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FATCA-AEOI - Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen

  • Grundlage hierfür sind das "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz" und die „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“.
  • Diese gelten für natürliche Personen und für Rechtsträger, also Kapitalgesellschaften, andere juristische Personen und Personengesellschaften.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung gegeben hat.
  • Sie werden um weitere Angaben gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig feststellen kann.
  • Die Erhebung wird mit Hilfe einer Selbstauskunft des Kontoinhabers durchgeführt.
  • Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der "FATCA-USA-Umsetzungs-verordnung" (1. Juli 2014) und des "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes" (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie erneut um eine Selbstauskunft gebeten werden. 

FATCA- Status: 

Die Sparkasse KölnBonn ist ein Finanzinstitut mit steuerlicher Ansässigkeit ausschließlich in Deutschland. Sie hat den FATCA-Status "Reporting Model 1 FFI" und ist beim IRS registriert unter GIIN:  

MLXLXH.99999.SL.276

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