BAföG unterstützt dich während des Studiums oder der Ausbildung finanziell. Um damit Zeit fürs Wesentliche schaffen. Mit wie viel Förderung du rechnen kannst und wie du sie direkt beantragen kannst, das zeigen wir dir hier.
Veröffentlicht am 12.09.2025
10 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Förderung dient dazu, das Studium, die berufliche oder schulische Ausbildung zu finanzieren.
Die BAföG-Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben dem eigenen Einkommen und Vermögen spielt auch das Einkommen der Eltern und ggf. das der Ehepartnerin oder des Ehepartners eine Rolle. Auch dein persönlicher Bedarf hat Einfluss.
Warum BAföG so attraktiv ist? Weil nur die Hälfte der Förderung zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss – und den musst du nicht zurückzahlen.
BAföG soll dafür sorgen, dass jede und jeder unabhängig von der sozialen oder wirtschaftlichen Situation studieren oder eine Ausbildung absolvieren kann.
Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dahinter steckt einfach gesagt eine einkommens- und vermögensabhängige staatliche Sozialleistung zur Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung.
BAföG-berechtigt sind grundsätzlich nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Bleibeperspektive sowie Personen unter 45 Jahren. Einzige Ausnahme für die Altersgrenze ist: Du erziehst während des Studiums eigene Kinder unter 14 Jahren.
Daneben gibt es weitere Voraussetzungen:
Auch für Schülerinnen und Schüler gibt es eine BAföG-Förderung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Schulform, Wohnsituation und Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 959 Euro pro Monat.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Die Förderung läuft grundsätzlich nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, wobei auch das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gefördert werden kann. Dazu muss eine schon abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen.
Elternunabhängiges BAföG kann in verschiedenen Fällen gezahlt werden:
Der monatliche BAföG-Betrag wird individuell für dich berechnet. Dabei werden folgende Faktoren einbezogen:
Dein BAföG-Bedarf setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Der BAföG-Höchstsatz beträgt demnach 992 Euro. Anspruch auf den Höchstsatz haben Personen, die alleine wohnen, gesetzlich krankenversichert und zwischen 25 und 29 Jahren alt sind. Ab 30 Jahren kann sich der Betrag auf 1.088 Euro erhöhen, wenn die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung nachweislich gezahlt wird. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 160 Euro pro eigenes Kind unter 14 Jahren ausgezahlt werden.
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Sie hilft dir dabei, typische Ausgaben zum Studienbeginn zu finanzieren – zum Beispiel einen neuen Laptop, deine Mietkaution oder den anfallenden Semesterbeitrag. Es handelt sich um eine eigenständige Förderung, die unabhängig vom regulären BAföG ausgezahlt wird. Das Gute: Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht auf die BAföG-Förderung oder andere Sozialleistungen angerechnet.
Förderberechtigt sind erstmals immatrikulierte Studierende eines Vollzeitstudiums an einer Hochschule unter 25 Jahren. Eine weitere Grundvoraussetzung ist der Bezug einer Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.)
Den Antrag für die Studienstarthilfe kannst du über das BAföG-Digital-Portal stellen. Er muss spätestens bis Ende des folgenden Monats nach Studienbeginn eingereicht werden. Für den Studienbeginn am 01. Oktober wäre die Antragstellung also bis zum 30. November möglich.
Der Bewilligungszeitraum, also die Zeit für die BAföG genehmigt wird, variiert individuell.
Schülerinnen und Schüler können bis zum Ausbildungsschluss BAföG erhalten.
Studierende können ebenfalls während des gesamten Studiums gefördert werden, müssen allerdings jeweils zum Semesterbeginn einen neuen Antrag stellen. Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du BAföG bis du die Abschlussprüfung absolviert hast oder dein Studium offiziell abgeschlossen hast.
Die BAföG-Förderung endet außerdem mit Abbruch des Studiums sowie Erreichen der Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs richtet. Kannst du nachweisen, dass das Studium aus relevanten Gründen (z. B. Krankheit, Pflege, Schwangerschaft oder Kindererziehung) länger gedauert hat, erhältst du weiterhin eine Förderung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer durch ein Flexibilitätssemester zu verlängern. Das kann zum Beispiel genehmigt werden, wenn du alle Module in der Regelstudienzeit absolvierst und das zusätzliche Semester nur für die Abschlussprüfung brauchst.
Die Höchstdauer hängt davon ab, wo dein Auslandssemester stattfindet:
Voraussetzung ist, dass dein Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate oder ein ganzes Semester stattfindet.
Neben der regulären Förderung sind auch Zuschläge für eine Auslandskrankenversicherung, Reisekosten, Studienkosten und mögliche höhere Lebenserhaltungskosten je nach Land und Region möglich.
Der Zeitraum eines Praktikums kann vollständig gefördert werden – allerdings nur, wenn es sich dabei um ein Pflichtpraktikum im In- oder Ausland handelt, das Vollzeit und im Rahmen deiner Ausbildung liegt. Nicht förderfähig sind freiwillige Praktika oder Praktika nach Abschluss der Berufsausbildung.
Bei einem Pflichtpraktikum im Ausland liegt die Mindestaufenthaltsdauert zudem bei zwölf Wochen.
Neben der regulären Förderung sind auch hier Zuschüsse für Anreise, Gebühren und Auslandskosten möglich.
Grundsätzlich wird BAföG nur für das erste angetretene Studium oder die erste Ausbildung gewährt. Im Zweitstudium kannst du die Förderung nur beanspruchen, wenn dieses auf deinem Erststudium aufbaut (z. B. der Master nach dem Bachelor).
Eine Weiterzahlung bei einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch ist in der Regel nur bei einem wichtigen oder unnachweisbaren Grund möglich.
Als wichtiger Grund gilt unter anderem eine mangelnde intellektuelle Eignung oder ein grundsätzlicher Neigungswandel. Ein wichtiger Grund wird bei Wechsel oder Abbruch grundsätzlich angenommen und muss nicht nachgewiesen werden. Er wird jedoch nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters anerkannt.
Ein unabweisbarer Grund gilt dann, wenn die Fortsetzung eines Studiums oder einer Ausbildung objektiv oder subjektiv nicht möglich ist, zum Beispiel durch einen Unfall mit körperlichen Folgen im Sportstudium oder eine Allergie im Chemiestudium. Eine zeitliche Begrenzung für die Anerkennung gibt es nicht, allerdings muss der Grund im individuellen Fall immer nachgewiesen werden.
Schülerinnen und Schüler erhalten einen Vollzuschuss. Das bedeutet: Sie müssen nichts zurückzahlen.
Für Studierende besteht die BAföG-Förderung aus zwei Teilen: Eine Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen, das spätestens fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer (letzte BAföG-Zahlung) zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen kann einmalig oder in Raten zurückgezahlt werden, wobei das gesamte Darlehen in einem Zeitraum von maximal 20 Jahren beglichen werden muss. Gut zu wissen: Begleichst du das Darlehen schon vor Rückzahlungsbeginn ganz oder teilweise, wird dir ein Teil davon erlassen.
Du kannst die BAföG-Förderung online und auch analog beantragen. In beiden Fällen sollte der Antrag bestenfalls zwei bis drei Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums, also meist zwei bis drei Monate vor Semesterstart, gestellt werden. So hat das Amt noch genug Zeit, ihn zu prüfen.
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können sich für den analogen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in der Nähe melden, Studierende beim Studierendenwerk der Hochschule.
Für den analogen BAföG-Antrag gibt es insgesamt acht Formblätter. Ob alle oder nur einzelne ausgefüllt werden müssen, ist von der individuellen Situation der Antragstellenden abhängig.
Für einen kurzen Überblick:
Für den digitalen Antrag gibt es einen staatlichen Antragsassistenten, der im Vorfeld alle relevanten Voraussetzungen abfragt und sicherstellt, dass alle Informationen und Dokumente vorhanden sind.
Nach der Prüfung stellt das zuständige Amt dir einen Bewilligungsbescheid aus. In diesem steht dann, ob und wie viel BAföG du bekommst.
Deine Förderung wird ab Beginn des Zeitraums, also beispielsweise ab Semesterbeginn, auf dein angegebenes Girokonto überwiesen.
Das ist individuell von der antragstellenden Person abhängig. In der Regel benötigst du aber folgende Unterlagen in einer aktuellen Version:
Je nach Situation können weitere Dokumente nötig sein (siehe Formblätter). Das Gute: Fehlende Unterlagen können einfach nachgereicht werden.
Mit BAföG kannst du dein Studium finanziell stemmen oder sorgenfreier in die Ausbildung starten. Wie viel Förderung du bekommst, hängt von deinem Bedarf, deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen deiner Eltern – und ggf. deiner Partnerin oder deinem Partner – ab. Möglich sind Förderungen von bis zu 992 Euro.
Der große Vorteil: Am Ende musst du nur die Hälfte zurückzahlen, der andere Teil ist ein Zuschuss. Schülerinnen und Schüler erhalten sogar einen Vollzuschuss.
Das könnte Sie auch interessieren
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.