Ein Eigenheim zu kaufen ist teuer – vor allem in Städten wie Köln oder Bonn. Doch der Traum von den eigenen vier Wänden muss nicht an der Finanzierung scheitern. Denn gerade für energieeffiziente Gebäude gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Förderkrediten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Veröffentlicht am 02.09.2025
14 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Sobald Sie sich mit Fördermitteln für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beschäftigen, stolpern Sie über zwei unterschiedliche Arten von Fördermitteln: Zuschüsse und Förderkredite. Beide Fördermittel bringen Sie ein großes Stück näher an Ihren Traum vom eigenen Zuhause, unterscheiden sich aber vor allem in der Art der Rückzahlung:
Zuschüsse und Prämien haben einen Vorteil: Sie müssen nicht zurückgezahlt werden und helfen so beim Aufbau von Eigenkapital. Einige Zuschüsse lassen sich zudem miteinander kombinieren. Damit Sie Ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden noch schneller realisieren können.
| Förderprogramm | Wichtige Voraussetzungen | Zuschuss |
|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | Sparvertrag (z. B. Bausparvertrag), der seit mindestens sieben Jahren besteht oder Anteile an Wohnungs- bzw. Baugenossenschaft oder Wohnungsunternehmen Einkommensgrenze: 35.000 € (Alleinstehende), 70.000 € (Paare) | 10 % der jährlichen Einzahlungen Maximal förderbare Sparleistung: 700 € (Alleinstehende), 1.400 € (Paare) |
| Wohn-Riester | Individuelle Riester-Altersvorsorge (z. B. Bausparvertrag) Mindestsparbetrag: 60 € | Grundzulage: bis 175 € pro Jahr Zusätzliche Kinderzulage: 185 € pro Kind (vor 2007), 300 € pro Kind (nach 2007) Für alle unter 25 Jahren: einmalig 200 € Bonus 2.100 € Sparleistung jährlich steuerlich absetzbar |
| Arbeitnehmer-Sparzulage | Erhalt vermögenswirksamer Leistungen vom Arbeitgeber Einkommensgrenze: 40.000 € (Alleinstehende, 80.000 € (Paare) | Beim Bausparen: Bis zu 43 € im Jahr (Alleinstehende), 86 € (Paare) |
Wer für den Bau, den Kauf oder die Sanierung eines Eigenheims über einen Sparvertrag – beispielsweise einen Bausparvertrag – in Eigenkapital investiert, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren. Auch Personen, die Anteile an Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften oder Wohnungsunternehmen besitzen, sind förderungsberechtigt. Beim Einkommen der Sparerinnen und Sparer gilt allerdings eine Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens: dies sind 35.000 Euro maximal bei Alleinstehenden und 70.000 Euro maximal bei Paaren. Die Förderung wird in der Regel nach einer Sperrfrist von sieben Jahren ausgezahlt. Nutzen Sie das Guthaben jedoch für wohnwirtschaftliche Zwecke – also z. B. für den Kauf oder Bau eines Eigenheims – kann die Wohnungsbauprämie auch schon früher eingesetzt werden.
Die Förderung der Bau- oder Kauffinanzierung beträgt zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete und Lebenspartnerschaften.
Wohn-Riester ist unabhängig von Einkommensgrenzen. Förderungsberechtigt sind Personen, die ein Bausparkonto nutzen, um Eigenkapital für den Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Hauses aufzubauen. Der Mindestsparbetrag liegt bei 60 Euro jährlich.
Für die maximale Riester-Zulage in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr müssen Sie vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens auf Ihr Bausparkonto einzahlen. Sie erhalten dann jedes Jahr eine Grundzulage von 175 Euro sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren ist, beziehungsweise 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist. Für alle unter 25 wird zudem ein einmaliger Bonus in Höhe von 200 Euro ausgezahlt.
Noch ein Vorteil: Wohn-Riester ist Teil der sogenannten „Riester-Förderung“, mit der der Staat den Aufbau einer individuellen, privaten Altersvorsorge bezuschusst. Alle Beträge, die Sie im Rahmen Ihres Bausparvertrags sparen, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden (bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr). Falls Ihre Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, zahlt das Finanzamt Ihnen die Differenz aus. Diese Auszahlung können Sie dann als Sonderzahlung in Ihren Riester-Bausparvertrag einbringen – und damit noch schneller Ihr Sparziel erreichen.
Wichtig zu wissen: Bei Wohn-Riester werden die staatlichen Förderungen im sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Im Rentenalter müssen diese Beträge nachversteuert werden. Der Vorteil: Sie profitieren während der Ansparphase von Zulagen und Steuerersparnissen und können Ihr Eigenheim schneller finanzieren.
| 1.425 € Sparbeitrag pro Jahr | 2.200 € Sparbeitrag pro Jahr | |
|---|---|---|
| Jährlicher Eigenbeitrag: | 1.425 € | 2.200 € |
| Steuererstattung: | 296 € | 441 € |
| Jährlicher Nettoaufwand: | 1.129 € | 1.759 € |
| Staatliche Zulage: | 175 € | 175 € |
| Gesamteinzahlung im Jahr: | 1.600 € | 2.375 € |
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) und haben ein maximales Einkommen von 40.000 Euro (bei Paaren 80.000 Euro), können Sie zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren.
Genau wie Ihre vermögenswirksamen Leistungen fließt auch die Arbeitnehmer-Sparzulage direkt in Ihren Sparvertrag – zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag oder einen Fondssparplan.
Sind Sie förderungsberechtigt, fördert der Staat beim Bausparen eine Sparleistung von maximal 470 Euro mit 9 Prozent. Sie können also bis zu 43 Euro im Jahr als Zulage erhalten (bei Paaren 86 Euro). Bei Fondssparplänen sind es 20 Prozent auf eine Sparleistung von 400 Euro – also maximal 80 Euro im Jahr für Alleinstehende und 160 Euro für Paare.
Wenn Sie Eigenkapital für selbst genutztes Wohneigentum sparen, können Sie die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester auch miteinander kombinieren – und noch mehr aus den Förderungen herausholen.
Wichtig ist dabei, dass die Einzahlungen klar voneinander getrennt werden. Die Zuschüsse dürfen also nicht für dieselben Einzahlungen beansprucht werden. Gleichzeitig müssen die Einkommensgrenzen der einzelnen Förderungen eingehalten werden.
Förderkredite geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Eigenheim günstiger zu finanzieren. Viele davon werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. In Köln und Bonn können Sie zudem von Förderprogrammen der NRW.BANK profitieren.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass Sie die Förderkredite nicht direkt bei der KfW oder NRW.BANK beantragen können. Stattdessen stellt Ihre Hausbank den Antrag für die Fördermittel – denn über sie läuft auch Ihre Finanzierung.
| Förderprogramm | Voraussetzungen | Kredit |
|---|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Kredit 124) |
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| Klimafreundlicher Neubau (KfW-Kredit 297 / 298) |
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| Wohneigentum für Familien – Neubau (KfW-Kredit 300) |
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| Altersgerecht Umbauen (KfW-Kredit 159) |
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| Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW-Kredit 296) |
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| Jung kauft Alt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW-Kredit 308) |
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| Wohngebäude – Kredit (KfW-Kredit 261) |
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| Bundesförderung für effiziente Gebäude |
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Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert den Kauf und Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben und einem effektiven Jahreszins ab 3,56 Prozent (Stand: 2025). Die genauen Zinssätze variieren je nach Marktlage und Konditionen der KfW. Förderfähig sind alle Kosten rund um den Erwerb einer Immobilie. Bei einem Kauf können das beispielsweise der Kaufpreis an sich, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie die Nebenkosten sein.
Good to know: Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist gut mit anderen KfW-Förderprodukten kombinierbar – und damit ein günstiger Finanzierungsbaustein.
Bauen Sie ein Haus oder kaufen eine Neubauimmobilie (es muss sich um einen Erstkauf handeln), können Sie den KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau” beantragen – vorausgesetzt die Immobilie erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40.
Der Kredit steht ab 2,34 Prozent effektivem Jahreszins und mit einer Fördersumme zwischen 100.000 und 150.000 Euro zur Verfügung. Die exakte Höhe des Förderkredits hängt davon ab, wie nachhaltig Ihre Immobilie ist oder wird. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen zwei Stufen:
Voraussetzungen:
Förderung: bis zu 100.000 Euro pro Gebäude
Voraussetzungen:
Förderung: bis zu 150.000 Euro pro Immobilie
Der KfW-Kredit 297/298 ist als Annuitätsdarlehen (gleichbleibende Raten) oder endfälliges Darlehen (Rückzahlung am Ende der Laufzeit) erhältlich – und zwar mit jeweils einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Bei einem Annuitätendarlehen sind außerdem (je nach Laufzeit) bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich.
Das Baukindergeld ist als Förderprogramm für den Bau oder Kauf von Immobilien seit Ende 2022 ausgelaufen. Stattdessen unterstützt der KfW-Kredit „Wohneigentum für Familien – Neubau” Familien und Alleinerziehende mit Kindern bei der Baufinanzierung. Voraussetzung ist, dass Sie eine klimafreundliche Immobilie (mindestens Effizienzhaus-Stufe 40) bauen oder kaufen möchten.
Der Kredit ist ab 0,35 Prozent Jahreszins verfügbar, wobei der Höchstbetrag zwischen 170.000 und 270.000 Euro liegt. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab.
Förderberechtigt sind grundsätzlich Familien und Alleinerziehende,
Wer nach dem Kauf einer Immobilie Barrieren reduziert oder Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzt, kann von einem zinsgünstigen Darlehen profitieren: Der KfW-Kredit 159 steht ab einem effektiven Jahreszins von 2,3 Prozent zur Verfügung und umfasst eine Fördersumme von bis zu 50.000 Euro.
Ein solcher Umbau lohnt sich nicht nur, weil der Kredit die Finanzierung der Umbaukosten erleichtert. Er sorgt auch dafür, dass Sie die Wohnqualität in Ihrem Zuhause verbessern können.
Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ gibt es seit Oktober 2024 eine Förderung für Privatpersonen, die günstigen und klimafreundlichen Wohnraum bauen möchten. Voraussetzung ist, dass der Neubau die Effizienzhaus-Stufe 55 erfüllt, der CO2-Ausstoß niedrig ist und keine fossilen Heizsysteme wie Öl, Gas oder Biomasse genutzt werden.
Wer förderberechtigt ist, erhält bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit und kann das kleine Eigenheim mit einem effektiven Jahreszins von 1,14 Prozent günstig finanzieren.
Der KfW-Kredit 308 richtet sich an Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren möchten. Der Förderkredit steht ab 0,35 Prozent effektivem Jahreszins zur Verfügung und unterstützt Sie mit einem Kredithöchstbetrag zwischen100.000 und 150.000 Euro.
Förderberechtigt sind Personen mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Das KfW-Programm 261 unterstützt Sie finanziell bei einer energetischen Sanierung oder beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Auch bei der Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz greift die KfW finanziell unter die Arme.
Die Förderung umfasst alle energetischen Maßnahmen einschließlich Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie werden die energetischen Sanierungskosten gefördert, sofern diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Möglich sind bis zu 150.000 Euro und ein effektiver Jahreszins ab 2,32 Prozent, wenn die Immobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht. Zusätzlich kann die Rückzahlung durch einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent reduziert werden. Damit können Sie nicht nur den zurückzuzahlenden Kreditbetrag verringern, sondern auch die Laufzeit verkürzen. Die Höhe Ihres Tilgungszuschusses hängt davon ab, welche Maßnahmen Sie durchführen und welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen.
Voraussetzung für diesen KfW-Kredit ist zudem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bei der Umsetzung des Klimaschutzplans helfen: Bis 2050 soll durch eine Kombination aus eingesparter Energie und dem Einsatz erneuerbarer Energien der Primärenergiebedarf von Gebäuden um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden.
Mit der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) hat der Bund die bisherigen Förderprogramme gebündelt. Die BEG wird je nach Maßnahme über die KfW (Kredite) oder das BAFA (Zuschüsse) abgewickelt. Gefördert wird, wer eine Wohnimmobilie neu baut oder saniert, eine frisch sanierte Wohnimmobilie oder eine neue Wohnimmobilie kauft.
In folgenden Szenarien kann die Bundesförderung also interessant für Sie sein:
Um die Förderung zu erhalten, ist vorab eine Energieberatung durch eine Expertin oder einen Experten notwendig. Zugelassen sind dazu alle Personen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Mit der Online-Suche können Sie eine passende Expertin oder einen Experten ganz einfach in Ihrer Nähe finden.
| Förderprogramm | Voraussetzungen | Kredit |
|---|---|---|
| NRW.BANK.Wohneigentum |
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| NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen |
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Auch die NRW.BANK fördert mit dem NRW.BANK.Wohneigentum den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie Neubauimmobilien in Nordrhein-Westfalen. Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung. Das Einkommen darf zudem bei maximal 75.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 100.000 Euro bei einem Mehrpersonenhaushalt liegen, wobei sich die Grenze für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 um 20.000 Euro erhöht.
Die Förderung umfasst ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren.
Mit dem Förderprogramm „Nachhaltig Wohnen“ unterstützt die NRW.BANK private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Bau, Kauf oder der Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien, sofern diese den Effizienzhaus-Standard der KfW erfüllen. Möglich ist die Förderung deshalb nur in Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder mit einem Nachweis über den Effizienzhaus-Standard.
Die Förderung beinhaltet ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren.
Das Dach muss erneuert werden? Oder die Fassade? Die Fenster haben schon bessere Zeiten gesehen? Nach dem Kauf einer Immobilie stehen häufig auch Sanierungen an. Nutzen Sie auch hierfür verschiedene Förderungen und Zuschüsse. Denn der Staat unterstützt Maßnahmen, wenn sie der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz gelten.
Für Ihren Traum vom Eigenheim gibt es verschiedene Fördermittel, die die Finanzierung erheblich erleichtern. Um finanziell das Beste herauszuholen, ist es oft sinnvoll, sich professionell bei Ihrer Bank oder Sparkasse beraten zu lassen. Einerseits können Sie so darauf vertrauen, dass Sie die Zuschüsse und Förderkredite sinnvoll miteinander kombinieren. Andererseits können die Anträge in der Regel schneller eingereicht werden. Denn oft sind die Verfahren komplex.
Ganz egal, ob Sie schon wissen, welche Förderung für Sie infrage kommt oder noch ganz am Anfang stehen: Die Beraterinnen und Berater der Sparkasse Köln Bonn unterstützen Sie gern – mit den passenden Fördermitteln und einer Finanzierung, die zu Ihnen passt.
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