Das Dach muss erneuert werden? Oder die Fassade? Die Fenster haben schon bessere Zeiten gesehen? Kein Problem: Nutzen Sie für die energetische Sanierung eine Förderung. Denn der Staat unterstützt Maßnahmen, wenn sie der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz gelten.
Veröffentlicht am 31.07.2025
16 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Wer sich für eine energetische Sanierung entscheidet, leistet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz – auch die eigenen Energiekosten lassen sich reduzieren und damit langfristig Geld sparen. Darüber hinaus unterstützt der Staat mit Fördermitteln und Steuererleichterungen:
Jeder Schritt in Richtung einer höheren Energieeffizienz leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Modernisierung der Gebäudedämmung kann eine jährliche Energieersparnis von bis zu 30 Prozent erreicht werden. Eine neue Heizungsanlage spart bis zu 25 Prozent Energie pro Jahr. Das verringert den Ausstoß schädlicher Treibhausgase und bremst den Klimawandel.
Steigende Energiepreise können finanziell belasten. Wer jedoch energetisch saniert, spart langfristig – Treibhausgase und Kosten. Denn clevere Maßnahmen führen zu einem geringeren Energieverbrauch und einer niedrigeren Energierechnung. So kann etwa die Erneuerung der Außendämmung jährlich bis zu 1.000 Euro Energiekosten einsparen.
Der Staat unterstützt alle, die ihre Wohngebäude umweltfreundlich umbauen möchten. Wer eine energetische Sanierung plant, hat die Chance auf finanzielle Zuschüsse und attraktive Darlehen.
Bei einer energetischen Sanierung winken nicht nur zahlreiche Kredite und Zuschüsse. Maßnahmen für eine höhere Energieeffizienz werden alternativ vom Finanzamt belohnt. Wer saniert, kann Steuern sparen.
Wie hoch die Kosten für eine energetische Sanierung ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren und der Ausgangslage ab. Dazu gehören:
Die folgenden Preisspannen beschreiben durchschnittliche Kosten für typische Energieeffizienz-Maßnahmen und dienen als grobe Orientierung:
| Art der energetischen Maßnahme: | Zu erwartende Kosten: |
|---|---|
| Neue Fenster | Ab 500 €/m2 |
| Neue Heizung (Wärmepumpe) | Ab 9.000 € |
| Außenfassade dämmen | Ab 140 €/m2 |
| Dach dämmen | 70 bis 120 €/m2 |
| Photovoltaik-Anlage | Ab 5.000 € (ohne Speicher) |
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat das Recht, Sie an der Finanzierung der energetischen Sanierung zu beteiligen. Dazu darf Ihre Miete erhöht werden. Allerdings gilt hier laut BGB § 559 eine Höchstgrenze. Diese liegt bei acht Prozent der Gesamtkosten abzüglich staatlicher Zuschüsse, umgerechnet auf die jährliche Miete. Gleichzeitig darf der Quadratmeterpreis bei der Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro steigen. Ausgenommen von diesen Erhöhungen sind Wohnungen mit bestehender Mietpreisbindung. Diese liegt bei Sozialwohnungen vor, wo nur eine sogenannte Kostenmiete anfällt, die (anteilig) nur die laufenden Grundstücks- und Gebäudekosten abdeckt. In Köln und Bonn deckelt außerdem die Mieterschutzverordnung Erhöhungen von Bestandsmieten: Maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren sind erlaubt – bis zur lokalen Vergleichsmiete.
Die KfW Bankengruppe hat im staatlichen Auftrag zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Wer eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren möchte, kann dafür Fördermittel beantragen.
Wer eine umfangreiche Gebäude-Sanierung plant und auf eine KfW-Förderung hofft, muss dabei eine bestimmte Ziel-Effizienz des Gebäudes herstellen. Diese ist im sogenannten Effizienzhaus-Standard der KfW festgelegt. Die Bewertungsstufe berechnet sich aus dem Primärenergiebedarf (gesamter Energiebedarf) sowie dem Transmissionswärmeverlust (Qualität der Wärmedämmung).
Bei Sanierungen wird die energetische Bilanz des sanierten Gebäudes mit den Werten eines effizienten Neubaus verglichen. Um beispielsweise eine BEG-Förderung zu erhalten, muss der Standard zwischen 40 (sehr hoch) und 85 (niedrig) liegen. Für eine Effizienzhaus-Sanierung können Sie KfW-Kredite beantragen. Je nach energetischer Ausgangsbilanz sind Tilgungszuschüsse verschiedener Höhen möglich.
Eine finanzielle Unterstützung von einzelnen energetischen Maßnahmen ist ebenfalls möglich. Diese erhalten Sie im Rahmen der BEG EM Förderung, und zwar als Zuschuss. Förderbar sind vor allem folgende Maßnahmen:
Auch beim Neubau gilt der KfW-Effizienzhaus-Standard, wenn Sie eine Förderung “Klimafreundlicher Neubau” beantragen möchten. KfW-Kredite mit attraktiven Zinsen (ohne Tilgungszuschüsse) sind ab der Effizienzhaus-Stufe 40 möglich. Es müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Emissionswerte sowie der Art der verbauten Heizung (nur Anlagen mit nicht-fossilen Brennstoffen) eingehalten werden. Wer sogar das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, kann sich zusätzliche Kreditsummen sichern.
Auch wer sich aufgrund des Fachkräftemangels, steigender Preise oder des eigenen handwerklichen Geschicks dazu entscheidet, die energetische Sanierung selbst durchzuführen, kann Zuschüsse erhalten. Seit dem 1.1.2023 legt das Bundesenergiegesetz (BEG) auch Förderungen für die Materialkosten bei Eigenleistungen fest. Allerdings müssen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei Folgendes beachten:
Sie planen eine energetische Sanierung und möchten eine Förderung beantragen? Grundsätzlich gibt es dazu verschiedene Anlaufstellen. Denn Zuschüsse und Kredite erhalten Sie allgemein in Rahmen von:
Prinzipiell sind zwei Formen von Förderung möglich: als direkt ausgezahlter Zuschuss oder als Kredit. Zudem gibt es als Sonderform einen Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem der Kreditbetrag nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. Ein Überblick zu den Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung:
Bei dieser Art der Förderung erhalten Sie einen finanziellen Bonus, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Anlagen zur Entlüftung oder Belüftung
| Maßnahmen-Bereich | Wichtige Voraussetzungen | Förderung |
|---|---|---|
| Heizungen |
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| Heizungsoptimierung |
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| Anlagen zur Entlüftung oder Belüftung |
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| Gebäudehülle |
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| Fachplanung und Baubegleitung |
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Förderung:
Wichtige Voraussetzungen
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Kaufen Sie eine Immobilie und möchten diese energetisch sanieren, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen, die eine höhere Klimaeffizienz von Gebäuden zum Ziel haben. Dazu gehören Maßnahmen, die einen der drei folgenden Bereiche betreffen:
Bei der Höhe der Förderung wird unterschieden, ob Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen oder nicht:
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Vorraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Vorraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Sie können für eine umfangreiche Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau Darlehen mit attraktiven Zinssätzen erhalten.
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Zum Teil werden Darlehen mit zusätzlichem Tilgungszuschuss vergeben. So sind später weniger Kreditraten fällig. Den Tilgungszuschuss gibt es bei Sanierungsprojekten mit bestimmten Effizienzhaus-Standards. Der Höchstbetrag beläuft sich hier auf 52.500 Euro. Er wird vergeben, wenn Sie ein Gebäude mit sehr niedriger Energieeffizienz (“Worst Performing Building”) umbauen.
Förderungen:
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung:
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung
Wichtige Voraussetzungen:
Wer eine der genannten Förderungen in Anspruch nehmen will, muss zunächst eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten beauftragen. So wird sichergestellt, dass die beabsichtigten Maßnahmen zum gewünschten Ziel führen. Für diese Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Die Person muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein.
Als nächstes erfolgt die Antragsstellung für den Kredit oder Zuschuss. Während man den Zuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen kann, gilt für einen KfW-Förderkredit das Hausbankprinzip. Das heißt, man wendet sich an einen Finanzierungspartner seiner Wahl, zum Beispiel die Sparkasse KölnBonn. Diese beantragt den Kredit für die Kundin oder den Kunden. Wichtig: unbedingt die „Bestätigung zum Antrag“ mitbringen, die in der Energieeffizienz-Beratung ausgestellt wurde. Sobald der Antrag gestellt ist, kann die Immobilie erworben oder können Bauunternehmen und Handwerksunternehmen beauftragt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 18 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, benötigt die Hausbank von der Energieeffizienz-Expertin oder dem -Experten die „Bestätigung nach Durchführung“. Nach positiver Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss zum nächstmöglichen Verrechnungszeitpunkt gut. Im Fall eines beantragten Zuschusses ist spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums die Identifikationsnummer der „Bestätigung nach Durchführung“ über das KfW-Zuschussportal zu übermitteln und die Höhe der geleisteten Zahlungen zu bestätigen. Die KfW überweist den Zuschuss nach positiver Prüfung.
Beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer kurzfristig handeln. In den übrigen Fällen gilt: Modernisierungen stehen häufig erst in einigen Jahren an. Im Idealfall sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer spätere Modernisierungen von Anfang an einplanen und dafür Geld zurücklegen. Eine Faustregel lautet: Die ideale Rücklage beträgt zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Davon sollte stets ein Teil kurzfristig verfügbar sein, ein Teil kann längerfristig angelegt werden.
Als aktuell günstigsten Weg, um längerfristig Rücklagen zu bilden, empfiehlt sich nach wie vor ein Bausparkonto. Der später benötigte Finanzierungsbetrag setzt sich in der Regel aus 40 Prozent angespartem Eigenkapital und 60 Prozent Kredit zu einem festgelegten Zinssatz zusammen. KfW-Nachweise sind nicht erforderlich. Wer also zum Beispiel 10.000 Euro anspart, hat einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen von weiteren 15.000 Euro zu einem garantierten Darlehenszins. Damit können Modernisierungsvorhaben von 25.000 Euro verwirklicht werden – oder mehr, falls zusätzliches Eigenkapital vorhanden ist. Dazu können Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
Zusätzlich bietet die LBS NW eine Eco-Variante mit einem Zinsvorteil für das Bauspardarlehn an, wenn das Darlehen für Maßnahmen genutzt wird, die die Umwelt und das Klima schonen. Eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2024 können Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Folgende Maßnahmen gehören dazu:
Voraussetzungen:
Bei der energetischen Sanierung eine Förderung über ein Programm zu beantragen, kann aufwendig sein und längere Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen. Die Alternative: auf Steuerersparnisse setzen. Hier winken innerhalb von drei Jahren bis zu 40.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise 20 Prozent der Projektkosten.
Rechnen lohnt sich: Unter Umständen können die Steuerersparnisse die mögliche Förderung übertreffen. Darüber hinaus sparen sich Eigentümerinnen und Eigentümer die zeitintensive Beantragung einer Förderung.
Der Nachteil: Für die Finanzierung der Maßnahme oder Komplettsanierung muss genügend Eigenkapital vorliegen. Außerdem gelten bestimmte Voraussetzungen:
Eine energetische Sanierung hat zahlreiche Vorteile: Wenn Sie zum Beispiel Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe mit höherer Effizienz tauschen, verbrauchen Sie weniger Energie, sparen Kosten und schützen gleichzeitig die Umwelt. Die Kosten für eine energetische Sanierung können jedoch zunächst abschrecken. Für die Finanzierung gibt es zum Glück Unterstützung – unter anderem von Bund, Land und Kommunen. Stellen Sie einen Antrag für eines der zahlreichen Programme und erhalten Sie beispielsweise eine BAFA- oder KfW-Förderung für Ihre Sanierung. Alternativ sind Modernisierungskredite und Steuernachlässe eine Option, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung klimaeffizient auszurichten. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Sparkasse KölnBonn.
Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung bei dem jeweiligen Förderer oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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