Schnelle Hilfe bei einer Pfändung
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Verfügbarer Betrag bei Kontopfändung
Sie möchten wissen welcher Betrag noch verfügbar ist? Dies können Sie unter Angabe von Konto- und Kartennummer unter 0221 226 58266 telefonisch erfragen.
Die wichtigsten Informationen zur Kontosperrung
Viele Kundinnen und Kunden trifft eine Kontosperrung überraschend. Aber wieso wird ein Konto überhaupt gesperrt und wie lange dauert die Sperre an?
Im Alltag ist ein eigenes Girokonto in vielen Situationen unerlässlich. Sowohl die Miete als auch die Stromrechnung: Um Verträge dieser Art abzuschließen, wird ein Bankkonto benötigt. Und auch Arbeitgeber fordern in der Regel eine Kontoverbindung bei ihren Mitarbeitenden ein, um Gehälter zahlen zu können.
Doch was, wenn das eigene Konto auf einmal nicht mehr nutzbar ist? Vielen Bankkundinnen und -kunden fällt das auf, wenn sie am Geldautomaten kein Geld mehr erhalten. Oder wenn sie eine Überweisung tätigen wollen und dies nicht möglich ist. Gründe dafür gibt es einige.
Gründe für eine Kontosperrung
Kontosperrung wegen Pfändung
Eine Kontopfändung führt ebenfalls zu einer Kontosperrung. Die Bank löst die Sperre erst auf, wenn die Person ihre Schulden bezahlt oder eine Ratenzahlung vereinbart. Wer sein Geld schützen will, muss jetzt schnell handeln.
Schuldner können eine komplette Kontosperrung verhindern. Sie können entweder die Pfändung sofort begleichen oder ihr Konto in ein P-Konto umwandeln.
Dauer einer Kontosperrung
Das Gesetz bestimmt nicht, wie lange eine Kontosperrung dauert. Normalerweise bleibt ein Girokonto gesperrt, bis der Grund für die Sperrung erledigt ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn man Schulden bezahlt hat.
Wenn aber kein Schuldenproblem, sondern ein möglicher Betrug der Grund für die Sperrung ist, kann die Bank das Konto schnell wieder freigeben.
Bei einer Kontopfändung entsperrt die Bank das Konto erst, wenn die Person die Schulden bezahlt hat, die zur Pfändung geführt haben.
Sie können jedes Einzelkonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln, indem Sie einen Antrag stellen. Wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist oder eine Pfändung eingeht, greift der Pfändungsschutz. Wir richten den Grundfreibetrag automatisch nach der aktuellen Pfändungstabelle ein.
Wenn Sie einen höheren Freibetrag brauchen, zum Beispiel weil Sie Unterhalt zahlen, müssen Sie dies nachweisen. Sie benötigen dafür meistens eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder einer Schuldnerberatung.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen und eine Musterbescheinigung, um den monatlichen Freibetrag zu erhöhen: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto
Bitte nutzen Sie unseren Online-Service, um Ihr Girokonto in ein Pfändungskonto umzuwandeln.
Die Besonderheiten eines Pfändungsschutzkontos
Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Geschäften einkaufen oder damit im Ausland Geld abheben (Bargeldauszahlung). Ist der Grundfreibetrag aufgebraucht, ist es jedoch nicht möglich, auch weiterhin auf Ihr Konto zuzugreifen. Auch nicht, wenn weiterhin Guthaben auf dem Konto ist. Dafür ist es jedoch möglich, nicht genutzte Freibeträge vom Vormonat mit in den neuen Monat zu übernehmen.
Beispiel:
Sie haben im Mai 100 Euro Ihres Grundfreibetrags nicht genutzt. Dann stehen Ihnen im Juni 100 Euro mehr zur Verfügung.
Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Weiteres Verschulden ist nicht möglich. Das Konto kann also nicht überzogen werden. Der pfändungsfreie Grundbetrag kann somit nur dann ausgeschöpft werden, wenn dieser auch auf dem Konto ist. Wer sein Konto überzieht, muss es zuerst ausgleichen, um das eigene Existenzminimum wieder zu schützen.
Girokonto in P-Konto umwandeln
Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann innerhalb von drei Tagen erfolgen. Der Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.
Pfändung bezahlenWenn Sie einen Teilbetrag oder die gesamte offene Forderung bezahlen wollen, nutzen Sie den online Auftrag.
Wenn Sie mit der Zahlung die letzte Pfändung begleichen, entsperren wir Ihre Konten automatisch. Klären Sie aber Ihr möglicherweise reduziertes Kreditkartenlimit neu.
Sie benötigen weitere Informationen rund um Ihre Pfändung?
Alle Informationen erhalten Sie per Post, sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, können Sie uns mit einer Recherche beauftragen.
Sämtliche Informationen zu Ihrer Pfändung stellt Ihnen Ihr Pfändungsgläubiger zur Verfügung. Bei Bedarf
empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig an anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
zu wenden oder eine anderweitige Rechtsberatung aufzusuchen.
Folgende Informationen können wir Ihnen zum Teil gegen ein Entgelt zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Preise sind dem Preis und Leistungsverzeichnis Punkt 7.2 zu entnehmen.
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