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BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Es ist jetzt also davon auszugehen, dass zurück­liegende Änderungen in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam sind, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Das Urteil erging formal gegen die Post­bank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäfts­bedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteils­tenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kredit­instituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Ihre Sparkasse gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungs­prozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Ich habe meine Unterlagen zur Zustimmung verloren, kann ich sie nochmal erhalten?

Kein Problem! Wählen Sie zunächst unter „Jetzt zustimmen“ aus, ob Sie einen Online-Banking-Zugang haben oder nicht. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne unser Kunden-Service-Center.

Hat die Sparkasse in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Recht­sprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanz­branche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.

Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Post­bank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungs­werken wie AGB, Preis- und Leistungs­verzeichnis etc. bitten.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 0221 226-0 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr)

Wo finde ich die Bedingungswerke und AGB

Die Bedingungswerke mit den geänderten AGB, dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis und den besonderen Bedingungen werden Ihnen im digitalen Zustimmungsprozess unter dem Satz „Ich stimme hiermit den folgenden Bedingungen für die von mir privat genutzten Produkte zum unten aufgeführten Wirksamkeitsdatum zu.“ in roter Schrift zum Download angeboten und für Online-Banking-Nutzer zusätzlich im ePostfach angezeigt. Außerdem finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage über diese Seiten:

Warum hat die Sparkasse KölnBonn die beiden Zustimmungen nicht in einen Brief zusammengepackt und versendet? So können Papier und Porto gespart werden!

Das haben wir geprüft und haben uns jedoch aus diesen Gründen für einen getrennten Versand entschieden: Die Zustimmung zur Aktualisierung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preise und Leistungen und den besonderen Bedingungen beziehen sich auf unsere Geschäftsbeziehung – zwischen Ihnen und uns als Sparkasse. Sie wirkt sich auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit aus und tangiert alle Geschäftsbereiche/Leistungen. Die Unterlagen zur Zustimmung, die wir Ihnen zum Girokonto zugesendet haben, erklärt die Weiterentwicklung unserer Girokonten und die damit verbundene Umstellung des entsprechenden Girokontos.
Da einige Kunden mehrere Konten bei uns führen, ist eine Zusammenfassung aller Zustimmungsbriefe technisch nicht möglich gewesen. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Lösung gewählt haben.

Warum wurden den Kunden 217 Seiten AGB zugeschickt? Was hat das mit Nachhaltigkeit zu tun?

Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, den Kundinnen und Kunden die neuen AGB vollumfänglich zuzustellen. Nur so ist seine Zustimmung zu den neuen AGB rechtswirksam. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit hätten wir das auch gern anders gestaltet, der Gesetzgeber gibt uns hier aber klare Rahmenbedingungen vor.  

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Kontomodell-Wechsel:

Warum haben Sie neue Girokonten eingeführt?

Mit der Einführung der neuen Girokonten möchten wir die Kontoführung für Sie übersichtlicher und einfacher gestalten:

Denn wir haben festgestellt, dass nur bestimmte Leistungen von unseren Kundinnen und Kunden genutzt werden.  Als Privatkunde haben Sie die Wahl zwischen einem Pauschalkonto, in dem alle Leistungen - egal wo und wie Sie diese nutzen - enthalten sind und einem Kontomodell, bei dem Sie nur die Leistung zahlen, die Sie tatsächlich nutzen. Bei einem Firmenkonto können Sie je nach Nutzung über unseren Firmenkontofinder sparkasse-koelnbonn.de/firmenkonto das für Sie passende Kontomodell finden.

Ändert sich jetzt meine Kontonummer/ PIN/ Sparkassen-Card?

Nein, nach Ihrer Zustimmung zum neuen Kontomodell ändert sich nichts. Die Kontonummer, Sparkassen-Card und die nur Ihnen bekannte Geheimzahl bleiben so, wie Sie es gewohnt sind.

Kann ich die Sparkassen-Card nutzen wie bisher?

Ja, an den Einsatzmöglichkeiten der Sparkassen-Card ändert sich nichts.

Kann ich mein altes Kontomodell behalten?

Nein, leider nicht, da die Kontomodelle hausweit angepasst worden sind und die bisherigen Kontomodell technisch nicht mehr unterstützt und daher abgeschafft werden.   

Was passiert, wenn ich dem Wechsel in das neue Kontomodell nicht zustimme?

Ihre Zustimmung ist uns sehr wichtig, weil wir nur auf dieser Basis die bewährte Kontoführung für Sie fortführen können. Falls Sie nicht zustimmen, werden wir uns nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen. Denn ohne Ihre Zustimmung müssen wir prüfen, ob wir das Konto fortführen können.

Welches Kontomodell ist für mich das Beste?

Auf der Basis Ihrer aktuellen Kontonutzung haben wir Ihnen das günstigste Kontomodell vorgeschlagen.

Kann ich auch ein anderes Kontomodell nehmen?

Auf der Basis Ihrer aktuellen Kontonutzung haben wir Ihnen das günstigste Kontomodell vorgeschlagen. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Kontomodell wählen. Unter sparkasse-koelnbonn.de/girokonto können Sie jederzeit Ihr Kontomodell wechseln.

Unser Girokonten für Firmenkunden finden Sie unter sparkasse-koelnbonn.de/firmenkonto. Natürlich können Sie den Kontomodell-Wechsel auch über Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater beauftragen.

Wann sehe ich die Girokonto-Änderungen zum ersten Mal auf meinem Kontoauszug?

Das Konto wird zum 1. Mai 2022 in das neue Kontomodell umgestellt. Die Änderungen können Sie ab diesem Zeitpunkt im Online Banking und ab dem 31. Mai 2022 im Rechnungsabschluss im Kontoauszug einsehen. 

Ich habe ein Giro Direkt und ein Giro Extra. Warum werden beide Konten in das Giro Privat Komfort umgestellt?

Die Umstellung erfolgte auf Basis ihrer bisherigen Kontonutzung. Ab einer bestimmten Anzahl von Buchungsposten ist die Umstellung ins Giro Privat Komfort für Sie günstiger. Mit dem Pauschalmodell Giro Privat Komfort können Sie - im Unterschied zum Giro Direkt - nun alle Leistungen online und stationär gleichermaßen nutzen.

Ich möchte mein Giro Direkt Konto behalten. Was kann ich tun?

Leider ist das nicht möglich, da wir dieses Kontomodell aus technischen Gründen nicht mehr anbieten werden.

Bisher hatte ich das kostengünstige Online-Konto Giro Direkt. Warum gibt’s jetzt kein kostenfreies oder vergleichbares Kontomodell?

Eine berechtigte Frage. Wirklich kostenlos können wir und auch andere Banken Ihr Konto nicht führen. Deshalb haben Gratiskonten oft verdeckte Kosten. Im Kleingedruckten finden Sie oft Bedingungen wie z. B. den regelmäßigen Eingang einer bestimmten Summe oder ein Mindestguthaben. Wird es unterschritten, fallen sofort Kosten an. Prüfen Sie solche Angebote also sehr kritisch, besonders das Kleingedruckte.

Wir haben uns bei der Gestaltung der neuen Kontomodelle für Transparenz entschieden: Bei uns wissen Sie immer, was Sie für Ihr Geld bekommen. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Kontomodelle, die zu Ihrem Bedarf passen. Die Preise und Leistungen sind übersichtlich und Sie können sie jederzeit vergleichen.

Unsere Konten sind ihren Preis wert und sind quasi die Eintrittskarte in die Infrastruktur unserer Sparkasse mit dem dichtesten Filialnetz in unserer Region, einer breiten hervorragenden, qualifizierten und  persönlichen Beratung sowie Beratung per Telefon und  Video. Also genau die Finanzlösungen, die zu Ihren Wünschen passen. Darüber hinaus engagieren wir uns stark in sozialen Projekten und fördern jedes Jahr viele Vereine. Auch in der Coronazeit und auch bei der Flutkatastrophe im Sommer haben wir schnell und unbürokratisch Hilfe zur Verfügung gestellt.

Wieso zahle ich plötzlich mehr als vorher? Ich will nicht so viel bezahlen/ das ist mir zu teuer.

Wir haben in den letzten Jahren unsere Leistungen in den Filialen und in den Online-Anwendungen ständig ausgebaut. Trotzdem konnten wir die Preise für die Leistungen mehrere Jahre lang unverändert halten. Damit wir Ihnen diese Leistungen auch weiterhin anbieten können, müssen wir nun die Preise anpassen. Sie profitieren vom dichtesten Filial- und Gerätenetz aller Finanzdienstleister in Köln und Bonn. Wir modernisieren es laufend, um Vieles für Sie noch einfacher zu machen. So können Sie beispielsweise in unserer Direktfiliale Ihre Bankgeschäfte per Telefon oder Video-Chat machen, ohne aus dem Haus zu gehen. Unser Sparkassenbus ist unterwegs und fährt verschiedene Stadtteile an. Im Sparkassenbus können Sie alle Bankgeschäfte erledigen und sich mit Bargeld versorgen. Unser Bargeld-Bringservice liefert älteren Menschen nicht nur Geld, sondern hilft auch bei Ausfüllen von Überweisungen und nimmt sie mit.

Wird mein Konto jetzt teurer?

Ja. Wir haben in den letzten Jahren unsere Leistungen in den Filialen und in den Online-Anwendungen beständig ausgebaut. Trotzdem konnten wir die Preise für die Leistungen mehrere Jahre lang unverändet halten. Damit wir Ihnen diese Leistungen auch weiterhin anbieten können, müssen wir die Preise anpassen.

Was kostet die Bargeldabhebung am Geldautomaten?

Sie können weiterhin an den über 21.000 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe deutschlandweit Bargeld kostenlos abheben. Sowohl im Kontomodell Giro Privat als auch im Giro Privat Komfort sind Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten kostenlos enthalten.

Wo sehe ich die Zusammensetzung meines Kontopreises? Wie setzt sich mein monatlicher Kontopreis zusammen?

Die Zusammensetzung des Kontopreises können Sie am Monatsende auf Ihrem Kontoauszug sehen. Hier werden alle Positionen ausgewiesen.

Gibt es Preise für die Nutzung der Sparkassen-Card?

Die Sparkassen-Card ist beim Giro Privat und Giro Privat Komfort im Monatspreis enthalten. In unseren Giro Business-Kontomodellen ist die 1. Sparkassen-Card kostenfrei enthalten, für jede weitere Sparkassen-Card berechnen wir 9 Euro im Jahr.  

Wieso muss ich dem Kontomodell-Wechsel zustimmen?

Mit dem Wechsel in das neue Kontomodell wird auch ein neuer Vertrag zwischen Ihnen und uns gültig. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung.

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich. Alle Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen - wie das Kontomodell -  oder Entgelte verändert werden. Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Wir bemühen uns, Ihnen und unseren Kundinnen und Kunden die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.

Wo finde ich meinen individuellen Kontomodellvorschlag?

Ihr individueller Kontovorschlag wird Ihnen im Rahmen des digitalen Zustimmungsprozesses unter dem Satz „Ich stimme hiermit den folgenden Bedingungen für die von mir privat genutzten Produkte zum unten aufgeführten Wirksamkeitsdatum zu.“ in roter Schrift zum Download angeboten und für Online-Banking-Nutzer zusätzlich im ePostfach angezeigt. Eine Übersicht aller unserer Kontomodelle finden Sie über diese Seite:

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre Kreditkarte:

Wann wird der Preis zu meiner Kreditkarte geändert?

Die Umstellung der Kreditkartenpreise erfolgt zum 1. Juli 2022.  

Was ändert sich bei den Leistungen und Mehrwerten meiner Karte? (Kartenummer? PIN?)

Nichts. Alle Funktionen und Mehrwerte stehen unverändert zur Verfügung

Wie erkenne ich, welchen Preis die Karte aktuell kostet und wie finde ich den künftigen Preis heraus?

Alle Preise zu unseren Kredit- und Debitkarten können Sie unter sparkasse-koelnbonn.de/karten nachlesen. In den bisherigen Pauschalkonten Giro Extra oder Giro Premium waren die Kredit- bzw. Debitkarten kostenfrei enthalten. Zukünftig werden alle Kredit- und Debitkarten als Hauptkarten geführt und sind nicht mehr im Kontomodell enthalten. Gleiches gilt für unsere BusinessCards, auch diese werden nicht mehr in den Kontomodellen M und L preisfrei angeboten. 

Wie erkenne ich, zu welchem Datum meine kostenpflichtige Kreditkarte Mastercard® Gold/ Visa Gold erstmals den neuen Preis bezahlt?

Am 1. Juli 2022 werden die Kreditkarte Mastercard® Gold/Visa Gold auf den neuen Preis umgestellt. Die erste Preisbelastung richtet sich nach der individuellen Preisfälligkeit der Karte. Hat die Karte die Preisfälligkeit Januar bis Juni, wird die Karte in 2023 zum jeweiligen Fälligkeitsmonat belastet. Hat die Karte eine Fälligkeit zwischen Juli bis Dezember, erfolgt die erste Belastung in 2022 zum jeweiligen Fälligkeitsmonat.

Wie erkenne ich, zu welchem Datum meine bislang im Giro Premium geführte preisfreie Kreditkarte Mastercard® Gold/ Visa Gold erstmals den neuen Preis bezahlt?

Am 1. Juli 2022 werden die im Giro Premium bislang preisfrei geführten Kreditkarten Mastercard® Gold/Visa Gold preispflichtig. Die erste Preisbelastung richtet sich nach der individuellen Preisfälligkeit der Karte. Hat die Karte die Preisfälligkeit Januar bis Juni, wird die Karte in 2023 zum jeweiligen Fälligkeitsmonat belastet. Liegt die Fälligkeit zwischen Juli bis Dezember erfolgt die erste Belastungsbuchung in 2022 zum jeweiligen Fälligkeitsmonat. Für die Zweitkarte - Kreditkarte Mastercard® Gold oder Visa Gold - erhalten Sie im Juli 2022 eine Gutschrift der Jahresgebühr auf das jeweilige Kartenkonto, unabhängig vom Zeitpunkt der ersten Preisbelastung.

Ich habe bisher das Giro Extra. Wie erkenne ich, zu welchem Datum meine Kreditkarte Mastercard® Classic bzw. meine Debitkarte Mastercard® Basis erstmals den neuen Preis bezahlt?

Die im Kontomodell Giro Extra bislang preisfrei enthaltenen Kreditkarten Mastercard® Classic bleiben bis zum 1.  Juli 2023  preisfrei. Erstmalig wird dann der Preis abhängig von der Fälligkeit erhoben: Wenn die Karte zwischen Juli und Dezember fällig wird, ist die erste Preisbelastung zum jeweiligen Monat in 2023. Wird die Karte zwischen Januar bis Juli fällig, erfolgt die erste Preisbelastung in 2024 zum jeweiligen Monat. Die im Giro Extra bislang preisfreie Debitkarte Mastercard® Basis bleibt bis 1. Juli 2023 preisfrei. Die erste Preisbelastung erfolgt - bis auf wenige Ausnahmen - im Juli 2023.  

Kann ich meine Karte weiterhin zum bisherigen Preis, bzw. weiterhin für 0 Euro behalten?

Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich auch eine andere Karte nutzen?

Ja, das ist jederzeit möglich – ohne das Konto wechseln zu müssen! Wählen Sie die passende Kredit- oder Debitkarte unter sparkasse-koelnbonn.de/karten aus oder lassen Sie sich von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu unseren Karten beraten. Gerne stellen wir Ihnen dann eine neue Karte aus oder tauschen die Karte um. Über unsere Businesskarten können Sie sich  unter sparkasse-koelnbonn.de/mastercard-business informieren.

Wie lange behalte ich meinen Reise-Versicherungsschutz, wenn ich die Mastercard® Gold zurückgebe?

Der Versicherungsschutz endet, sobald der Kartenvertrag von Ihnen gekündigt wird. Bitte überlegen Sie es sich, ob Sie auf diese hervorragenden Leistungen verzichten möchten. Unter sparkasse-koelnbonn.de/gold können Sie alle Leistungen nochmals nachlesen oder sprechen Sie gerne Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.

Was muss ich bei einer Kündigung meiner Kreditkarte beachten?

Sind noch Buchungen/Reservierungen mit der Kreditkarte getätigt worden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist der Kündigungszeitpunkt entsprechend zu berücksichtigen (Bsp. Ausstehende Zahlungen bei Reisebuchungen)

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