Mit Chef und Staat gemeinsam sparen. Möchten Sie, dass der Staat und auch Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Sparen helfen? Dann nutzen Sie doch einfach vermögenswirksame Leistungen (VL).
Wählen Sie eine für Sie geeignete Anlageform oder auch eine Kombination aus verschiedenen Anlageformen.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Zuschuss, den viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen – meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Das Geld geht nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in einen Sparvertrag. Ob Sie Anspruch haben, steht in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag genügt meist. Wenn Sie dort nichts finden, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Viele Beschäftigte haben einen Anspruch, ohne davon zu wissen.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns die Vertragsdaten. Diese geben Sie an Ihren Arbeitgeber weiter, der die VL dann automatisch überweist – jeden Monat oder einmal jährlich, je nach Regelung in Ihrem Betrieb.
Ihr Vertrag läuft weiter. Geben Sie die Vertragsdaten einfach an Ihren neuen Arbeitgeber weiter, damit die Zahlungen fortgesetzt werden. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber keine VL zahlen, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden oder die Raten werden von Ihnen selbst gezahlt.
In diesem Fall ruht der Vertrag beitragsfrei und kann anschließend wieder bespart werden.
Die Arbeitnehmersparzulage wird für Verträge mit Wertpapieranlage oder wohnwirtschaftlicher Verwendung gezahlt.
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