Eine Außenwand ist ständiger Witterung ausgesetzt, die mit der Zeit zu Fassadenschäden führt. Entsprechend bedarf es einer regelmäßigen Sanierung. Wie groß Umfang und Kosten der Maßnahmen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Veröffentlicht am 03.04.2024
7 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
An der Fassade treten mit der Zeit Mängel, wie eine ausgeblichene Farbe, bröckelnder Putz oder Risse, gerissene, verwitterte und ausgewaschene Fugen oder Moos- und Schimmelbildung auf. Das macht eine Fassadensanierung erforderlich, um das Mauerwerk vor eintretender Feuchtigkeit zu schützen. Dringend notwendig ist eine Sanierung, wenn die Hausfassade ernsthafte Mängel aufweist. Dabei geht es um Mängel, die beseitigt werden müssen, um weiteren Schaden – beispielsweise Schimmel – zu vermeiden und den Wohnkomfort beizubehalten.
Fachbetriebe führen dazu eine Zustands- und Schadensanalyse durch, die die Schäden detailliert dokumentiert, damit anschließend ein Sanierungsplan erstellt werden kann. Dieser enthält Informationen zu den anstehenden Arbeiten sowie zu deren Dauer und Kosten.
Im Laufe der Zeit verändert sich die Farbe der Fassade, beispielsweise durch Umwelteinflüsse, Feuchtigkeit und UV-Strahlen. Sie können das äußere Erscheinungsbild wieder verbessern, indem Sie die Fassade streichen lassen.
Die Farbwahl muss sich nach den Gestaltungsgrundsätzen der Gemeinde und den örtlichen Gegebenheiten richten. Das gilt insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude.
Aufgrund von Witterungseinflüssen und allgemeiner Abnutzung empfiehlt es sich, die Fassade etwa alle 15-20 Jahre zu streichen. Sie können sich bei der Auswahl einer geeigneten Farbe von professionellen Malerbetrieben beraten lassen.
Die Putzschicht dient dem Schutz und der Dämmung der darunterliegenden Bausubstanz. Ist der alte Fassadenputz noch intakt und tragfähig, ist meist ein neuer Deckputz – auch Oberputz genannt – ausreichend. Befindet er sich jedoch in einem schlechten Zustand, muss er durch Neuputz ersetzt werden. In dem Fall ist es nach dem Gebäudeenergiegesetz Pflicht, zu prüfen, ob der Wärmeschutz der Außenwände genügt. Tut er das nicht, muss eine Fassadendämmung vorgenommen werden. Mehr zum Thema Sanierungspflicht erfahren Sie in dem Artikel „Sanierungspflicht: Diese Regelungen gelten aktuell“.
Es lohnt sich, die Außenwände mit einer zusätzlichen Dämmschicht zu versehen, um Wärmeverluste zu minimieren und die Heizkosten zu reduzieren. Dabei sind zwei Fassadenarten zu unterscheiden:
Durch eine neue Fassadenverkleidung lässt sich die Optik des Hauses aufwerten. Zur Bedeckung der bestehenden Fassade bieten sich beispielsweise folgende Materialien an:
Welches Material am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen funktionellen Anforderungen ab – auch hier kann ein Fachbetrieb mit individueller Beratung unterstützen.
Wie eine Fassadensanierung abläuft, wie lange sie dauert und was sie kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Sanierungsumfang, das Baumaterial und die Art der Fassadendämmung. Je nachdem, wie umfangreich und komplex die Arbeiten sind, kann die Sanierung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
Vor einer Fassadensanierung liegt die gründliche Untersuchung auf Fassadenschäden an: sinnvoll ist dafür die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma.
Umbauten sind dann genehmigungspflichtig, wenn eine wesentliche Fassadenumgestaltung vorgesehen ist oder es um ein denkmalgeschütztes Haus geht. Die Bau- und Denkmalbehörde Ihrer Stadt gibt dazu Auskunft:
Im ersten Schritt kümmert sich der beauftragte Fachbetrieb um die gründliche Reinigung der Fassade. Je nach Beschaffenheit und Zustand kommen hier verschiedene Möglichkeiten infrage. Im Rahmen der Maßnahmen werden Risse, Löcher oder Abplatzungen ausgebessert und feuchtigkeitsbedingte Schäden behoben.
Eine Fassadendämmung kann für eine bessere Energieeffizienz des Hauses sorgen. Unabhängig davon, ob man sich nach Rücksprache mit dem Fachbetrieb für eine Kerndämmung, Einblasdämmung, ein Wärmedämmverbundsystem oder eine andere Art der Dämmung entscheidet: Die vorgegebenen U-Werte sollten eingehalten werden. Dabei handelt es sich um den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten – je niedriger er ist, desto energieeffizienter ist die Wärmedämmung.
Im nächsten Schritt geht es um die Entscheidung, ob Sie die Fassade neu streichen, verputzen oder verkleiden lassen möchten. Im Falle einer Fassadenverkleidung stellt sich zudem die Frage, welche Materialien die beauftragte Firma dafür nutzen soll.
Zum Abschluss einer Fassadensanierung gehört das Anbringen von Fensterbrettern und dekorativen Elementen sowie weitere mögliche Detailarbeiten.
Die Kosten für eine Fassadensanierung können je nach Methode, Umfang und Material unterschiedlich ausfallen. In die Kalkulation sollten auch zusätzliche Ausgaben für die Gerüstmiete oder einen Fachbetrieb einfließen. Zur Finanzierung bietet sich ein Modernisierungskredit an. Außerdem können Sie Förderungen durch die KfW oder das BAFA beantragen. Bei selbstfinanzierten Fassadensanierungen besteht die Möglichkeit, Steuerermäßigungen zu nutzen, die bis zu 20 % der Kosten abdecken. Die Ausgaben lassen sich teilweise auf die Mieterinnen und Mieter umlegen, unter Beachtung der Obergrenzen und Ankündigungsfristen.
Optional kommen die Lohnkosten für einen Fachbetrieb hinzu. In dem Fall entfällt die Gerüstmiete. Die angegebenen Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Optional kommen die Lohnkosten für einen Malerbetrieb hinzu. In dem Fall entfällt die Gerüstmiete. Die angegebenen Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Optional kommen die Lohnkosten für einen Fachbetrieb hinzu. In dem Fall entfällt die Gerüstmiete. Die angegebenen. Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Optional kommen die Lohnkosten für einen Fachbetrieb hinzu. In dem Fall entfällt die Gerüstmiete. Die angegebenen Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Das BAFA fördert die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme mit bis zu 20 % der Investitionskosten, wovon 5 % der iSFP-Bonus sind. Diesen Bonus kann man erhalten, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) die Fassadendämmung als Maßnahme enthält. Die Einbindung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters ist hier Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von bis zu 80 %.
Die förderfähige Summe beträgt bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was – ohne Bonus – einen Zuschuss von 4.500 € für die Fassadendämmung bedeutet.
Als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW den Umbau zu einem Effizienzhaus. Das Programm 261 beinhaltet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € sowie einen Tilgungszuschuss von maximal 25 %. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Effizienzhaus-Niveau.
Finanzieren Sie die Fassadendämmung selbst und beantragen keine Förderung, können Sie die Kosten steuerlich absetzen. Das lohnt sich vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer mit hohem Einkommen. Auf drei Jahre verteilt reduziert sich so die Einkommenssteuer. Der Steuerbonus kann – abhängig von der Steuerschuld – bis zu 20 % der Sanierungskosten abdecken.
Als Vermieterin oder Vermieter dürfen Sie 8 % der Kosten für eine Fassadendämmung auf die Jahresmiete umlegen. Das gilt jedoch nicht für Beträge aus Förderprogrammen. Insgesamt darf die Mieterhöhung maximal 3 € pro Quadratmeter betragen. Sowohl die Sanierungsarbeiten als auch die Mietsteigerung müssen drei Monate vor Beginn bzw. Fälligkeit angekündigt werden. Die Mieterin bzw. die Mieter hat das Recht, den Anspruch zu prüfen oder das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
Eine Fassadensanierung ist nicht nur aus optischen Gründen sinnvoll, sondern vor allem wichtig, um das Gebäude langfristig vor Feuchtigkeit und weiteren Schäden zu schützen. Welche Maßnahmen infrage kommen, hängt vom Zustand der Fassade, den energetischen Anforderungen und den individuellen Wünschen zur Gestaltung ab. Da Aufwand und Kosten stark variieren können, empfiehlt sich eine sorgfältige Planung mit fachkundiger Unterstützung. Wer zudem Förderprogramme oder steuerliche Vorteile nutzt, kann die finanzielle Belastung spürbar reduzieren. Für Vermieterinnen und Vermieter ist außerdem relevant, unter welchen Voraussetzungen ein Teil der Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf.
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