Zuschuss für private Vorhaben

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss zu Ihrem Sparkassenkredit

Wir bezuschussen ausgewählte private Investitionen gemäß unserer Förderliste mit bis zu 1.600 Euro.

 

Was ist der Zuschuss

Zusammen neue Wege gehen

Projekt finanzieren

Wählen Sie hier den für Sie passenden Kredit aus.

Die Förderliste umfasst unterschiedliche private Anschaffungen sowie Bau-, Modernisierungs- und Mobilitätsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Möbel und Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte mit verbesserter Energieeffizienzklasse, Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen und ausgewählte Smart-Home-Systeme. Entscheidend für den Zuschuss ist, dass der konkrete Verwendungszweck in der jeweils geltenden Förderliste aufgeführt ist. Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung.

Privatkredit für ausgewählte Anschaffungen und Maßnahmen

Möchten Sie zum Beispiel ein Smart-Home-System einbauen, Möbel oder Einrichtungsgegenstände entsprechend den Anforderungen der Förderliste kaufen oder alte Elektrogeräte durch Modelle mit einer verbesserten En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se ersetzen? Dann können Sie dafür unseren Privatkredit nutzen und einen Zuschuss be­an­tra­gen.

Autokredit für E-Mobilität

Mit unserem Autokredit können Sie ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, neu oder gebraucht, einschließlich Ladestation sowie bestimmte elektrische Lastenfahrzeuge finanzieren. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 2% der Darlehenssumme beantragen.

Modernisierungskredit für augewählte Baumaßnahmen

Von barrierefreien Umbaumaßnahmen über Wärmedämmung bis hin zu Photovoltaikanlagen: Der Modernisierungskredit für Eigentümerinnen und Eigentümer lässt sich für verschiedene in der Förderliste aufgeführte Maßnahmen einsetzen.

Beispiel

Maßnahme:Betrag
Photovoltaik-Anlage30.000 Euro
Anteilige Finanzierung Gebrauchtwagenkauf (E-Auto/Hybrid)12.000 Euro
Anschaffungssumme42.000 Euro
Eigenkapital- 7.000 Euro
S-Privatkredit35.000 Euro
Förderung* durch die Sparkasse KölnBonn700 Euro

* Es gelten Fördervoraussetzungen die bei Einreichung des Antrages erfüllt werden müssen.

Eine Frau schaut auf ihr Handy und hat ein Laptop auf dem Schoß.

Weitere Verwendungszwecke

Für weitere förderfähige Vorhaben, beispielsweise ein Wintergarten-Ausbau, werfen Sie gerne einen Blick in unsere Förderliste.

Antrag und FAQs

Antrag stellen und Zuschuss erhalten

Den Zuschuss können Sie einfach über unser Onlineformular beantragen. Achten Sie darauf, dass der Antrag immer Belege (Rechnungen oder andere Nachweise) enthalten muss. Für die meisten Projekte reicht eine Kopie der Rechnung eines Fach­unter­nehmens, zum Beispiel des Handwerkers, der den Umbau durchgeführt hat. Nachdem wir die Unterlagen geprüft haben und das 14-tägige Widerrufsrecht des Kredites abgelaufen ist, wird der Zuschuss ausgezahlt.

Fragen und Antworten

Was ist der Zuschuss für private Vorhaben

Die Sparkasse KölnBonn zahlt Kreditkundinnen und Kreditkunden einen Zuschuss für private Anschaffungen und Maßnahmen, die in der geltenden Förderliste aufgeführt sind.
Es handelt sich nicht um einen weiteren Kredit, sondern um einen Zuschuss zu einem neu abgeschlossenen S-Privatkredit, S-Autokredit oder Modernisierungskredit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu beantragen?

Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie:

  • ab dem 01.05.2022 einen S-Privatkredit, einen S-Autokredit oder ein S-Modernisierungskredit
  • über mindestens 10.000 Euro und
  • einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei uns abgeschlossen haben.
  • Mit diesem Geld müssen Sie eine Anschaffung oder Maßnahme finanziert haben, die in unserer geltenden Förderliste aufgeführt ist.
Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt bis zu 2% der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Privatkredites, S-Autokredites oder S-Modernisierungskredites. Der Zuschuss liegt zwischen 200 Euro und 1.600 Euro.

Was wird gefördert?

Zuschussfähig sind die in unserer Förderliste genannten privaten Anschaffungen und Maßnahmen: Liste der Verwendungzwecke.

Was muss ich beachten?
  1. Eine Umschuldung oder Ablösung bestehender Kredite wird nicht gefördert
  2. Die Finanzierung sonstigen Konsums wird nicht bezuschusst. Maßgeblich ist, ob der konkrete Verwendungszweck in der geltenden Förderliste aufgeführt ist.
  3. Sondertilgungen oder Ablösungen des zugrunde liegenden Kredites sind ab dem 37. Monat möglich.
  4. Es gibt keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses. Sobald zum Beispiel die Fördermittel erschöpft sind, können wir keinen Zuschuss mehr auszahlen.
Welchen Beleg reiche ich ein?

Für die meisten Projekte oder Investitionen genügt eine Kopie der Rechnung eines Fachunternehmens, zum Beispiel das Hand­werks­un­ter­neh­men, welches die Dienstleistung für den Umbau o.ä. erbracht hat. Wenn es sich um eine Eigentums­wohn­ung handelt und eine Sonderumlage gezahlt werden muss, reicht die Kopie des Protokolls aus der Eigentümer­ver­samm­lung nebst Zahlungsanweisung für den Mit­eigen­tums­an­teil oder Vergleichbares aus.

Auf welchem Weg reiche ich die Kopien ein?

Online über unsere Upload-Funktion. Der Antrag muss immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise)
beinhalten. Gern unterstützt Sie hierbei auch Ihr Berater oder Ihre Beraterin.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss kann von dem(n) Kontoinhaber(n) des zugrunde liegenden Kredites beantragt werden. Bei zwei Kreditnehmern erfolgt der Antrag im Namen aller Kreditnehmer. Pro Kredit gibt es nur ein Mal einen Zuschuss. Privatpersonen, nicht Firmen- oder Geschäftskunden können den Zuschuss beantragen.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Die Beantragung erfolgt über unser Onlineformular.  Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten muss.

Wann erhalte ich den Zuschuss?

Nach Prüfung der Voraussetzungen und frühestens nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufs­rechtes des zu­grunde­lieg­enden S-Privatkredites, S-Autokredites oder S-Modernisierungskredites.  

Auf welches Konto wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird auf dem Verrechnungskonto des zu­grunde­lieg­en­den Kredites gutgeschrieben.

Wann muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Wenn Sie das Darlehen innerhalb der ersten 36 Monate vorzeitig zurückzahlen oder eine Sondertilgung leisten, müssen Sie den Zuschuss sofort an die Sparkasse KölnBonn zurückzahlen.

Was ist, wenn ich noch keine Rechnung habe?

Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus. Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein.

Hängt die Kreditvergabe vom Zuschuss ab?

Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.

Wie lange darf die Beauftragung oder Bestellung her sein?

Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt.

Wie alt darf meine Rechnung sein?

Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projekts oder der Investition müssen im gleichen Zeitraum wie die Kreditvergabe und die Beantragung des Zuschusses liegen.

 

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