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Wohnungsbauprämie (WoP) - staatliche Förderung für Bausparer

Wohnungsbauprämie (WoP)

Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Der Staat unterstützt Sie dabei mit der Wohnungsbauprämie, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Wohnungsbauprämie – regelmäßigen Zuschuss sichern

Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Als Bausparer ab 16 Jahre können Sie die staatliche Wohnungs­bauprämie beantragen. Entweder auf Ihre vermögens­wirksamen Leistungen, wenn Ihr Einkommen über der Grenze für die Arbeit­nehmer­spar­zulage liegt. Oder auf Ihre eigenen Einzahlungen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögens­wirksamen Leistungen erbringen können. In diesen Fällen gelten etwas großzügigere Einkommens­grenzen: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebens­partner. Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchst­betrag bei 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebens­partner).  

Abhängig vom Verwendungszweck

Bei Neu­verträgen haben Sie nur dann Anspruch auf Wohnungs­bau­prämie, wenn Sie das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden. Eine Ausnahme macht der Staat bei jungen Sparern, die bei Abschluss des Bau­spar­vertrags unter 25 Jahre alt sind. Sie dürfen ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungs­bau­prämie allerdings nur für die letzten sieben Spar­jahre ausgezahlt. Diese Aus­nahme­regelung gilt nur einmal.

Auch wenn Sie voll erwerbsunfähig oder arbeitslos werden, bleibt Ihnen die Wohnungsbauprämie erhalten. Wenn Sie versterben sollten und Ihr Vertrag gekündigt wird, erhalten Ihre Erben die Förderung. Sie bekommen die Prämie höchstens für die letzten sieben Sparjahre und frühestens sieben Jahre, nachdem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Für Bau­spar­verträge, die vor 2009 geschlossen wurden, gilt die alte Regelung: freie Verwendung der Spar­beiträge nach einer Vertrags­dauer von sieben Jahren, wenn mindestens ein Regel­spar­beitrag entrichtet wurde.

Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Bausparen & Prämie

Kurz & knapp 

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