Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Der Staat unterstützt Sie dabei mit der Wohnungsbauprämie, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Sie sparen mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände? Als Bausparer ab 16 Jahre können Sie die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen. Entweder auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihr Einkommen über der Grenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt. Oder auf Ihre eigenen Einzahlungen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen erbringen können. In diesen Fällen gelten etwas großzügigere Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner).
Bei Neuverträgen haben Sie nur dann Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn Sie das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden. Eine Ausnahme macht der Staat bei jungen Sparern, die bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt sind. Sie dürfen ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmal.
Auch wenn Sie voll erwerbsunfähig oder arbeitslos werden, bleibt Ihnen die Wohnungsbauprämie erhalten. Wenn Sie versterben sollten und Ihr Vertrag gekündigt wird, erhalten Ihre Erben die Förderung. Sie bekommen die Prämie höchstens für die letzten sieben Sparjahre und frühestens sieben Jahre, nachdem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.
Für Bausparverträge, die vor 2009 geschlossen wurden, gilt die alte Regelung: freie Verwendung der Sparbeiträge nach einer Vertragsdauer von sieben Jahren, wenn mindestens ein Regelsparbeitrag entrichtet wurde.