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Zustimmung

Darum bitten wir um Ihre Zustimmung

Auf Grund geänderter gesetzlicher Vorgaben passen wir Teile der Bedingungen für Überweisungen, insbesondere Echtzeitüberweisungen, zum 5. Oktober 2025 an. Zudem gibt es Aktualisierungen bei den Bedingungen für Sparkassen-Card, Kreditkarten und Card Control sowie Serviceverbesserungen an unseren Geldautomaten und Selbstbedienungs-Terminals. Zu diesem Zustimmungsverfahren haben wir alle betroffenen Kundinnen und Kunden per Briefpost oder über ihr elektronisches Postfach informiert.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen an, mit einer Zustimmung alle derzeit absehbaren Änderungen zu vereinbaren. Im Zuge dessen aktualisieren wir neben den zuvor genannten Bedingungen unser Preis- und Leistungsverzeichnis, zudem reduzieren wir auch die Anzahl der unterschiedlichen Bedingungsdokumente. 

Damit wir Sie über die Ausführung von Echtzeitüberweisungen informieren können, benötigen wir von Ihnen noch die Angaben zu Ihrem bevorzugten Kommunikationsweg. Falls Ihre Überweisung nicht innerhalb von 10 Sekunden abgeschlossen ist, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Wichtig: Diese Information benötigen wir aufgrund rechtlicher Vorgaben auch dann, wenn Sie die Echtzeitüberweisung aktuell nicht einsetzen.

Was ist eine Echtzeitüberweisung?

Mit der Echtzeit-Überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Ab dem 05.10.2025 muss jede ausgehende Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt werden. Diese Frist startet je nach genutztem Zahlungsweg unterschiedlich. Falls Ihre Überweisung nicht innerhalb von 10 Sekunden abgeschlossen ist, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Echtzeitüberweisungen können Sie in der Filiale, über das persönliche Online-Banking und die S-App beauftragen.

Leistungsverbesserungen an unseren Terminals und beim Bezahlverfahren Wero

Zum 5. Oktober 2025 erhöhen wir das tägliche Verfügungslimit für Bargeldauszahlungen an unseren Geldautomaten: Sie können im Rahmen des Kontoguthabens oder des vorher eingeräumten Kredits bis zu 2.000 Euro pro Tag an Geldautomaten der Sparkasse KölnBonn abheben. Aktuell liegt das Verfügungslimit bei 1.000 Euro pro Tag. Am Selbstbedienungs-Terminal können Sie eine oder mehrere Überweisungen bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 Euro am Tag beauftragen.

Aktualisierung der Bedingungen für Sparkassen-Card, Kreditkarten und Card Control

Sparkassen-Card Bedingungen:

  • Ergänzung von Informationen insbesondere zur Nutzung von Karten im Online-Einsatz
  • Definition der digitalen und virtuellen Karten
  • Änderung im Einsatz bei Geldautomaten und Zahlungsdiensten
  • Präzisierung der Sorgfaltspflichten

Kreditkarten-Bedingungen:

  • Ergänzung u.a. derdigitalen Einsatzmöglichkeiten
  • Information zur Entstehung von Guthaben

Card-Control:

  • Aufnahme der neuen Funktion der länderspezifischen Einstellung

Gut zu wissen, bevor Sie zustimmen:

Damit wir Ihre Überweisungsaufträge zu allen genutzten Konten, einschließlich eventuell vorhandener Gemeinschaftskonten, weiterhin zuverlässig ausführen und Ihnen die Services in den angepassten Formen anbieten können, benötigen wir Ihre Zustimmung zu folgenden Änderungen:

  • Den neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr, inklusive Echtzeitüberweisungen, gültig ab dem 5. Oktober 2025.
  • Den angepassten Bedingungen für die weiteren Services, die wir auf dem Antwortbogen aufgeführt haben, gültig ab dem 5. Oktober 2025.
Danke für Ihre Unterstützung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Zustimmung! Wir freuen uns, dass wir weiter Ihren Zahlungsverkehr für Sie abwickeln dürfen.

Kommunikationsweg

Informationen zur Echtzeitüberweisung

Sie wollen über den Status einer Echtzeit-Überweisung informiert werden? Oder wenn der Empfänger / die Empfängerin eine solche nicht entgegen­nehmen konnte? Dies geht einfach und papierlos im Online-Banking mit der Kontowecker-Funktion.

Kontowecker

Nutzen Sie den Kontowecker als Kommunikationsweg

Sie nutzen kein Online-Banking?

Sie können auf der folgenden Seite das Formular ausfüllen um einen Kommunikationsweg für die Informationen zur Echtzeit-Überweisung zu vereinbaren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen und die Antworten darauf

Was ändert sich wenn ich zustimme?

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben passen wir Teile der Bedingungen für Überweisungen, insbesondere Echtzeitüberweisungen, zum 5. Oktober 2025 an.
Zudem gibt es Aktualisierungen bei den Bedingungen für Sparkassen-Card, Kreditkarten und Card Control sowie Serviceverbesserungen an unseren Geldautomaten und Selbstbedienungs-Terminals. Für diese Änderungen brauchen wir Ihre Zustimmung. Der Preis Ihres Konos ändert sich nicht.  

Ändert sich durch meine Zustimmung der Preis für mein Girokonto?

Nein, der Preis ändert sich nicht. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir Ihre Zustimmung zu den neuen angepassten Bedingungen und den erweiterten Serviceleistungen

Wie kann ich zustimmen?

Bei uns haben Sie die Wahl – wir bieten Ihnen folgende Varianten der Zustimmung an:

  • Online: Stimmen Sie hier online zu. Alle relevanten Unterlagen werden angezeigt und zum Download angeboten.
  • Kostenfrei per Post: Senden Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen Antwortbogen im beigefügten Antwortumschlag portofrei zurück.
  • E-Mail: Antwortbogen ausfüllen, unterschreiben, ganzseitig abfotografieren und per E-Mail senden an zustimmung@sparkasse-koelnbonn.de 
  • Persönlich: Bei ihrem nächsten Besuch in der Filiale: Einfach den unterschriebenen Antwortbogen abgeben oder teilen Sie uns Ihre Zustimmung persönlich mit.
  • Telefonisch: Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater nimmt Ihre Zustimmung gerne telefonisch entgegen.  Bitte halten Sie dafür Ihre aktuelle Sparkassen-Card bereit.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Nein. Jeder Mitkontoinhaber muss die Zustimmung selber vornehmen.

Bis wann sollte meine Zustimmung bei Ihnen vorliegen?

Wir freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung. Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung bis spätestens zum 10.07.2025.

Kann ich in einer Filiale zustimmen?

Ja. Alternativ zum elektronischen Verfahren bieten wir Ihnen an, in unseren Filialen die Zustimmung zu erteilen.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne Ihren persönlichen Beratenden.

Reicht es aus, wenn ein Bevollmächtigter zustimmt?

Nein. Der Kontoinhaber muss die Zustimmung vornehmen.

Ich habe die Unterlagen mehrfach erhalten. Warum?

Wir benötigen für Privat- und Geschäftsgirokonten, bei dem Sie Kontoinhaber oder Mitkontoinhaber, sind Ihre Zustimmung.

Muss ich künftig immer wieder zustimmen?

Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?

isher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Ab wann kann ich aktiv zustimmen?

Ab sofort erhalten alle betroffenen Kundinnen und Kunden eine schriftliche Information zum Zustimmungsverfahren. Sie können ab sofort zustimmen.

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