So läuft's

Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Unbeschwert vorwärtskommen. Mit der richtigen Technik.

Vermögenswirksamen Leistungen (VL)  – so läuft's

  • Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang regelmäßig Ihre VL-Beträge ein.
  • Nach dieser Zeit ruht das Geld bis zum Ende des siebten Jahres, bevor der Gesamtförderungsbetrag der Arbeitnehmer-Sparzulage (sofern Sie zulagenberechtigt sind) Ihrem Depot in Form von Fondsanteilen gutgeschrieben wird.
  • Anschließend können Sie grundsätzlich frei über das angesparte Kapital verfügen.

Kostenloses Depot

Für Minderjährige ist die VL-Depotführung kostenlos. Sonst beträgt der jährlicher Depotpreis nur 12,50 EUR.

Clever ist, wenn andere zahlen!

Schneller an's Ziel
VL-Sparen mit Investmentfonds kann sich besonders lohnen. Denn da gibt es zusätzlich eine attraktive VL-Förderung in Höhe von 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat.

Bis zu 480 EUR

Über Ihren Arbeitgeber können Sie bis zu 480 EUR Arbeitgeber-Zuschuss erhalten.1

Bis zu 80 EUR

Bis zu 80 EUR Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr können Sie erhalten.

Legen Sie los

Ihre VL können Sie direkt online anlegen. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

So gehen Sie vor

So gehen Sie am besten vor!

Mit 4 Schritten zu Ihrem Vermögen.

1. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf VL haben.

In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) freiwillig gezahlt. Schauen Sie  zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten. 

2. Legen Sie Ihre VL gleich online an.

Wählen Sie einen Fonds für Ihre Anlage aus und teilen uns die Daten Ihres Arbeitgebers mit. Wir senden ihm die Unterlagen direkt zu, damit dieser die Zahlungen automatisch in den Deka-FondsSparplan mit Vermögenswirksamen Leistungen überweisen kann.

Tipp: Wenn Sie noch kein DekaBank Depot haben, können Sie das direkt in Einem mit anlegen.

3. Vielleicht ist auch noch eine Zulage drin? 

Sie sind gerade in den Beruf gestartet oder haben ein eher geringes Gehalt? Dann können Sie zusätzlich von der der staatlichen Arbeitnehmersparzulage für Geringverdienende profitieren. Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulage von bis zu 80 Euro im Jahr.

Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie über Ihre Steuererklärung beantragen.

4. Die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.


Mit einem Deka-FondsSparplan eröffnen sich zusätzlich interessante Renditeperspektiven indem Sie die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen. Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld für ein Jahr. Anschließend können Sie über Ihr Vermögen verfügen.

Das haben Sie davon

Und das ist konkret für Sie drin

So entwickelt sich Ihr Vermögen: 

  • Nach sechs Jahren haben Sie mit einer Förderung von monatlich 40 Euro bereits 2.880 Euro angespart.
  • Zusätzlich kommen 480 Euro staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzu.
  • Bei einer angenommenen Rendite Ihres Fondssparplans von 5% pro Jahr können daraus sogar 4.012,76 Euro werden.
Chancen & Risiken

Chancen & Risiken

Bitte achten Sie auch immer auf die Risiken einer Anlage! Wir unterstützen Sie gerne.

Nutzen Sie attraktive Chancen

  • Arbeitgeber-Zuschuss: 
    Vielfach beteiligen sich Arbeitgebende an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch Tarifvertrag geregelt sein.
  • Staatliche Förderung: 
    Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen belohnen. Sind Sie zulagenberechtigt, so erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80,− Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Renditechancen: 
    Setzen Sie mit Investmentfonds dank der Anlage an den internationalen Kapitalmärkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen ist bereits ab einer regelmäßigen Rate von 26,– Euro möglich.
  • Streuung:
    Minimieren Sie Ihr Risiko durch Bündelung von Einzelwerten unterschiedlicher Währungen, Länder und Regionen.

Denken Sie an die Risiken

  • Kursrisiken: 
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen: 
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken: 
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken: 
    Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufs­prospekt.

FAQs

Antworten auf Ihre Fragen

Was gibt der Staat dazu?

Als Zulagenberechtigte/-r werden Sie vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit 20% Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr (max. 80,00 EUR) auf die jährliche Sparleistung belohnt.

Wer ist zulagenberechtigt?

Zulagen­berechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammen­veranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Brutto­einkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rück­wirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unterworfen sein.

Was passiert bei einem Arbeitgeber-Wechsel während der Vertragslaufzeit?

Falls Sie während der Vertrags­laufzeit Ihren Arbeit­geber wechseln, kann der neue Arbeit­geber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeit­geber-Daten.

Wie lange läuft ein VL Vertrag?

Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen. Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar.

Wie hoch ist der Arbeitgeber-Zuschuss?

Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarif­vertrag geregelt sein.  Selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehalts­umwandlung vermögens­wirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeit­geber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeit­geber gesetzlich verpflichtet.

Wichtige Hinweise:

¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2025. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.

² Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.

Diese Inhalte wurden zu Werbe­zwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufs­prospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Giro­zentrale, 60625 Frankfurt am Main und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlage­entscheidung treffen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechts­durchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement 
Die Verwaltungs­gesellschaft des Investment­fonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu wider­rufen.

Bitte beachten Sie:

Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, Verkaufsprospekte und Berichte. Diese erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der jeweiligen Fondsgesellschaft. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.  

Die Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Anlageempfehlung und kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie können eine selbstständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern. Sie ersetzen keine anleger- und anlagegerechte Beratung. Die Informationen sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht. Sie ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

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