Die Frühstart-Rente
Der Staat plant die Einführung der Frühstart-Rente.
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Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente.
Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:
„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Koalitionsvertrag 2025 (596-602).
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Schule in Deutschland besucht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen. Im Jahr 2026 soll die Frühstart-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart 6 Jahre alt sind. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder einen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.
Um die Frühstart-Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
■ Das Kind muss zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.
■ Während dieser Zeit wird monatlich ein Betrag von 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und
privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt.
■ Das angesparte Kapital bleibt bis zur Regelaltersgrenze gesperrt und ist bis dahin
steuerfrei.
Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vornehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge profitieren weiterhin von Steuerfreiheit, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann.
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Stand: Mai 2026
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