Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Und dennoch gibt es Wege, die persönliche Rentenlücke zu schließen und für finanzielle Sicherheit im Alter zu sorgen. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und wie Sie am besten vorgehen.
Veröffentlicht am 17.03.2025
16 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Ungefähr 80 Prozent Ihres Nettogehalts sollten Ihnen im Rentenalter zur Verfügung stehen, damit Sie Ihren Lebensstandard halten und ohne finanzielle Sorgen leben können. Das Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung deckt heute gerade einmal 48 Prozent des letzten Nettogehalts ab – und das auch nur, wenn Sie 45 Beitragsjahre eingezahlt und während der gesamten Zeit ein durchschnittliches Einkommen erhalten haben.
Viele Jahre war die gesetzliche Rente nicht nur sicher, sondern auch ausreichend. Zumindest, wenn der vorherige Verdienst gut war. Doch diese Zeiten haben sich (leider) geändert. Inzwischen reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus. In vielen Fällen entsteht eine Rentenlücke von mehreren hundert Euro. Und wie sich die Rente in Zukunft entwickelt, ist noch unklar.
Umso wichtiger ist es daher, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen – und am besten direkt zu starten.
Auch wenn die gesetzliche Rente heute allein nicht mehr ausreichend ist, ist sie trotzdem ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Was dahinter steckt, wer wie viel Anspruch hat und welche Informationen Sie der Renteninformation entnehmen, zeigen wir Ihnen hier.
Einen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben grundsätzlich alle Personen, die mindestens fünf Beitragsjahre erfüllen – also mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Nicht immer müssen diese Einzahlungen aus einer Beschäftigung kommen, auch freiwillige Beiträge sowie Beiträge, die während der Kindererziehungszeit, Pflegezeit oder während der Arbeitslosigkeit in die Rentenkasse fließen, zählen.
Für Personen, die nach 1964 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten abgestufte Übergangsregeln: Personen, die vor 1964 geboren sind, können zum Beispiel schon mit 65 oder 66 Jahren in Rente gehen.
Auch wenn es ein reguläres Renteneintrittsalter gibt, kann man vorzeitig in Rente gehen. Wer sich dazu entscheidet, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen – es sei denn, die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente sind erfüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn 45 Beitragsjahre voll sind: Dann können Sie ohne Abschläge in die sogenannte „Rente mit 63“ gehen.
Die Höhe der monatlichen Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird mit folgender Formel berechnet:
Monatsrente (brutto) = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor
Um letztlich die Höhe Ihrer Nettorente zu bestimmen, müssen Sie außerdem die Beträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ihre zu zahlenden Steuern von Ihrer Bruttorente abziehen. Im Durchschnitt sind das etwa 10 bis 12 Prozent.
Einige Begriffe erklärt 
Während Ihres Arbeitslebens sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte. Pro Jahr erhalten Sie einen Entgeltpunkt, wenn Sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdienen. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie mehr Punkte. Verdienen Sie weniger, erhalten Sie dementsprechend weniger Punkte.
Jeder Entgeltpunkt entspricht einem bestimmten Rentenwert. Aktuell (Stand 2025) liegt der bei rund 36,02 Euro (West) und 35,52 Euro (Ost).
Der Zugangsfaktor bringt einen späteren oder früheren Rentenbeginn zum Ausdruck. Wenn Sie zum Beispiel vorzeitig in Rente gehen, sorgt er dafür, dass die Rente niedriger ausfällt. Genauso andersrum. Beim regulären Renteneintrittsalter liegt der Faktor demnach bei 1,0.
Einmal im Jahr erhalten alle Personen über 27 Jahre, die mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, eine Renteninformation. In diesem Dokument stehen einige Infos, die mehr Aufschluss über Ihre persönliche Situation geben.
Im ersten Teil Ihrer Renteninformation finden Sie den Termin, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Der Termin ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr und Ihren Beitragsjahren.
Bei Punkt 2 finden Sie eine Information zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen während der Rente. Aktuell zahlen Rentnerinnen und Rentner etwa 11,25 bis 11,5 Prozent (Stand 2025) ihrer Rente für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zur Einordnung:
Der Beitrag für die Krankenversicherung setzt sich aus einem festen Anteil und einem Zusatzbeitrag zusammen:
Während Sie die Krankenversicherung nur zum Teil selbst tragen, müssen Sie den Beitrag für die Pflegeversicherung vollständig selbst zahlen – außer Sie sind beihilfeberechtigt. Dann zahlen Sie ebenfalls nur die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags. Dieser liegt für alle, die keine Kinder haben, bei 3,3 Prozent. Für alle mit Kindern bei 3,05 Prozent. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie also einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent – es sei denn Sie sind vor dem 1. Januar 1940 geboren. In diesem Fall entfällt der Zuschlag.
Punkt 3 enthält die Information, dass Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen. Aktuell sind 78 Prozent der Rente steuerpflichtig, 22 Prozent sind steuerfrei. In Zukunft wird sich das allerdings ändern. Denn ab 2040 sollen Renten zu 100 Prozent versteuert werden. Bis dahin wird der steuerpflichtige Anteil schrittweise angehoben. Wie viel Steuern Sie auf Ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, hängt also auch davon ab, wann Sie in Rente gehen.
Trotz dieser Anpassung gibt es weiterhin einen sogenannten steuerlichen Grundfreibetrag, also einen Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen (inklusive Rente) steuerfrei bleibt. Das bedeutet auch: Erhalten Sie eine geringere Rente als den Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuern auf Ihre Rente zahlen. Dieser Grundfreibetrag liegt aktuell (Stand 2025) bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für verheiratete Paare.
Good to know: Der Freibetrag (Eurobetrag) wird berechnet, sobald Sie in Rente gehen und bleibt dann Ihr Leben lang gleich – auch wenn die Rente später durch staatliche Anpassungen steigt.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig sind und noch nicht das Rentenalter erreicht haben, erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie hoch diese aktuell wäre, können Sie diesem Teil Ihrer Renteninformation entnehmen.
„Nicht arbeitsfähig“ bedeutet, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Das gilt für Ihre ursprüngliche Tätigkeit und alle anderen Tätigkeiten und muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
Neben der Voraussetzung, dass Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gelten weitere Voraussetzungen. Das sind:
Auch Menschen mit Behinderung erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind.
In diesem Teil Ihrer Renteninformation erfahren Sie die Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente, wobei hier zwei Beträge aufgelistet sind: Der obere Betrag zeigt, wie hoch Ihre Regelaltersrente wäre, wenn Sie ab sofort nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Der untere Betrag gibt an, wie hoch Ihre Rente wäre, wenn Sie bis zum regulären Eintritt weiter so viel einzahlen wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
Grundsätzlich soll die Renteninformation Sie über Ihre zukünftige Rente informieren. Dennoch kann niemand zum jetzigen Zeitpunkt sicher sagen, ob der Staat die Rente bis zu Ihrem Renteneintritt erhöht oder senkt.
In diesem Absatz erfahren Sie daher, wie sich Ihre Rente in absoluten Beträgen verändern würde, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent steigen würde.
Die Inflationsrate lag im Dezember 2024 bei rund 2,6 Prozent – und war für uns alle im Alltag spürbar. Und weil sie auch in Zukunft weiter anhalten kann, muss sie auch in der Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Dieser Absatz weist lediglich darauf hin, dass die Inflation – oder auch der Kaufkraftverlust – in der aktuellen Renteninformation zunächst nicht berücksichtigt wird.
Im letzten Teil Ihrer Renteninformation befindet sich der Hinweis, dass Ihre gesetzliche Rente weit unter Ihrem jetzigen Einkommen liegen wird. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt auch die Rentenversicherung privat vorzusorgen.
Nur mit der gesetzlichen Rente entsteht fast immer eine Rentenlücke – einerseits, weil wir immer älter werden und damit die Zahl der Personen, die Rente beziehen, immer größer wird. Andererseits weil sich inzwischen immer mehr Menschen während ihres Arbeitslebens dazu entscheiden, die Möglichkeit der Teil- oder Elternzeit zu nutzen. In dieser Zeit zahlen sie zwar in die Rentenkasse ein, in Summe aber weniger. Das betrifft vor allem Frauen.
Das 3-Schichten-Modell gibt eine gute Orientierung, wie die Altersvorsorge (neben der gesetzlichen Rente) aufgebaut werden sollte. Denn klar ist: Irgendwas müssen wir alle tun.
Hierunter fällt die gesetzliche Rentenversicherung, die in einem Angestelltenverhältnis verpflichtend ist und sozusagen die Basis Ihrer Altersvorsorge darstellt. Bei Beamtinnen und Beamten gilt das Gleiche für die Pension. Und für Selbständige gibt es mit der Rürup-Rente eine private Basisrente. Diese werden steuerlich identisch behandelt wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet: Das Kapital kann nicht ausgezahlt werden. Eine Vererbung ist nur an Ehepartnerinnen, Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) möglich – und auch nur als lebenslange Rente.
Weil die Basisversorgung heute nicht mehr ausreicht, ist es sinnvoll, sie um eine zweite Schicht zu erweitern – die geförderte Altersvorsorge. Das kann zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente sein.
In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihr Entgelt umzuwandeln und in ein Altersvorsorgeprodukt einzuzahlen. Sie müssen also eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Bei dieser Form verzichten Sie monatlich auf einen bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts, den Ihr Arbeitgeber direkt an einen entsprechenden Altersvorsorgeanbieter abführt. Für Sie bedeutet das: Sie erhalten ein um den Betrag gemindertes Bruttogehalt. Da der abgeführte Betrag aber steuer- und sozialversicherungsabgabefrei ist, macht sich das nur zur Hälfte in Ihrem Nettogehalt bemerkbar.
Ein Beispiel
Ihr Arbeitgeber führt monatlich 100 Euro Ihres Bruttogehalts an einen Altersvorsorgeanbieter ab. Netto erhalten Sie dadurch rund 50 Euro weniger Gehalt.
Dadurch, dass die Beiträge von der Einkommenssteuer und von Sozialversicherungsabgaben befreit sind, profitieren Sie also im Hier und Jetzt. Für später bedeutet das allerdings: Die künftigen Auszahlungsbeträge aus Ihrer bAV müssen versteuert werden. Unterm Strich lohnt es sich trotzdem für Sie. Denn laut Gesetz sind Arbeitgeber, die durch die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, dazu verpflichtet, 15 Prozent des Umwandlungsbetrags an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Bleiben wir bei dem obigen Beispiel heißt das: Es fließen nicht nur 100 Euro in Ihren Versicherungsvertrag, sondern 115 Euro – bei gerade einmal rund 50 Euro netto. Zumindest gilt das für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einige Tarifverträge (zum Beispiel bei Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst) schließen den Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung aus.
Auch mit der Riester-Rente profitieren Sie von einer geförderten Altersvorsorge. Das Prinzip dahinter ist einfach: Sie stecken vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens in einen Riestervertrag und erhalten dafür vom Staat eine Zulage. Diese Zulage beträgt maximal 2.100 Euro pro Jahr und setzt sich folgendermaßen zusammen:
Ein Beispiel
Liegt Ihr Jahresbruttogehalt bei 40.000 Euro, ergibt sich ein maximaler Riester-Sparbetrag von 1.600 Euro (4 Prozent von 40.000 Euro). Haben Sie keine Kinder, erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro und müssten 1.425 Euro aufbringen, damit 1.600 Euro in Ihre Riester-Rente fließen. Haben Sie zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind, erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 775 Euro, müssten also nur 825 Euro selbst einbringen, damit 1.600 Euro in Ihre Riester-Rente fließen.
Das Beispiel zeigt, dass die Riester-Rente vor allem für Familien mit Kindern eine attraktive Möglichkeit ist, um von einer geförderten Altersvorsorge zu profitieren. Schließlich gibt es für jedes Kind eine Zulage.
Ein weiterer Vorteil: Sie können Ihren Beitrag in voller Höhe (bis 2.100 €) als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Falls die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, profitieren Sie zusätzlich von einer Steuererstattung.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Riester-Förderung ausfallen würde? Unser Riester-Rechner zeigt es Ihnen.
Neben der gesetzlichen und geförderten Altersvorsorge ist die private Vorsorge ein weiterer wichtiger Baustein, um Ihr Einkommen im Rentenalter aufzustocken. Sie umfasst nicht nur Kapitalanlageprodukte, die Ihr Einkommen in der Rente erhöhen können, sondern bietet auch die Möglichkeit, das ersparte Geld vorher auszahlen zu lassen. Damit bietet die private Altersvorsorge mehr Flexibilität. Die Höhe der Einzahlungen ist dabei individuell und kann in der Regel problemlos angepasst werden. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der gesetzlichen und geförderten Altersvorsorge. Ein Nachteil hingegen: Für die private Vorsorge gibt es keine Zulagen oder andere steuerlichen Vergünstigungen. Es ist also eine private, freiwillige Angelegenheit – aber eine, die sich auszahlen kann. Welche für Sie die richtige private Altersvorsorge ist, hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Lassen Sie sich am besten beraten, um eine für Sie passende Versicherung zu finden.
Dabei gibt es verschiedene Versicherungsvarianten. Unter anderem gibt es:
Mit einem Investmentfonds investieren Sie gleichzeitig in mehrere Unternehmen, meist mit einem Schwerpunkt auf bestimmte Branchen, Länder oder Regionen. So reduzieren Sie das Risiko, vor allem im Vergleich zur Direktanlage in Einzelwerte.
Investmentfonds werden von einem Fondsmanagement verwaltet, das das Marktgeschehen beobachtet und die Investmententscheidungen trifft. Für diese Dienstleistung entstehen Gebühren.
Haben Sie einen höheren Betrag angespart, können Sie Ihr Geld als Einmalanlage direkt in einem Investmentfonds anlegen und langfristig davon profitieren. Aber auch wer diese Möglichkeit nicht hat, kommt mit einem Fonds-Sparplan zum Ziel: Schon ab 25 Euro im Monat können Sie damit fürs Alter vorsorgen.
ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine besondere Fonds-Art, bei der Sie ebenfalls nicht in einzelne Aktien, sondern in eine Auswahl verschiedener Unternehmen und Märkte investieren.
Im Gegensatz zu klassischen Fonds werden ETFs nicht aktiv von Managerinnen oder Managern gesteuert, sondern sie bilden einen Börsenindex ab. Dadurch fallen zwar geringere Gebühren an. Allerdings wird auch nicht aktiv auf Kursschwankungen reagiert werden, so dass im Fall negativer Entwicklungen kein Management eingreift.
Auch eine Immobilie zählt zur privaten Altersvorsorge – denn nach wie vor sind Immobilien langfristig gesehen eine wertstabile Anlage. Im Alter reduzieren Sie mit einem Eigenheim außerdem Ihre Wohnkosten und sichern sich damit zusätzlich ab.
Wer nicht selbst darin wohnt, kann außerdem durch die Vermietung profitieren. Und wer irgendwann einmal verkauft, kann sich möglicherweise über Wertsteigerungen freuen.
Eine private Rentenversicherung ist vor allem für risikoscheue Anlegerinnen und Anleger eine gute Sache, denn sie kann individuell auf Ihr Bedürfnis und Risikoverhalten ausgerichtet werden. Je nach Anlagestrategie kann eine solche Versicherung nämlich feste Auszahlungen im Alter garantieren.
Zudem gibt es oft steuerliche Vorteile oder zusätzliche Bausteine wie den Hinterbliebenenschutz, von denen Sie zusätzlich profitieren können.
Gewusst: Da die private Altersvorsorge nicht steuerlich gefördert wird, erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Bei einer Verrentung (Auszahlung einer lebenslangen Rente) muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einer Kapitalabfindung (einmalige Auszahlung) sind nur 50 Prozent der Erträge steuerpflichtig. Das bedeutet auch: Bei beiden Varianten profitieren Sie im direkten Vergleich zur Abgeltungssteuer, die normalerweise auf Kapitalerträge im Privatvermögen anfällt.
Wir alle leben in unterschiedlichen Phasen und Lebensmodellen. Daher ist es auch sinnvoll, die Altersvorsorge auf die eigene Situation und die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Und dafür gibt es Wege.
Frauen sind meist stärker von Rentenlücken betroffen, weil sie häufiger Care-Arbeit leisten (sich also eine Auszeit für die Kindererziehung oder Pflege nehmen), häufiger in Teilzeit arbeiten und im direkten Vergleich zu ihren männlichen Kollegen oft auch weniger Gehalt bekommen. Wir müssen also nicht nur über die Gender Pay Gap sprechen, sondern auch über die „Gender Pension Gap“. Denn im Schnitt erhalten Frauen 35 Prozent weniger Rente als Männer.
Auch wenn Ihnen als Mutter bis zu drei Jahre pro Kind für die Rentenzeit angerechnet werden (bei Geburten nach 1992), ist eine zusätzliche Vorsorge vor allem für Frauen wichtig.
Um Ihre berufliche Unterbrechung für die Altersvorsorge abzufedern, eignen sich zum Beispiel die Riester-Rente, eine private Rentenversicherung oder fondsgebundene Sparpläne – auch weil diese Vorsorgeprodukte ausreichend Flexibilität bieten. Und mit Wertpapieren oder einer eigenen Immobilie können Sie sich finanziell noch besser fürs Alter aufstellen.
Natürlich muss das Singledasein nicht bis ins Rentenalter anhalten. Trotzdem ist es sinnvoll, vorausschauend zu planen. Denn als Single sind Sie erstmal auf Ihre eigene Altersvorsorge angewiesen.
Vor allem fondsbasierte Sparpläne, ETFs oder anlagebasierte Rentenprodukte sind eine gute Möglichkeit, um die Rentenlücke zu schließen. Und sie helfen auch dabei, unvorhersehbare Lebensereignisse finanziell abzufedern – jetzt und vor allem im Alter.
Auf der einen Seite ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Vorsorge als Paar strategisch planen und Synergien nutzen, damit Sie im Alter bestens abgesichert sind. Stimmen Sie Ihre Vorsorgestrategien also aufeinander ab: Haben Sie zum Beispiel ein unterschiedlich hohes Einkommen, sorgen Sie für eine ausgeglichene Altersvorsorge. Die Person, die mehr verdient, kann beispielsweise einen höheren Teil des Immobilienkredits übernehmen, während die Person, die weniger verdient, mehr Geld in die eigene Altersvorsorge (z. B. in ETFs) einzahlen kann.
Denn auf der anderen Seite ist es als Paar ebenso wichtig, eine individuelle Vorsorge zu planen – so, dass Sie beide auch im Falle einer Trennung gut aufgestellt sind.
Prüfen Sie beide die Angebote der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Arbeitgeber und denken Sie auch über gemeinsame Investitionen als Altersvorsorge nach. Das kann eine eigene Immobilie sein, mit der Sie sich selbst den Wunsch vom Eigenheim erfüllen, oder eine eigene Immobilie, die Sie gemeinsam vermieten.
Um für alle Fälle abgesichert zu sein, ist es ratsam auch bei der Altersvorsorge an die Partnerin bzw. den Partner zu denken: Klären Sie bei Immobilienbesitz rechtzeitig, wie das Eigentum im Falle von Trennung oder Tod geregelt wird. Wählen Sie Vorsorgeprodukte, die Hinterbliebenenansprüche berücksichtigen oder entscheiden Sie sich für Lebens- oder Rentenversicherungen mit Rentengarantiezeiten.
Die wichtigsten Basics rund um das Thema Altersvorsorge kennen Sie nun. Die Frage ist jetzt: Wie gehe ich weiter vor? Einsteigerinnen und Einsteigern empfehlen wir folgende drei Schritte:
Wir alle möchten ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen. Das Problem: Die gesetzliche Rente deckt heute nur einen Teil vom Nettobetrag, den wir im Alter benötigen. Fast immer entsteht deshalb eine Rentenlücke. Doch die lässt sich schließen.
Mit einer geförderten Altersvorsorge – dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente – sowie einer privaten Vorsorge schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine sorgenfreie Rente. Ob klassische Investmentfonds, ETFs, eine private Rentenversicherung oder doch ein Eigenheim dabei das Richtige sind, hängt von Ihnen persönlich und Ihrer Situation ab. Es lohnt sich daher, die Altersvorsorge individuell zu gestalten. Der Schlüssel liegt letztlich in einer frühzeitigen Planung. Und genau dabei unterstützen unsere Beraterinnen und Berater Sie gern.
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