Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung.
Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börseninformationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeitverzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.
Der Sparkasse KölnBonn liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.
Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.
Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.
Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.
Wie viele andere Unternehmen auch, ist die Sparkasse KölnBonn verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss soll außenstehenden Personen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
Um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses zu gewährleisten, wird dieser von unabhängigen Dritten, d. h. Wirtschafts- und Verbandsprüfern gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) geprüft. Zu dieser Prüfung zählt insbesondere, ob ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten tatsächlich bestehen.
Da eine Prüfung jedes einzelnen Kontos alleine wegen des erheblichen Umfanges nicht möglich ist, werden mittels eines Stichprobenverfahrens Kunden unseres Hauses zufällig ermittelt und gebeten, die gemäß unserer internen Buchführung bestehenden Kontosalden zu prüfen.
Dieses Verfahren wurde in dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) Prüfungsstandard 302 festgelegt.
Sicherheitserklärung
Wir setzen zu Ihrem Schutz nur modernste Sicherheitstechnologien ein. Mit Hilfe der SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) sind Ihre Daten auf dem Weg von Ihrem Computer zur Sparkasse KölnBonn geschützt. Sie erkennen am Browsersymbol "Geschlossenes Vorhängeschloss" in der Statuszeile Ihres Browsers die Verschlüsselung der Seite.
Die Sparkasse KölnBonn hat ihr eigenes Computernetzwerk mit mehreren sogenannten Firewalls gegen Zugriffe von der "Internet-Außenwelt" abgeschottet. Diese elektronischen Schutzmauern sorgen dafür, dass nur Berechtigte Zugang zum Netzwerk finden. Hacker werden auf diese Weise außen vor gehalten.
Darüber hinaus setzt die Sparkasse KölnBonn noch weitere Schutzsysteme ein, um Ihre Daten nach den drei Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zu schützen: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
Die Schutzmechanismen sind auf dem modernsten Stand der Technik, welches wir laufend durch unabhängige Gutachter auditieren und bestätigen lassen.
Die durchgeführte Auditierung des Web-Portals www.sparkasse-koelnbonn.de hat gezeigt, dass das projektierte Sicherheitskonzept erfolgreich umgesetzt worden ist. Die Konfiguration des getesteten Systems ist ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik implementiert.
Auditumfang
Hyperlinks
Die Sparkasse KölnBonn ist als Diensteanbieter nach § 7 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Informationen sind elektronische Verweise ("Hyperlinks") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Informationen zu unterscheiden. Durch den Hyperlink hält die Sparkasse KölnBonn insofern fremde Informationen zur Nutzung bereit. Hinsichtlich dieser fremden Informationen gilt das Folgende:
Bei Hyperlinks handelt es sich regelmäßig um lebende (dynamische) Verweise. Die Sparkasse KölnBonn hat bei der erstmaligen Verknüpfung ihrer eigenen Homepage mit den fremden Informationen diese zwar daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Die Sparkasse KölnBonn überprüft aber die Informationen, auf die sie in ihrem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn die Sparkasse KölnBonn feststellt oder von Dritten darauf hingewiesen wird, dass Inhalte auf Internetseiten Dritter, zu dem sie einen Hyperlink bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den elektronischen Verweis auf diese Inhalte aufheben.
Die Sparkasse KölnBonn verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (sogenannte Referenzwert-Verordnung) über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Sparkasse KölnBonn im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
PreisaushangDer Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu Preisen im Privatkundengeschäft. |
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Preis- und LeistungsverzeichnisDas Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
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EntgeltinformationenInformationen über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen. |
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GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
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OffenlegungsberichteDer Offenlegungsbericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben. |
Zur Übersicht |
BasiskontoDas Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basiskonto sowie ein Antragsformular. |
KontenwechselhilfeHier finden Sie die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. |
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Beschwerdemanagement-Grundsätze der SparkasseIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
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ZinsanpassungsklauselHier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz. |
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PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
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Mehr erfahren |
In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungshilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antragsverfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antragsverfahren.
Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Startseite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmeldenamens und Ihrer PIN auf der Startseite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antragsdaten durch Eingabe der angeforderten TAN.
Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Die eingegebenen Antragsdaten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach senden Sie die Antragsdaten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.
Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druckvorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weitergehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.
Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.
Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Sparkasse KölnBonn verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wenn Sie uns vor kurzem Ihre richtige / neue Adresse mitgeteilt haben, kann es aufgrund der Vielzahl an zu korrigierenden Anschriften in Einzelfällen zu Verzögerungen im Prozess kommen, so dass noch nicht alle angezeigten Änderungen bearbeitet wurden.
Ein Versand der Saldenmitteilungen über das ePostfach erfolgt derzeit nur an Einzelpersonen. Bei Konten von Personengemeinschaften (zum Beispiel, wenn Ehepaare ein gemeinsames Konto haben) ist ein Versand technisch noch nicht möglich.
Nein, im Zusammenhang mit den Saldenmitteilungen werden keine Daten an Behörden oder Ämter weiter gegeben.
Die Auswahl der anzuschreibenden Kunden erfolgt maschinell und rein zufällig. Es ist von uns daher nicht vorhersagbar, ob und wann Sie das nächste Mal eine Saldenmitteilung erhalten.
Die Konten von Einzelpersonen und Personengemeinschaften (z. B. Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften) werden separat betrachtet. Es ist durchaus möglich, dass die auf Personengemeinschaften lautenden Konten in der Zufallsauswahl enthalten sind und Ihnen hierfür eine Saldenmitteilung zugeschickt wird und für die auf Sie allein lautenden Konten nicht.
Auch bei der Bilanztestierung anderer Kreditinstitute gelten die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Da es sich um eine maschinelle Zufallsauswahl handelt, kann dies durchaus so sein.
Nein, die Zufallsauswahl betrifft jährlich mehrere Tausend Kunden.
Das kann natürlich sein. Nehmen Sie Ihren Kontoauszug, der nach dem Datum der Saldenmitteilung erstellt wurde. Gehen Sie vom dortigen aktuellen Kontostand aus. Durch Addition der Sollposten und Subtraktion der Habenposten Ihres Kontoauszuges, die nach dem Datum der Saldenmitteilung liegen, müssten Sie auf den in der Saldenmitteilung genannten Kontostand kommen.
Alternativ rechnen Sie auf Basis des Kontostandes des letzten Konto-auszuges vor dem Datum der Saldenmitteilung alle bis zum Datum der Saldenmitteilung erfolgten Gutschriften hinzu bzw. ziehen die erfolgten Abbuchungen ab.
Ja, das ist richtig. Zu Ihrem Wertpapierdepot erfolgt die Abstimmung einmal jährlich über den Depotauszug.
Der private und der gewerbliche Bereich werden bei der Saldenmitteilung getrennt voneinander betrachtet.
Wenden Sie sich bitte an:
Marktrevision
Rudi-Conin-Str. 1
50829 Köln
Telefon: 0221 226-0
Telefax: 0221 226-400400
revision@sparkasse-koelnbonn.de
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