BAföG bekommen – und jetzt geht’s ans Zurückzahlen? Keine Sorge: Mit dem richtigen Überblick kannst du entspannt planen, Fristen einhalten und sogar Geld sparen. Erfahre hier, was auf dich zukommt und wie du das Beste aus deiner Rückzahlung herausholst.
Veröffentlicht am 27.04.2026
6 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Als Schülerin oder Schüler erhältst du in vielen Fällen einen Vollzuschuss. Das bedeutet: Du musst kein BAföG zurückzahlen.
Studierst du hingegen an einer Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule, bekommst du nur zur Hälfte einen Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, also ein Kredit ohne Zinsen. Studierende müssen später nur diesen Teil vom BAföG zurückzahlen.
Hast du zu viel BAföG erhalten, weil du zum Beispiel einen Nebenjob oder ein bezahltes Pflichtpraktikum nicht rechtzeitig gemeldet hast, musst du das, was du zu viel erhalten hast, später zurückzahlen. Um das zu vermeiden, meldest du deine Nebeneinkünfte am besten frühzeitig beim BAföG-Amt. Das gilt für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler.
Erhältst du während deines Studiums oder deiner akademischen Ausbildung BAföG, musst du den Darlehensanteil zurückzahlen – auch wenn du dein Studium vorzeitig abbrichst. Bei einem Förderbetrag von 48.000 Euro wären das rein rechnerisch 24.000 Euro.
Damit du nach deinem Studium aber nicht mit einem Berg Schulden ins Berufsleben startest, gibt es eine gesetzliche Deckelung: Für viele nach neuer Rechtslage geförderte Darlehensnehmende ist die Rückzahlung auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Alles, was rechnerisch darüber hinausgeht, wird erlassen.
Die gute Nachricht vorab: Du musst dein BAföG nicht direkt nach deinem Abschluss zurückzahlen. Die erste Rückzahlung ist erst fünf Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer (meist ist das die Regelstudienzeit) fällig. Machst du nach deinem Bachelor noch einen Master, gilt in der Regel der Bachelor als Ende der Förderungshöchstdauer.
Den genauen Zeitpunkt musst du übrigens nicht selbst ausrechnen. Denn das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert dich rechtzeitig mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Hierin steht, wie viel du zurückzahlen musst und wann es losgeht.
Denk am besten dran, dem BVA bei einem Umzug deine neue Anschrift mitzuteilen. Das geht einfach online und spart Geld. Denn wenn der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid nicht zugestellt werden kann, erhebt das BVA eine Adressermittlungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Die Rückzahlung des Darlehens läuft über das BVA. In deinem Rückzahlungsbescheid, den du ja auch direkt vom BVA bekommst, findest du einen detaillierten Tilgungsplan, der dir genau aufzeigt, wann welche Zahlung fällig ist.
Aktuell ist in dem Plan vorgesehen, dass du das BAföG-Darlehen mit einer monatlichen Rate von 130 Euro zurückzahlst. Bei dem Höchstbetrag von 10.010 Euro würdest du das Darlehen also 77 Monate tilgen. In der Praxis ist die Rückzahlung in der Regel quartalsweise fällig, also 390 Euro für drei Monate. Du kannst den Betrag selbst überweisen oder die Zahlung bequem per SEPA-Lastschrift abwickeln.
Neben den festen Raten kannst du jederzeit auch höhere Beträge überweisen, also das Darlehen schneller tilgen, oder sogar den gesamten Betrag auf einen Schlag zurückzahlen. Beides lohnt sich.
Denn bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann das BVA einen Nachlass gewähren. Wie hoch dieser Nachlass ist, hängt von der Höhe des offenen Darlehens ab. Generell gilt: Je höher dein Darlehen, desto höher dein Nachlass. Auch wenn du schon deine erste Rate gezahlt hast, kannst du profitieren.
| Ablösesumme: | Nachlass in Prozent: | Effektive Ersparnis (ca.): | Tatsächlicher Zahlbetrag*: |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 8,0 % | 160 € | 1.840 € |
| 5.000 € | 13,0 % | 650 € | 4.350 € |
| 7.500 € | 17,0 % | 1.275 € | 6.225 € |
| 10.000 € | 21,0 % | 2.100 € | 7.900 € |
Stand: 21.04.2026, gültig seit April 2020; Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA)
*Orientierungswert
Mit einem Privatkredit kannst du deine Schulden auf einmal zurückzahlen und so von einem maximalen Nachlass profitieren. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du vorab einmal durchrechnen. Denn ein Kredit lohnt sich nur, wenn deine Gesamtkosten unter dem Vorteil aus dem BAföG-Nachlass liegen.
Angenommen, du hast eine Darlehensschuld von 10.010 Euro. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung würdest du einen Nachlass von 21 Prozent erhalten. Statt der vollen Summe müsstest du also nur 7.908 Euro zurückzahlen und würdest 2.102 Euro sparen.
Für die vorzeitige Rückzahlung würdest du einen Ratenkredit in Höhe von 7.908 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem effektiven Jahreszins von fünf Prozent aufnehmen. Über die gesamte Zeit würden Zinskosten in Höhe von 1.050 Euro entstehen.
In einer solchen Konstellation kann ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen. Ob sich die Finanzierung einer vorzeitigen BAföG-Ablösung durch einen Privatkredit lohnt, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig durchgerechnet werden.
Das gesamte Darlehen muss rechtlich gesehen nach 20 Jahren vollständig abbezahlt sein. Die meisten Studierenden sind wegen der Deckelung des Rückzahlungsbetrags und der möglichen Nachlässe aber deutlich schneller schuldenfrei.
Für den Fall, dass die Rückzahlung trotz Bemühungen nicht innerhalb von 20 Jahren möglich ist, gibt es Sonderregelungen.
Wenn du nach deinem Studium noch wenig Einkommen hast, kannst du eine reduzierte Rückzahlung oder eine Freistellung (vollständige Zahlungspause) beantragen. Damit werden deine Schulden zwar nicht erlassen, aber erstmal pausiert. Deine Raten werden also sozusagen hintenangestellt, wodurch sich dein Rückzahlungszeitraum verlängert.
Für die Antragstellung loggst du dich am besten direkt online im Portal „BAföG-online“ des BVA ein. Um nachzuweisen, dass dein Einkommen unter dem aktuell geltenden Freibetrag liegt, musst du hier deine aktuellen Gehaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen oder Nachweise über Unterhaltspflichten hochladen.
Wird dein Antrag genehmigt, wirst du erstmalig befristet für zwei Jahre freigestellt. Danach ist ein neuer Antrag nötig. Sollte sich deine Einkommenssituation während dieser zwei Jahre ändern (z. B. durch einen neuen Job oder ein höheres Gehalt), musst du das sofort beim BVA melden.
Rein rechtlich muss das BAföG-Darlehen nach 20 Jahren vollständig zurückgezahlt werden. Ist nach dieser Zeit noch eine Restschuld offen, kann sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlassen werden.
Wenn du davor bereits über längere Zeiträume freigestellt warst, ist es wahrscheinlich, dass der Erlass genehmigt wird. Das BVA fordert dafür allerdings deine „Mitwirkung“. Das bedeutet konkret:
Früher gab es Regelungen bei besonders guten Noten oder einem schnellen Abschluss. Diese Regelungen wurden inzwischen aufgehoben.
Damit du zusätzliche Gebühren vermeidest und das Beste für dich herausholst:
Kläre deine Finanzierungsmöglichkeit bei einer Einmalzahlung: Prüfe, ob dein Erspartes für die Einmalzahlung ausreicht. Falls nicht, rechne aus, ob sich ein günstiger Privatkredit lohnt.
Die BAföG-Rückzahlung ist für viele ein Stressfaktor. Denn wenn der Rückzahlungsbescheid eintrudelt, steht dort in den meisten Fällen ein größerer Schuldenbetrag drin. Die beruhigende Nachricht: Für viele Fälle ist die Rückzahlung auf einen langen Zeitraum (aktuell 20 Jahre) angelegt; welche Fristen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus Bescheid und Rechtslage.
Wer dabei sparen will, sollte über eine vollständige Einmalzahlung und (falls nötig) Umschuldung nachdenken.
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