Überblick

Da ist mehr für Sie drin – Geldgeschenke von Staat und Arbeitgeber

Mit Chef und Staat gemeinsam sparen. Möchten Sie, dass der Staat und auch Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Sparen helfen? Dann nutzen Sie doch einfach vermögenswirksame Leistungen (VL).

  • Monatlich sparen
  • Vermögens­wirksame Leistungen (VL) unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Auf Wunsch in Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer­spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie.

Sie haben die Wahl

Wählen Sie eine für Sie geeignete Anlageform oder auch eine Kombination aus verschiedenen Anlageformen.

Fondssparen mit VL

Lassen Sie sich beim Sparen von „Superkräften“ unterstützen.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände.

BonusSparen mit VL 

Bauen Sie Schritt für Schritt Vermögen auf – sicher, planbar und mit attraktivem Endbonus.

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögens­wirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

Häufig gestellte Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Zuschuss, den viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen – meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Das Geld geht nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in einen Sparvertrag. Ob Sie Anspruch haben, steht in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber VL zahlt?

Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag genügt meist. Wenn Sie dort nichts finden, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Viele Beschäftigte haben einen Anspruch, ohne davon zu wissen. 

Wie kommt das Geld auf meinen Vertrag?

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns die Vertragsdaten. Diese geben Sie an Ihren Arbeitgeber weiter, der die VL dann automatisch überweist – jeden Monat oder einmal jährlich, je nach Regelung in Ihrem Betrieb.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ihr Vertrag läuft weiter. Geben Sie die Vertragsdaten einfach an Ihren neuen Arbeitgeber weiter, damit die Zahlungen fortgesetzt werden. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber keine VL zahlen, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden oder die Raten werden von Ihnen selbst gezahlt.

Was ist, wenn die VL-Zahlung endet – etwa bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?

In diesem Fall ruht der Vertrag beitragsfrei und kann anschließend wieder bespart werden.

Bei welchen Produkten bekomme ich die staatliche Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird für Verträge mit Wertpapieranlage oder wohnwirtschaftlicher Verwendung gezahlt. 

 Cookie Branding
i