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Arbeitnehmersparzulage - Nutzen Sie die staatlichen Förderungen

Geld vom Staat – eine willkommene Finanzspritze

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie zusätzlich auch noch Geld vom Staat bekommen. Dieser unterstützt Sie beim Aufbau Ihres Vermögens durch die Arbeitnehmersparzulage.

Wer bekommt Arbeitnehmersparzulage?

Schließen Sie einen vermögenswirksamen Sparvertrag ab, sofern Sie Arbeitnehmer, Beamter, Auszubildender, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit sind. So profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese sind insbesondere dann interessant, wenn sie vom Arbeitgeber zum Teil oder gar vollständig übernommen werden. Mit bis zu 480 Euro jährlich unterstützt Ihr Arbeitgeber das Sparen mit VL. Geregelt ist dies in Tarifverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder in Einzelverträgen. Vermögenswirksame Leistungen zahlen sich für Sie aus. Die Voraussetzung: Schließen Sie einen hierfür vorgesehenen Sparvertrag ab. Die Mindestlaufzeit: sieben Jahre. Weitere Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist zudem, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. 

Arbeitnehmer-Sparzulage bei Bausparens mit VL

Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen, erhalten Sie vom Staat eine jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Verheiratete). Sofern Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt.

TIP: Zusätzlich dazu können Sie die staatliche Wohnungsbau-Prämie beantragen, die Einkommensgrenzen dafür sind: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Prämie liegt bei 10 % p.a., der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). 

Arbeitnehmer-Sparzulage bei Fondssparens mit VL

Lassen Sie die VL in einen Fondsparvertrag fließen, fällt die Arbeitnehmer-Sparzulage höher aus: 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Verheiratete). Vorausgesetzt Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).                                            

Nutzen Sie alle Förderungen

Sie dürfen die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für das Bausparen einsetzen. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Vier Schritte bis ins Ziel

Unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Förderung haben und wie hoch diese ausfällt: Sparen mit VL hat für Sie viele Vorteile - besonders für Ihre Altersvorsorge.                  

  1. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, in welcher Höhe er VL zahlt. Tipp: Stocken Sie den Betrag aus eigenen Mitteln auf, wenn Sie nicht den Höchstbetrag erhalten.
  2. Legen Sie einen vermögenswirksamen Sparvertrag an. Gern unterstützt Sie Ihr Berater bei der Auswahl der geeigneten Sparform.
  3. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber eine Kopie des VL-Vertrages erhält. Erst dann kann dieser die VL im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung überweisen.
  4. Beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage im Zuge Ihrer jährlichen Steuererklärung. Sofern Sie förderberechtigt sind, überweist Ihnen das Finanzamt die Zulagen auf Ihren VL-Sparvertrag - mit einer Sperrfrist von sieben Jahren. Sie können die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben.

Kurz & knapp 

Förderungen und Einkommensgrenzen im kompakten Überblick 

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Erfahren Sie, ob Sie Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie vom Staat erhalten und wie viel

Wohnungsbauprämie

Noch mehr staatliche Förderungen gewünscht? Dann sparen Sie VL in einen Bausparvertrag

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