Die Reform des Kontopfändungsschutzes ermöglicht einem Inhaber eines Girokontos die Umwandlung seines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Die bestehende Bankverbindung bleibt von der Änderung unberührt, das Girokonto wird lediglich mit dem Vermerk "P-Konto" weitergeführt. Bei bestehender Kontopfändung oder mit Eingang einer Kontopfändung tritt der Kontopfändungsschutz ein.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag haben, benötigen wir eine Bescheinigung darüber! Weitere Informationen sowie die Musterbescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrages erhalten Sie unter:
https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto
Zur Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungskonto nutzen Sie bitte unseren Online-Service.