Zunächst einmal: Keine Panik. Denn mit ein paar wichtigen Schritten können Sie den Schaden meist begrenzen.
Veröffentlicht am 17.08.2026
8 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Gehen Sie kurz durch, was sich im Portemonnaie befand. So können Sie alles Wichtige sperren und eine vollständige Angabe bei der Polizei machen.
Typische Inhalte eines Portemonnaies:
Machen Sie sich am besten direkt eine Liste. Das spart Zeit bei den folgenden Schritten.
Zeit ist entscheidend: Je schneller Sie handeln, desto geringer ist das Risiko, dass jemand Ihre Karten missbraucht.
Bevor Sie Karten & Co. sperren, überlegen Sie kurz: Wo waren Sie zuletzt? Könnte Ihr Portemonnaie vielleicht noch im Restaurant, im Büro oder im Taxi liegen? Falls ja: Rufen Sie am besten sofort dort an.
Lässt sich das Portemonnaie nicht innerhalb kurzer Zeit finden oder ist ein Diebstahl nicht auszuschließen, sollten Sie umgehend Ihre Karten sperren lassen. Je schneller Sie reagieren, desto geringer ist das Risiko eines Missbrauchs.
Wenn schnell klar ist, dass das Portemonnaie an keiner Ihrer letzten Stationen liegt, rufen Sie sofort den Sperr-Notruf 116 116 an. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar und aus Deutschland kostenlos. Wer aus dem Ausland anruft, kann den Sperr-Notruf in der Regel ebenfalls unter +49 116 116 erreichen. Die Kurzwahl wird allerdings nicht von allen ausländischen Anbietern unterstützt, weshalb die alternative Festnetznummer +49 30 4050 4050 oft der sicherere Weg ist. Anrufe aus dem Ausland sind in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Netzbetreiber. Lassen Sie Ihre Karte über den Notruf unmittelbar sperren. Falls Sie befürchten, dass jemand Zugang zu Ihrem Online-Banking hat: Lassen Sie auch den Online-Banking-Zugang sperren.
Gleiches gilt auch für Ihren Personalausweis. Denn ein gestohlener Personalausweis kann im schlimmsten Fall auch zur Identitätsfälschung genutzt werden. Sperren Sie daher am besten auch direkt die Online-Ausweisfunktion (eID). So erschweren Sie einen möglichen Missbrauch Ihrer Ausweisdaten.
Schauen Sie unmittelbar danach in Ihr Online-Banking und prüfen Sie, ob es unberechtigte Abbuchungen gibt. Falls ja, notieren Sie Betrag, Datum und Empfänger. Diese Informationen benötigen Sie für die Schadensmeldung.
Behalten Sie Ihr Konto am besten auch in den nächsten Tagen im Blick: Manche Abbuchungen erscheinen verzögert. Sehen Sie eine unberechtigte Abbuchung, widersprechen Sie dieser gegenüber Ihrer Bank. Bei vielen Banken geht das direkt im Online-Banking.
Wenn Ihr Portemonnaie gestohlen wurde oder ein Raub vorliegt, sollten Sie den Vorfall so schnell wie möglich bei der Polizei anzeigen. Die Anzeige dient als wichtiger Nachweis und kann Ihre Position gegenüber Bank, Sparkasse oder Versicherung stärken.Bei einem bloßen Verlust ist eine Anzeige nicht immer erforderlich. Sie kann im Einzelfall dennoch sinnvoll sein, etwa wenn unklar ist, ob das Portemonnaie verloren oder entwendet wurde, oder wenn Dokumente missbräuchlich verwendet werden könnten.
Wichtig: Eine Kartensperre verhindert nicht in jedem Fall jede Form der missbräuchlichen Nutzung. Prüfen Sie deshalb Ihre Kontoumsätze besonders sorgfältig – vor allem dann, wenn Zahlungen auch per Lastschrift mit Unterschrift möglich gewesen sein könnten. Unberechtigten Lastschriften sollten Sie unverzüglich widersprechen
In vielen Fällen ist nicht ganz klar, ob das Portemonnaie wirklich gestohlen oder einfach verloren wurde. Informieren Sie daher am besten zeitnah das Fundbüro in Ihrer Stadt – und falls Sie mit der Bahn unterwegs waren, auch die Verkehrsbetriebe. Möglicherweise wurde Ihr Portemonnaie dort bereits abgegeben.
Fundbüro Köln
Das Fundbüro der Stadt Köln nimmt abgegebene Fundgegenstände entgegen und kann auch online durchsucht werden.
Fundbüro Bonn
Auch die Stadt Bonn betreibt ein Fundbüro, bei dem abgegebene Gegenstände verwahrt werden – und online durchsucht werden können.
Verkehrsbetriebe KVB (Köln) und SWB (Bonn)
Wenn Sie Ihr Portemonnaie möglicherweise in Bus oder Bahn verloren haben, wenden Sie sich direkt an die Fundbüros der Verkehrsbetriebe:
Deutsche Bahn
Fundsachen aus Zügen und Bahnhöfen werden im zentralen DB-Fundbüro erfasst.
Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Portemonnaie verloren haben oder ob es gestohlen wurde:
In Köln können Sie die Anzeige direkt bei einer der Polizeidienststellen erstatten oder online über die
Internetwache der Polizei NRW. In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis gilt dasselbe. Die nächste Polizeidienststelle finden Sie über den Wachenfinder der Polizei NRW.
Sperren Sie möglichst alle Karten, mit denen sich bezahlen oder auf sensible Konten zugreifen lässt. Dazu gehören insbesondere:
Direkt bei Ihrem Kartenanbieter. In der Regel können Sie eine neue Debitkarte über Ihr Online-Banking oder in der App beantragen. Ob das auch für Kreditkarten möglich ist, hängt vom Anbieter ab.
Sie sind gerade im Ausland? Viele Kreditkartenanbieter unterstützen ihre Kundinnen und Kunden im Ausland mit Notfallservices wie einer Ersatzkarte oder einem Bargeldservice. Die Verfügbarkeit und Dauer hängen von Kartenanbieter und Land ab.
Für verlorenes oder gestohlenes Bargeld gibt es in der Regel keinen Ersatz. Nur wenn eine Versicherung diesen Fall ausdrücklich abdeckt, können Kosten möglicherweise übernommen werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann sich daher lohnen.
Wo Sie einen Ersatz für die Dokumente bekommen, hängt davon ab, was fehlt:
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl am besten sofort beim zuständigen Bürgeramt. Dort erhalten Sie einen neuen Personalausweis sowie Reisepass. Sowohl in Köln als auch in Bonn können Sie online einen Termin im Bürgeramt der Stadt Köln oder beim Bürgerservice der Stadt Bonn. Wenn beim Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, sollten Sie zusätzlich die eID sperren lassen.
Melden Sie den Verlust Ihres Führerscheins beim Straßenverkehrsamt, damit Sie dort einen Ersatzführerschein erhalten. In Köln geht das bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Köln, in Bonn beim Straßenverkehrsamt Bonn.
Ihre Krankenkasse stellt Ihnen in der Regel kostenfrei eine neue Karte aus und sendet sie Ihnen innerhalb weniger Tage zu. Bis dahin können Sie auch mit einem vorläufigen Versicherungsnachweis zu einer Ärztin oder einem Arzt. Bei den meisten Krankenkassen können Sie die Ersatzkarte telefonisch oder per App bzw. im Onlineportal beantragen.
Die genauen Kosten hängen vom Dokument, vom Anbieter und teilweise von der zuständigen Behörde ab. Die folgenden Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen Ihrer Bank, Sparkasse, Krankenkasse oder Behörde.
| Dokument / Karte: | Kosten: |
|---|---|
| Debitkarte | je nach Kontomodell kostenlos oder geringe Gebühr |
| Kreditkarte | je nach Anbieter, meist kostenlos |
| Personalausweis | unter 24 Jahren: 27,60 €, ab 24 Jahren: 46,00 € |
| Reisepass | unter 26 Jahren: 37,50 €, ab 26 Jahren: 70,00 € |
| Ersatzführerschein | in Köln: Ab 45,10 €, in Bonn: Ab 36,80 € |
| Krankenkassenkarte | in der Regel kostenlos |
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung oder eine spezielle Schutzbrief-Versicherung die Kosten für den Ersatz von Dokumenten und Karten übernimmt. Manche Policen decken solche Schäden ab.
Die Haftungsfrage hängt davon ab, wie schnell Sie reagiert haben und ob ein Verschulden vorliegt:
Wichtig ist vor allem eines: Reagieren Sie schnell und lassen Sie Karten und Zugänge bei Verdacht sofort sperren.
Karten sperren, Anzeige erstatten, Dokumente neu beantragen: Mit einer klaren Reihenfolge lässt sich der Schaden in den meisten Fällen auf ein Minimum begrenzen. Vor allem wenn Sie Ihre Karte schnell sperren, sind Sie in den meisten Fällen gut geschützt. Denn ab dem Zeitpunkt der Sperrung haften Sie nicht mehr für fremde Abbuchungen.
Das könnte Sie auch interessieren
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.