Kinder bekommen zur Geburt oder anderen Festen Geld geschenkt. Mit Eintritt in die Grundschule gibt es das Taschengeld in bar, dabei wird das Bezahlen in Geschäften zunehmend digitaler und bargeldloser. Als Eltern zahlen wir selbst häufig ohne Bargeld, und der Wunsch, den Kindern sicheres Bezahlen beizubringen, wächst.
Lesen Sie, wie das Mitwachsende Konto immer wieder an die neuen Bedürfnisse und Lebenssituationen Ihres Kindes angepasst werden kann. Es ist eine flexible Lösung, die Ihr Kind von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter begleitet und unterstützt.
Kontoeröffnung: Das Konto wird von den Eltern eröffnet und verwaltet.
Jugendschutzkonto: Das Konto ist mit einem Jugendschutz versehen, sodass keine Transaktionen ohne Zustimmung der Eltern durchgeführt werden können.
Sparfunktion: Eine einfache Sparfunktion, bei der das Kind Geld sparen kann, das von den Eltern überwacht wird.
Finanzbildung: Einführung in grundlegende finanzielle Konzepte wie Sparen und Ausgeben durch kindgerechte Materialien und Aktivitäten.
Taschengeldverwaltung: Die Eltern können regelmäßige Taschengeldzahlungen einrichten und das Kind lernt, wie man mit einem festen Budget umgeht.
Einkaufslimits: Einführung von Einkaufslimits für Online- und Offline-Einkäufe, um das Kind zu lehren, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen.
Erste Karte: Eine kindersichere Debit-Karte kann eingeführt werden, die nur für bestimmte Transaktionen genutzt werden kann.
Finanzbildung: Fortgeschrittene finanzielle Konzepte wie Zinsen und Sparziele werden eingeführt.
Erweiterte Transaktionsmöglichkeiten: Das Kind erhält mehr Freiheit bei Transaktionen, aber die Eltern behalten weiterhin die Kontrolle.
Erste Gehaltszahlungen: Wenn das Kind einen Nebenjob hat, können Gehaltszahlungen direkt auf das Konto eingezahlt werden.
Finanzbildung: Einführung in das Thema Kredit und Schulden, um das Kind auf zukünftige finanzielle Entscheidungen vorzubereiten.
Mobile Banking: Einführung in mobile Banking-Apps, damit das Kind seine Finanzen bequem von unterwegs verwalten kann.
Unabhängige Kontoführung: Das Kind erhält mehr Verantwortung und kann das Konto weitgehend selbst verwalten.
Investitionen: Einführung in grundlegende Investmentkonzepte und wie man mit Aktien und Fonds umgehen kann.
Finanzbildung: Vertiefte Kenntnisse in Steuerwesen und wie man Steuern richtig abführt.
Vollständige Unabhängigkeit: Das Konto wird vollständig vom Kindes geführt, da es nun als volljähriger Erwachsener gilt.
Erste eigene Kreditkarte: Eine eigene Kreditkarte kann ausgegeben werden um bei Reisen oder dem Zahlen im Internet zu helfen.
Berufseinstieg: Unterstützung bei der Finanzplanung für den Berufseinstieg, einschließlich Sparplänen und Investmentstrategien.
Finanzbildung: Fortgeschrittene finanzielle Themen wie Vermögensaufbau, Immobilienkauf und Altersvorsorge.
... wenn es um das Thema Sparen oder ein Konto für Kinder geht.
Wir verfolgen nicht den Gewinn privater Eigentümer, sondern fördern das Gemeinwohl in Köln und Bonn, indem wir Gewinne in lokale Projekte, Stiftungen und das Gemeinwohl reinvestieren. Viele Menschen schätzen den persönlichen Kontakt, den umfassenden Service mit Filialen und Geldautomaten, sowie die mehrfach ausgezeichneten Apps.
Sie können Ihrem Kind einfach und bequem online ein Konto eröffnen.
Wir legen noch einen drauf:
Lesen Sie in unseren Magazin-Artikeln was wissenswert und hilfreich ist, wenn Sie die Finanzen Ihrer Kinder optimieren wollen.
Kontoeröffnung von Zuhause aus
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
|---|---|
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Mit der Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
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