Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Als Bausparer ab 16 Jahre können Sie die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen. Entweder auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihr Einkommen über der Grenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt. Oder auf Ihre eigenen Einzahlungen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen erbringen können. In diesen Fällen gelten etwas großzügigere Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr. Der geförderte Höchstbetrag beträgt 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner).
Sie haben nur dann Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn Sie das angesparte Kapital wie folgt nutzen:
Eine Ausnahme macht der Staat bei jungen Sparern, die bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt sind. Sie dürfen ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmal.
Auch wenn Sie voll erwerbsunfähig oder arbeitslos werden, bleibt Ihnen die Wohnungsbauprämie erhalten. Wenn Sie versterben wird Ihr Vertrag gekündigt und Ihre Erben erhalten die Förderung.
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