Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie zusätzlich auch noch Geld vom Staat bekommen. Dieser unterstützt Sie beim Aufbau Ihres Vermögens durch die Arbeitnehmersparzulage.
Schließen Sie einen vermögenswirksamen Sparvertrag ab, sofern Sie Arbeitnehmer, Beamter, Auszubildender, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit sind. So profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese sind insbesondere dann interessant, wenn sie vom Arbeitgeber zum Teil oder gar vollständig übernommen werden. Mit bis zu 480 Euro jährlich unterstützt Ihr Arbeitgeber das Sparen mit VL. Geregelt ist dies in Tarifverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder in Einzelverträgen. Vermögenswirksame Leistungen zahlen sich für Sie aus. Die Voraussetzung: Schließen Sie einen hierfür vorgesehenen Sparvertrag ab. Die Mindestlaufzeit: sieben Jahre. Weitere Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist zudem, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt.
Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen, erhalten Sie vom Staat eine jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Verheiratete). Sofern Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt.
TIP: Zusätzlich dazu können Sie die staatliche Wohnungsbau-Prämie beantragen, die Einkommensgrenzen dafür sind: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Prämie liegt bei 10 % p.a., der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete).
Lassen Sie die VL in einen Fondsparvertrag fließen, fällt die Arbeitnehmer-Sparzulage höher aus: 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Verheiratete). Vorausgesetzt Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).
Sie dürfen die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für das Bausparen einsetzen. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.
Unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Förderung haben und wie hoch diese ausfällt: Sparen mit VL hat für Sie viele Vorteile - besonders für Ihre Altersvorsorge.
Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen, können Sie auf Antrag diese staatliche Förderung erhalten:
Anlageprodukt | Einkommen* | Förderung |
Bausparen VL | 40.000 € | 9 % auf max. 470 € |
Fondssparen VL | 40.000 € | 20 % auf max. 400 € |
Anlageprodukt | Einkommen* | Förderung |
Bausparen VL | 80.000 € | 9 % auf max. 940 € |
Fondssparen VL | 80.000 € | 20 % auf max. 800 € |
* zu versteuerndes Einkommen
** Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.