Die Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente

Staatliche Hilfe für Kinder

  • Monatlich 10 Euro vom Staat
  • Kapitalgedeckt und steuerfrei bis zur Rente
  • Eigenbeiträge ab dem 18. Lebensjahr möglich
Merkmale

Die Frühstart-Rente

Der Staat plant die Einführung der Frühstart-Rente.

So funktioniert die Frühstart-Rente

 Nach den aktuellen Plänen gelten folgende Eckpunkte:

  • Für wen kommt die Frühstart-Rente?
    Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, können die Frühstart-Rente erhalten.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Monatlich erfolgen 10 Euro Einzahlung durch den Staat ab 2026.
  • Wie wird das Geld angelegt?
    Das Geld fließt in ein individuelles Depot und wird bis zur Rente steuerfrei angelegt.

 

So funktioniert die Frühstart-Rente 

Nach den aktuellen Plänen gelten folgende Eckpunkte:

  • Für wen kommt die Frühstart-Rente?
    Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, können die Frühstart-Rente erhalten.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Monatlich erfolgen 10 Euro Einzahlung durch den Staat ab 2026.
  • Wie wird das Geld angelegt?
    Das Geld fließt in ein individuelles Depot und wird bis zur Rente steuerfrei angelegt.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt!

Auch wenn die Details noch nicht final geklärt sind und sich der Start vielleicht verzögert: Eltern, die schon jetzt selbst mit dem Sparen für ihre Kinder starten, legen den Grundstein für den Vermögensaufbau – und können die staatliche Förderung später ergänzend nutzen.

Sofern Sie also für Ihre Kinder noch keinen Sparplan angelegt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Start.

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Hintergrund

Was steckt hinter der Frühstart-Rente

Wie der Staat Kinder und Jugendliche beim Sparen unterstützen will und warum Eltern bei der Geldanlage auch die eigene Vorsorge nicht außer Acht lassen sollten – hören Sie dazu unseren Podcast „Money on Her Mind“.

Informationen des Bundesministeriums der Finanzen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente.

Fragen und Antworten

Fragen & Antworten

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:

„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

Koalitionsvertrag 2025 (596-602).

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Schule in Deutschland besucht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.

Wann soll die Frühstart-Rente umgesetzt werden?

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen. Im Jahr 2026 soll die Frühstart-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart 6 Jahre alt sind. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder einen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Frühstart-Rente?

Um die Frühstart-Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

■ Das Kind muss zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.

■ Während dieser Zeit wird monatlich ein Betrag von 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und
privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt.

■ Das angesparte Kapital bleibt bis zur Regelaltersgrenze gesperrt und ist bis dahin
steuerfrei.

Was passiert mit dem angesparten Geld nach dem 18. Geburtstag?

Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vornehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge profitieren weiterhin von Steuerfreiheit, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann.

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