Steuerthemen

Freistellungsauftrag

Sofern Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilen, wird bei jeder Ertragsgutschrift durch uns die 25%ige Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt anonym abgeführt.

Abgeltungssteuer 

 

Gilt auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren. Mit Abzug einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% ist die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten - zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Kirchensteuer

 

Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.

 

FATCA / AEOI

 

Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.

 

Bescheinigungen online anfordern

Für Steuerbescheinigung, Saldenbestätigung, Zinsbestätigung, BAföG-Bestätigung und Bestätigung der Bankverbindung.

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Steuer-ID (TIN) übermitteln

Übermitteln Sie uns hier Ihre 11-stellige Steuer-ID (TIN).

Staatliche Förderung zum Vermögensaufbau

Gefördert sparen
Der Staat fördert Ihren privaten Vermögensaufbau mit verschiedenen Zulagen und Prämien. Hierzu zählen unter anderem die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

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