbeugen – flexibel, transparent und mit verbesserten Renditechancen.

Staatlich gefördert sparen

Nutzen Sie Grund- und Kinder­zulagen sowie Steuervorteile – abhängig von Sparbetrag und Lebenssituation.

Langfristig Vermögen aufbauen

Fürs Alter am Kapitalmarkt investieren (z.B. in Fonds oder ETFs) – zwar ohne Garantie, dafür mit langfristigen Renditechancen.

Flexibel sparen

Passen Sie den jährlichen Sparbetrag und die Risiko­ausrichtung bedarfsgerecht an – bis zur Auszahlung in der Rente

Melden Sie sich für den Newsletter an und bleiben Sie bereits jetzt über Altersvorsorge und staatliche Förderung informiert. Wir informieren Sie, sobald das Altersvorsorgedepot bei der Sparkasse KölnBonn verfügbar ist. So können Sie es rechtzeitig eröffnen und bereits im Januar 2027 mit dem Sparen beginnen.

Die neue Förderung

So funktioniert die Förderung

Das Prinzip ist simpel: Je mehr Sie einzahlen, desto höher ist die staatliche Zusatzleistung. Diese förderungs­bezogene Unterstützung ist beitragsabhängig und unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der bisherigen einkommensabhängigen staatlichen Zulage beim Riester‑Produkt.

Für die ersten 360 Euro, die Sie jährlich selbst einzahlen, ist die staatliche Förderung besonders großzügig. Das stärkt vor allem die private Altersvorsorge von Personen mit niedrigerem Einkommen und von Familien mit Kindern.

Beispiele: So viel Förderung kann für Sie drin sein

Ihre Vorsorgemöglichkeiten

Mehr Renditechancen als bei der Riester‑Rente? Das soll das neue Altersvorsorgedepot leisten.

Anders als bei der alten Riester‑Rente besteht beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht zur 100‑prozentigen Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Ihr Geld verstärkt in ETFs und Fonds fließen kann. Dadurch steigen zwar die kurzfristigen Schwankungen, doch langfristig bietet der Kapitalmarkt deutlich höhere Ertragschancen als klassische Zinsprodukte.

Gleichzeitig gibt es Produktvarianten, die mit einer 80‑ bzw. 100‑Prozent‑Garantie weiterhin auch für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden geeignet sind. Darüber hinaus wird das neue Altersvorsorgedepot kostengünstiger sein als bisherige Riester‑Verträge.

Option 1: Das Altersvorsorge-Depot

Echtes Wertpapierdepot
Der Staat fördert künftig gezielt den langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt. Bei dieser Variante fließen Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen zu 100 % in renditestarke Anlageformen, wie Aktien, Fonds oder ETFs.

Option 2: Garantieprodukte

Das Sicherheitsnetz für die Zukunft
Je nach Sicherheitsbedürfnis können Sie wählen, ob 80­ % oder 100 % Ihrer eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen garantiert sein sollen – bei geringeren Chancen am Kapitalmarkt.

Ich habe schon einen Riester-Vertrag – was muss ich jetzt tun?

Im Moment müssen Sie nichts tun!

Wichtige Punkte für Sie:

  • Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen.
  • Die bisherige Riester‑Förderung bleibt erhalten.
  • Eine Kündigung kann Nachteile bringen und zum Verlust der Förderung führen.
  • Es erfolgt keine automatische Umstellung auf die neue Regelung. Ein Wechsel in die neue Förderung ist erst ab 2027 möglich.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir unterstützen Sie gern dabei, die für Ihre Lebenssituation optimal passende Lösung zu finden.

So geht's weiter
FAQs

Antworten auf Ihre Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot und zur Förderung

Gilt die neue Altersvorsorge auch für Selbstständige?

Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.

Wer ist nicht förderberechtigt?

Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile beim Altersvorsorgedepot stehen unter anderem den folgenden Personengruppen nicht zu:

  • Hausfrauen und Hausmänner, die keinen eigenen Rentenversicherungsanspruch besitzen.
  • Selbständige ohne Pflichtversicherung und ohne förderrelevante Einkünfte.
  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, jedoch weder einer Pflichtversicherung unterliegen noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) bzw. selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen.
  • Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester‑Vertrag besitzt, muss nicht zwingend etwas ändern. Die bestehenden Verträge genießen Bestandsschutz und laufen wie gewohnt weiter. Wer möchte, kann jedoch zum neuen Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bislang erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Dabei können jedoch Wechsel‑, Abschluss‑ und Vertriebskosten entstehen, die gesetzlich begrenzt sein sollen.

Wann lohnt der Wechsel in die neue Förderung?

Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Ob die neue Förderung für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und von den Details Ihres bestehenden Vertrags ab.

Wesentliche Einflussfaktoren können sein:

  • Höhe Ihres Eigenbeitrags
  • Anspruch auf Kinderzulagen
  • Ihre familiäre Situation

Deshalb sollte ein Wechsel stets individuell geprüft werden. Wir arbeiten gerade an einem Fördervergleichs‑Rechner, den wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen. Mit diesem Tool können Sie schnell erkennen, welche Förderung für Sie günstiger ist.

Bitte beachten Sie:
Die Informationen auf dieser Seite beruhen auf dem geltenden Rechtsstand (Stand: Mai 2026). Gesetzesänderungen im parlamentarischen Verfahren bleiben möglich. Fondsanlagen bergen Risiken. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und sogar unter die eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie für die Beitragshöhe. Frühere Wertentwicklungen geben keinen sicheren Aufschluss über zukünftige Ergebnisse.

Die dargestellten Rechenbeispiele dienen ausschließlich zur Veranschaulichung und stellen keine Zusage zukünftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Konsequenzen hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.

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