Die Motorengeräusche der Autos, der Baustellenlärm von gegenüber oder einfach die Schritte und Gespräche in der Nachbarwohnung: Vor allem wer in der Stadt wohnt, weiß nur zu gut, dass wir täglich von Lärm umgeben sind. Doch dagegen gibt es Maßnahmen.
Veröffentlicht am 22.04.2025
9 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Wer in der Nähe einer Bahnstation oder an einer befahrenen Straße wohnt, eine Baustelle vor der Tür hat oder ständig Gespräche aus der Nachbarwohnung hört, weiß genau, warum Lärmschutz so wichtig ist. Denn sowohl im Alltag als auch in der Nacht kann Lärm von drinnen und draußen stören, den Schlaf verschlechtern, die Psyche beeinflussen und langfristig sogar körperliche Beschwerden verursachen.
Mit einem passenden Lärmschutz sorgen Sie für mehr Ruhe in den eigenen vier Wänden, verhindern Stress durch Lärm und verbessern insgesamt die Wohnqualität. Vor allem in Städten wie Köln und Bonn, wo ständig Menschen und Autos auf den Straßen sind und die meisten in einem Mehrparteienhaus Wand an Wand wohnen, zahlt sich ein entsprechender Schutz fast immer aus.
Lärm ist vor allem eines: subjektiv. Denn ob etwas zu laut ist, hängt vom eigenen Empfinden ab. Genau so wird Lärm auch definiert: als störend empfundenes Gewirr von lauten Geräuschen oder Schall. Auch wenn sich Lärm als Schalldruckpegel in Dezibel (dB) messen lässt, bleibt der Pegel also eine subjektive Wahrnehmung.
Trotz subjektivem Empfinden gibt es festgelegte Grenzwerte je nach Tageszeit:
Die meisten Menschen empfinden Geräusche ab 55 dB als Belästigung. Im Vergleich dazu: Baustellenlärm liegt bei 90 bis 100 dB, die Geräusche einer Waschmaschine bei 73 bis 76 dB.
Während sich Luftschall – also z. B. Gespräche und Musik – über Wände und Bauteile überträgt, wandert Körperschall (z. B. Schritte) über feste Materialien. Ist ein ausreichender Schallschutz vorhanden, stellt der Lärm meist keine Probleme dar. Fehlt er, sind Geräusche aus der Nachbarschaft oft klar und deutlich hörbar.
Typische Schwachstellen im Gebäude sind:
Die gute Nachricht: Auch wenn die Ursache für den Lärm meist nur mit Baumaßnahmen beseitigt werden kann, gibt es Möglichkeiten, den Lärmschutz in den eigenen vier Wänden kurzfristig zu verbessern.
Kommt der Lärm vor allem von draußen, kann es sich lohnen, die Fenster zu optimieren. Oft reicht es, die Dichtungen zu erneuern und/oder schalldämmende Vorhänge aufzuhängen.
Bei Türen lohnen sich zudem Zugluft-Stopper: Die halten nicht nur die Kälte aus der Wohnung fern. Sie sorgen auch dafür, dass der Lärm nicht eindringen kann.
Polstermöbel, Pflanzen, Akustikbilder und vor allem Teppiche und Vorhänge schlucken Lärm. Sie sind besonders in großen, leeren Räumen sinnvoll, um den Lärm einzudämmen.
Und auch Raumtrenner helfen dabei, den Schall zu verstreuen. Es gibt dabei auch Modelle, die extra für den Lärmschutz entwickelt wurden.
Reicht es nicht aus, die Dichtung zu erneuern, können Sie darüber nachdenken, Ihre Fenster auszutauschen. Schallschutzfenster kosten zwischen 500 und 1.000 Euro pro Fenster – je nachdem, in welcher Schutzklasse sie liegen.
Gewusst: Die Schalldämmung von Fenstern wird in sechs Klassen eingeteilt. Klasse 1 ist die niedrigste und dämmt ruhigen Verkehr in Wohngebieten. Klasse 6 schützt vor Lärm von Schnellstraßen und sogar Flugtrassen – ist also deutlich effektiver.
Eine ebenfalls effektive Maßnahme sind Rollläden. Sie sind in der Regel weniger kostenintensiv als zum Beispiel Fenster, helfen aber, in der Nacht in Ruhe zu schlafen. Außerdem sind sie ein effektiver Einbruchschutz – vor allem in den unteren Etagen.
Eine Schalldämmung der Innenwände, der Decke sowie der Fassade verhindert, dass sich der Schall im Gebäude ausbreiten kann.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Auch Ihre Türen können in Sachen Schallschutz eine Schwachstelle sein, weshalb sich eine Erneuerung lohnen kann. Am besten ist es, wenn Sie auf spezielle Modelle setzen. Genau wie bei Fenstern wird die Schalldämmung in drei Klassen unterteilt: Klasse 1 schützt vor Schall bis zu 32 dB, Klasse 3 hält bis zu 42 dB ab.
Eine Trittschalldämmung ist bei Parkett, Laminat, Fliesen oder Vinyl relevant. Denn ohne diese Dämmung würden die jeweiligen Bodenbeläge den Schall direkt an den Fußboden weitergeben. Und das wäre vor allem in Mehrfamilienhäusern ein Problem. Eine Trittschalldämmung dämmt den Schall ein und sorgt insgesamt für mehr Ruhe.
Auch im eigenen Garten können Sie für Lärmschutz sorgen. Am besten geht das mit Lärmschutzwänden aus Holz, Beton, Ziegel oder Kunststoff. Sie halten den Lärm ab und bieten zudem ausreichend Sichtschutz.
Wer einen großen Garten hat, kann auch über Erdwälle nachdenken: Sie sind eine wirksame und natürliche Möglichkeit, den Lärm von außen zu reduzieren.
Wer zur Miete wohnt, hat weniger Einfluss auf den Lärmschutz als Eigentümerinnen und Eigentümer. Denn ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht in der Regel nur, wenn beim Neubau oder einer Sanierung der aktuelle Schallschutzstandard nicht eingehalten wurde. Wohnen Sie in einem Altbau, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine nachträgliche Verbesserung.
Fehlender Schallschutz ist deshalb auch per se kein zulässiger Grund für eine Mietminderung. Nur wenn beim Neubau oder einer Sanierung der aktuelle Standard nicht eingehalten wurde, haben Sie einen Anspruch und können die Miete mindern. Es kommt dabei aber auch immer auf den Einzelfall und die Art des Lärms an: Alltagsgeräusche (z. B. Kinderlärm) sind in der Regel kein zulässiger Mietminderungsgrund.
Möchten Sie Schallschutzmaßnahmen selbst durchführen, benötigen Sie in einer Mietwohnung zwingend die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters – zumindest bei baulichen Veränderungen. Vorhänge, Zugluft-Stopper und schallschluckende Möbel dürfen natürlich auf eigene Faust aufgehängt und aufgestellt werden.
Bei Kleinreparaturen wie dem Austausch von Fensterdichtungen lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag: Prüfen Sie, ob Sie selbst oder die Vermieterin bzw. der Vermieter dafür aufkommen müssen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie Lärmschutzmaßnahmen in Eigenregie umsetzen. Das ist unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst oder als Kapitalanlage nutzen. Bei einer Eigentumswohnung ist in vielen Fällen die Zustimmung der Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) nötig. Nur wenn sie den baulichen Maßnahmen zustimmt, dürfen Sie sie umsetzen.
Außerdem müssen Sie bei der Planung und Umsetzung alle baulichen Vorgaben und örtlichen Bauvorschriften einhalten. Ihre Maßnahmen müssen zum Beispiel den geltenden Brandschutzanforderungen entsprechen und dürfen den vorbeugenden Brandschutz nicht beeinträchtigen.
Denken Sie zum Beispiel darüber nach, Fenster und Türen auszutauschen, um den Schallschutz zu erhöhen, so ist das auch eine Maßnahme, die als energetische Sanierung gelten kann. Dann kann sich auch eine Energieberatung lohnen. Die Beraterinnen und Berater zeigen Ihnen, welches zusätzliche Potenzial Ihre Immobilie hat, geben konkrete Optimierungsvorschläge, um Energie zu sparen und zeigen Ihnen zudem Fördermöglichkeiten. Die Kosten für die Energieberatung sind steuerlich absetzbar.
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Schallschutzmaßnahmen können teuer sein – vor allem wenn Sie größere bauliche Veränderungen planen. Die gute Nachricht: Es gibt Wege, die Kosten zu reduzieren.
Bauliche Maßnahmen zum Schallschutz sind teilweise steuerlich absetzbar, wenn sie im Rahmen von Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Grundsätzlich können Sie die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten über die haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen. Möglich sind bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Das ergibt einen maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro. Wichtig ist dabei, dass Sie die Rechnung per Überweisung (nicht bar) bezahlen und dass es sich nicht um Materialkosten handelt. Denn die sind steuerlich nicht absetzbar.
Planen Sie Schallschutzmaßnahmen, lohnt es sich, diese direkt mit einer energetischen Sanierung zu verbinden. Denn die KfW bietet Förderprogramme für energetische Sanierungen, bei denen Schallschutzmaßnahmen direkt mitgefördert werden können. Erneuern Sie also beispielsweise Ihre Fenster mit einer Schallschutzverglasung, die gleichzeitig eine bessere Wärmedämmung bietet, können Sie von Förderprogrammen profitieren. Gleiches gilt auch, wenn Sie die Außenwände oder das Dach dämmen – und so für mehr Schall- und auch Wärmeschutz sorgen.
Mit dem Wohngebäude-Kredit Nr. 261 erhalten Sie bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Mit dem Ergänzungskredit Nr. 358, 359 sind außerdem Zuschüsse für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen in Höhe von 120.000 Euro möglich.
Ihre Hausbank übernimmt den Antrag eines KfW-Kredits für Sie. Am besten ist es daher, wenn Sie sich also im Vorfeld zu den möglichen KfW-Förderkrediten beraten lassen.
Ein Bausparvertrag kann helfen, größere Renovierungs- und Sanierungspläne umzusetzen. Wenn Sie also vorhaben, Ihre eigenen vier Wände in Zukunft vor Lärm zu schützen, können Sie schon jetzt anfangen, Geld beiseitezulegen. Denn durch die Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag lassen sich größere Lärmschutzpläne einfacher realisieren.
Dann müsste der Absatz entfallen – stattdessen dann die Empfehlung, Schallschutzmaßnahmen mit energetischen Sanierungen zu kombinieren.
Mit einem passenden Lärmschutz sorgen Sie für mehr Ruhe in Ihren eigenen vier Wänden – indem Sie zum Beispiel Ihre Fenster austauschen, Rollläden installieren, Ihre Innenwände, die Fassade und Decke dämmen oder eine Trittschalldämmung verlegen.
Neben umfassenden Maßnahmen gibt es auch kleine Anpassungen mit großer Wirkung. Zugluft-Stopper, Vorhänge, Polstermöbel und Teppiche können in vielen Fällen den Lärmschutz spürbar verbessern. Auch wenn sie keine Wunder bewirken, sind sie oft vor allem für Mietwohnungen eine sinnvolle Lösung. Denn hier lassen sich bauliche Veränderungen nicht einfach in Eigenregie durchführen.
Für die Finanzierung umfassender Maßnahmen stehen nicht nur Fördermöglichkeiten, sondern auch schnell verfügbare Kredite zur Verfügung. Und genau dazu können Sie die Beratung der Sparkasse KölnBonn nutzen.
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